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Förderkriterien im Fonds Neue Länder
Gefördert werden gemeinnützige Vorhaben bzw. Institutionen, sofern sie in den neuen Bundesländern durchgeführt werden bzw. dort ihren Sitz haben. Die Kulturstiftung des Bundes gewährt Fördermittel für regionale Kulturinitiativen in den Bereichen Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, Neue Medien.
- Gefördert werden Projekte und Institutionen unabhängig von ihrer Rechtsform allein auf Initiative der Kulturstiftung des Bundes. Ein förmliches Antragsverfahren findet bis auf weiteres nicht statt. Sofern sich die Förderung auf Institutionen bezieht, ist die Mittelvergabe an die Bedingung gebunden, dass der Projektträger die ordnungsgemäße Fortführung der neu gegründeten oder zu gründenden Einrichtung nachweist.
- Der Vorstand der Stiftung entscheidet über die Förderung in eigener Zuständigkeit. Dabei ist die künstlerische Bewertung durch die Künstlerische Direktorin, die sich hierbei fachlich-künstlerischer Beratung in den Ländern bedient, maßgebliche Entscheidungsgrundlage. Der Vorstand informiert den Stiftungsrat über die erfolgte Auswahl zu fördernder Vorhaben und Institutionen.