Inhalt
Jahresbericht der Kulturstiftung des Bundes
für das Wirtschaftsjahr 2002
Inhaltsübersicht
1. Jahresergebnis
2. Einnahmen
3. Ausgaben
3.1 Ausgaben für die Projektförderung
3.1.1 Allgemeine Projektförderung auf Empfehlung der Jury
3.1.2 Projektförderung auf Initiative des Stiftungsrates
3.2 Ausgaben im Programmbereich
3.3 Ausgaben für die Fluthilfe "Kunst in Not"
3.4 Ausgaben im Verwaltungsbereich
Die Kulturstiftung des Bundes fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Schwerpunkte sind dabei die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Dieses Ziel wird durch Projektförderung auf Initiativen des Stiftungsrates und des Vorstandes, durch Allgemeine Projektförderung auf Antrag und die Entwicklung eigener Programme zu aktuellen Themenstellungen erreicht.
Die Kulturstiftung des Bundes wurde durch die Genehmigung des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.01.2002 gegründet. Die Konstituierung des Stiftungsrates, dem Vertreter der Bundesregierung, des Bundestages, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände und der Kulturlandschaft der Bundesrepublik Deutschland angehören, erfolgte am 21.03.2002.
Das Wirtschaftsjahr 2002 der Kulturstiftung des Bundes beginnt am 28.01.2002
(Genehmigung der Stiftung) und endet am 31.12.2002. Ausgaben im Vorfeld der Gründung der Stiftung wurden durch den Zuwendungsgeber dem Wirtschaftsjahr 2002 zugerechnet.
1. Jahresergebnis
Das Wirtschaftsjahr 2002 der Kulturstiftung des Bundes endet mit einem Überschuss von 548 Tausend EUR.
Für den Zweck "Förderung von Kunst und Kultur gesamtstaatlicher Bedeutung über die
Bundeskulturstiftung" waren im Bundeshaushalt 2002 12,782 Mio. EUR eingestellt.
Der Zuwendungsgeber, die Beauftragte der Bundesregierung für die Kultur und Medien, hat aus diesem Ansatz Kosten für die Vorbereitung der Gründung der Kulturstiftung des Bundes und nach der Gründung weitere Ausgaben direkt bezahlt. Darunter zählen vor allem Personalaufwendungen, die vom Bundesamt für Finanzen als Dienstleister verwaltet wurden.
Die dadurch in der Bundesverwaltung entstandenen Kosten betragen 575 Tausend EUR. Durch den Zuwendungsgeber wurden 9,961 Mio. EUR in Form von Zuwendungsbescheiden bewilligt. Dieser Betrag ist niedriger als der im Bundeshaushalt ausgewiesene Betrag, da durch die gewählte Art der Förderung die Bewilligung als Projektförderung erfolgte. Die Bewilligung erfolgte nur für Projekte, die vom Stiftungsrat oder dem Vorstand beschlossen waren.
Zu einem Teil der zur Verfügung stehenden Mittel konnten aufgrund des Aufbaus der
Kulturstiftung des Bundes und aufgrund von Vorlaufzeiten der Projektträger, d.h. vor allem der Erarbeitung von Feinkonzeptionen und Zeitplänen sowie der Zahlbarmachung von Kofinanzierungen, keine Beschlüsse gefasst werden. Dies betraf insbesondere die Allgemeine Projektförderung, wo dem Vorstand von der Jury nur für weniger als ein Drittel der im Finanzplan bereitgestellten Mittel Vorschläge zur Förderung unterbreitet werden konnten.
Die vom Zuwendungsgeber bewilligten Mittel in Höhe von 9,961 Mio. EUR wurden aufgrund der genannten Verzögerungen nur in Höhe von 6,256 Mio. EUR abgefordert.
Im Jahr 2002 wurden Programme und Projekte teils von der Kulturstiftung des Bundes, teils von anderen Projektpartnern entwickelt und begonnen. In dieser Phase ist der Mittelbedarf naturgemäß geringer als während der Umsetzungsphase, die bei den meisten Projekten Ende 2002, Anfang 2003 begann.
Da die im Bundeshaushalt zur Förderung der Kultur über die Kulturstiftung des Bundes als Selbstbewirtschaftungsmittel ausgewiesen sind und die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen erteilt wurden, stehen die 2002 nicht für Zwecke der
Kulturstiftung des Bundes verbrauchten Mittel auch 2003 zur Verfügung.
2. Einnahmen
Die Einnahmen betrugen insgesamt 6,654 Mio. EUR.
Die IST-Einnahmen waren um 195 Tausend EUR geringer als die im Wirtschaftsplan veranlagten SOLL-Einnahmen, da die ursprünglich geplante Abwicklung der Versteigerung "Künstler helfen Künstlern" zugunsten der Hilfe für hochwassergeschädigte Künstler nicht über die Kulturstiftung des Bundes abgewickelt wurde. Dementsprechend stehen den Mindereinnahmen auch Minderausgaben in gleicher Höhe gegenüber.
Die Finanzierung der Kulturstiftung des Bundes erfolgte 2002 durch Zuwendungen des
Bundes in Höhe von 6,526 Mio. EUR, durch Spenden in Höhe von 124 Tausend EUR und
sonstige Einnahmen in Höhe von 3 Tausend EUR.
Die Spenden waren für die Aktion "Kunst in Not" zur Bekämpfung der hochwasserbedingten Schäden an Kultureinrichtungen zweckgebunden. Einnahmen aus eigener wirtschaftlicher Tätigkeit wurden nicht erzielt.
Der Bund stellte im Rahmen seiner Zuwendung das Stiftungskapital in Höhe von 250 Tausend EUR bereit.
3. Ausgaben
Die Ausgaben betrugen insgesamt 6,106 Mio. EUR.
Alle Ausgaben wurden für satzungsgemäße Zwecke geleistet. Die Ausgaben wurden im Zuge des Verwendungsnachweises gegenüber dem Zuwendungsgeber nachgewiesen. Dieser wird die Prüfung der rechtmäßigen Verwendung vornehmen. Von der externen Wirtschaftsprüfung soll nach Auffassung des Zuwendungsgebers abgesehen werden, da die hierfür anfallenden Kosten nicht zuwendungsfähig sind. Über dieses Vorgehen findet derzeit eine Abstimmung mit der Stiftungsbehörde - gegebenenfalls mit dem Ergebnis einer Anpassung der Satzung der Kulturstiftung des Bundes - statt.
Durch die Inanspruchnahme während der Aufbautätigkeit und Vorlaufzeiten bei den
Projektträgern konnte im künstlerischen Bereich ein Teil der geplanten Ausgaben nicht sofort realisiert werden (vgl. 1). Im Verwaltungsbereich kam es zu Minderausgaben von 495 Tausend EUR (etwa 20 %). Diese resultierten aus dem Wegfall der Kosten für das Lichtstudio und die zeitliche Streckung bei der Einstellung von Personal.
Durch die im Bundeshaushalt gewährte Selbstbewirtschaftung stehen die 2002 nicht
ausgegebenen Mittel von 6,256 Mio. EUR weiter für die Förderung der geplanten Projekte zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung einer vom Zuwendungsgeber verfügten Globalen Mindereinnahme in Höhe von 5,5 Mio. EUR, die im Haushalt 2003 zum Tragen kommt, wurden die 2002 und 2003 verfügbaren Mittel zum Berichtszeitpunkt nahezu vollständig gebunden.
3.1 Ausgaben für die Projektförderung
3.1.1 Allgemeine Projektförderung auf Empfehlung der Jury
Im Jahr 2002 haben 563 Projekte eine Förderung in Höhe von 106,544 Mio. EUR beantragt. 73 Projekte der Allgemeinen Förderung, die durch die Jury begutachtet und dem Vorstand zur Förderung empfohlen waren, wurden 2002 mit 901 Tausend EUR gefördert. Bis 2004 beträgt das Fördervolumen 9,32 Mio. EUR. Damit werden Projekte mit Gesamtkosten von 22,352 Mio. EUR ermöglicht. Das bedeutet, dass im Durchschnitt mehr als die Hälfte der für die Durchführung der Projekte erforderlichen Mittel von den Projektträgern oder von Dritten aufgebracht werden.
Die geförderten Projekte verteilen sich geografisch zu 35 % auf die alten Bundesländer, zu 25 % auf die neuen Bundesländer und zu 40 % auf die Bundeshauptstadt.
75 % der Projekte werden nur in Deutschland präsentiert; 25 % auch im Ausland.
Von der gewählten künstlerischen Ausdrucksform sind die geförderten Projekte zuzuordnen:
Ausstellungen Fotografie und bildende Kunst (20 von 73, das entspricht 27 %)
darstellende Kunst Theater und Film (20 von 73, das entspricht 27 %)
Forschung, Workshops, Recherche (10 von 73, das entspricht 13 %)
Literatur (9 von 73, das entspricht 11 %)
Musik (7 von 73, das entspricht 9 %)
Sonstige u.a. Neue Medien (10 von 73, das entspricht 13 %)
3.1.2 Projektförderung auf Initiative des Stiftungsrates
(bisher auch als Initiativ- oder Sonderprojekte bezeichnet) Projekte, die aufgrund ihres aktuellen Themas, aufgrund der besonderen Bedeutung im nationalen und internationalen Kontext oder wegen ihrer Eilbedürftigkeit besondere Beachtung verdienen, wurden neben der Allgemeinen Projektförderung durch Beschluss des Stiftungsrates gefördert.
3.2 Ausgaben im Programmbereich
Die Kulturstiftung des Bundes entwickelte Programme zu den aktuellen Themen:
Kunst und Stadt
Regionaler Schwerpunkt Osteuropa
Kulturelle Aspekte der deutschen Vereinigung
Die kulturelle Herausforderung des 11.September 2001.
Zu den Themen werden von Projektträgern außerhalb der Kulturstiftung des Bundes detaillierte Projekte erarbeitet, die jeweils verschiedene Aspekte des Themas betrachten.
An die Projektträger der Programme wurden 901 Tausend EUR ausgezahlt. Zusätzlich
wurden für deren Entwicklung 23 Tausend EUR einmalig in der Kulturstiftung des Bundes aufgewendet.
3.3 Ausgaben für die Fluthilfe "Kunst in Not"
Nach dem Hochwasser im August 2002 standen für die Fluthilfe "Kunst in Not" 2,0 Mio.
EUR aus Mitteln der Kulturstiftung des Bundes und 124 Tausend EUR aus Spenden zur
Verfügung. Im Wirtschaftsjahr 2003 kamen bis zum Berichtszeitpunkt weitere 102 Tausend EUR hinzu.
Gelder aus der Fluthilfe wurden schnell und unbürokratisch an kleinere Kultureinrichtungen in Bayern (78 Tausend EUR), Brandenburg (490 EUR), Niedersachsen (53 Tausend EUR), Sachsen (1,607 Mio. EUR) und Sachsen-Anhalt (160 Tausend EUR) vergeben. An ausgewählte, international bedeutende Kultureinrichtungen in der Tschechischen Republik (z.B. Gedenkstätte Terezin / Theresienstadt) wurden eine Fluthilfe in Höhe von 408 Tausend EUR vergeben.
Alle Mittel der Fluthilfe - abgesehen von Spenden mit konkreter Empfängerbestimmung - wurden auf Antrag der Hochwassergeschädigten in Abstimmung mit den Kultusministerien der betroffenen Bundesländer und nach Empfehlung der Sachverständigen Prof. Paul Raabe und Dr. Iris Reuter ausgezahlt.
Aus haushaltsrechtlichen Gründen müssen ausgezahlte Mittel innerhalb von 2 Monaten
verbraucht werden. In den Fällen, in denen dies den Hochwassergeschädigten wegen des Umfangs der Schäden, lang andauernden Restaurierungen oder ehrenamtlicher Tätigkeit nicht möglich ist, können die Mittel teilweise erst im Wirtschaftsjahr 2003 ausgezahlt werden.
3.4 Ausgaben im Verwaltungsbereich
Für Verwaltungsaufgaben wurden 1,533 Mio. EUR aufgewendet. Zusätzlich wurden 575
Tausend EUR direkt von der Bundesverwaltung für Gehälter und Kosten in Vorbereitung der Gründung der Kulturstiftung des Bundes gezahlt.
Den Hauptanteil der Verwaltungskosten stellen mit 601 Tausend EUR Personalausgaben dar. Zum 31.12.2002 beschäftigte die Kulturstiftung des Bundes die Künstlerische Direktorin, den Verwaltungsdirektor und 14 Mitarbeiter in Festanstellung oder mit Arbeitsverträgen, die auf längere Zeit (bis zu fünf Jahren) befristet sind, und 7 kurzzeitig befristete Aushilfskräfte.
Für die Herrichtung der Büroräume und die Erstausstattung wurden 382 Tausend EUR
aufgewendet. Die Herrichtung der Büroräume und die Erstausstattung konnte 2002 im
wesentlichen abgeschlossen werden.
Ein weiterer wichtiger Ausgabenbereich stellte die erstmalige Herstellung des Internet-
Auftrittes der Kulturstiftung des Bundes dar. Hierfür wurden 323 Tausend EUR aufgewendet. Ziel des Internetauftrittes wie der Öffentlichkeitsarbeit (für die 110 Tausend EUR ausgegeben wurden) ist es, die Fördermöglichkeiten der Kulturstiftung des Bundes bekannt zu machen, Diskussionsplattform für die Themen der Schwerpunktprogramme zu sein, Projekte und deren Träger vorzustellen und damit Kultureinrichtungen - vor allem auch international - zu vernetzen.
Die Bereitstellung des Stiftungskapitals von 250 Tausend EUR wurde vom Zuwendungsgeber den Verwaltungskosten zugeordnet. Das Stiftungskapital wurde konservativ in festverzinslichen Wertpapieren angelegt. Der Zinsertrag für 2002 wird erst 2003 wirksam.
Die aus kurzfristigen Anlagen von Zuwendungsmitteln erzielten Gewinne in Höhe von 3
Tausend EUR werden vom Zuwendungsgeber durch Abzug von künftigen Zuwendungen
einbehalten.