Inhalt
Jahresbericht der Kulturstiftung des Bundes für das Wirtschaftsjahr 2003
Inhaltsübersicht
1. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
1.1 Rechtliche Verhältnisse
1.1.1 Einführung
1.1.2 Aktuelle Entwicklungen
1.1.3 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2002
1.2 Wirtschaftliche Verhältnisse
1.2.1 Einführung
1.2.2 Jahresergebnis 2003
2. Erfüllung des Stiftungszweckes
2.1 Vermögenslage
2.2 Ertragslage
2.2.1 Einnahmen
2.2.2 Ausgaben
3 Erläuterung der geförderten Zwecke
3.1 Einführung
3.2 Zuwendungen für die Projektförderung
3.2.1 Allgemeine Projektförderung auf Empfehlung des Fachbeirates
3.2.1.1 Neu in die Förderung aufgenommene Projekte
3.2.1.2 Im Wirtschaftsjahr 2003 ausgezahlte Zuwendungen
3.2.2 Projektförderung auf Initiative des Stiftungsrates
3.3 Zuwendungen im Programmbereich
3.3.1 Einführung
3.3.2 Programm "Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung"
3.3.3 Programm Kunst und Stadt
3.3.4 Programm "Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa"
3.4 Zuwendungen für die Fluthilfe "Kunst in Not"
3.5 Aufwendungen für Forschung, eigene Veranstaltungen und Ausstellungen
3.6 Aufwendungen im Verwaltungsbereich
4. Ausblick
1. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
1.1 Rechtliche Verhältnisse
1.1.1 Einführung
Die Kulturstiftung des Bundes fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Schwerpunkte sind dabei die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Dieses Ziel wird durch Projektförderung auf Initiativen des Stiftungsrates und des Vorstandes, durch Allgemeine Projektförderung auf Antrag und die Entwicklung eigener Programme zu aktuellen Themenstellungen erreicht.
Die Kulturstiftung des Bundes wurde durch das Stiftungsgeschäft vom 23.01.2002 als Stiftung privaten Rechts errichtet. Die Genehmigung durch die Stiftungsaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte am 28.02.2002.
Die Kulturstiftung des Bundes verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mit Bescheid des Finanzamtes Halle-Nord vom 19.01.2004 ist die Kulturstiftung des Bundes auf der Grundlage der Jahresrechnung und des Jahresberichtes für 2002 von der Körperschaftssteuer (*1) und von der Gewerbesteuer (*2) befreit.
Organe der Kulturstiftung des Bundes sind der Stiftungsrat, der Stiftungsbeirat und der Vorstand (*3).
Der Stiftungsrat setzt sich aus 14 Mitgliedern zusammen (*4):
1. Der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie je einem Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums der Finanzen
2. drei vom Deutschen Bundestag entsandten Vertretern; derzeit sind das MdB Wolfgang Thierse, MdB Dr. Antje Vollmer, MdB Dr. Norbert Lammert
3. zwei Vertretern der Länder, die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder entsandt werden;
4. zwei Vertretern der Kommunen, die durch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände benannt werden;
5. dem Vorsitzenden des Stiftungsrates der "Kulturstiftung der Länder";
6. drei Persönlichkeiten aus dem Bereich von Kunst und Kultur, die von der Bundesregierung berufen werden; derzeit sind das Monika Maron, Nele Hertling, Prof. Hilmar Hoffmann
Der Stiftungsrat hat im Wirtschaftsjahr 2003 seine 4. Sitzung am 23.06.2003 und seine 5. Sitzung am 02.12.2003 durchgeführt. Die Mehrzahl der Entscheidungen hatte die Förderung einzelner Projekte und Programme zum Inhalt. Der Stiftungsrat befasste sich darüber hinaus mit der geplanten Fusion mit der Kulturstiftung der Länder. Nähere Ausführungen dazu finden sich im Abschnitt 1.1.2 Aktuelle Entwicklungen.
Der Beirat der Kulturstiftung des Bundes setzt sich aus Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens zusammen (*5):
1. Dr. Christian Bode (Generalsekretär des Deutschen Akademischen Austauschdienstes DAAD)
2. Jens Cording (Präsident der Gesellschaft für Neue Musik e.V.)
3. Dr. Michael Eissenhauer (Präsident des Deutschen Museumsbundes e.V.)
4. Prof. Dr. Max Fuchs (Vorsitzender des Deutschen Kulturrates e.V.)
5. Martin Maria Krüger (Präsident des Deutschen Musikrats)
6. Prof. Dr. Jutta Limbach (Präsidentin des Goethe-Instituts / Inter Nationes)
7. Dr. Oliver Scheytt (Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft und Kulturdezernent der Stadt Essen)
8. Johano Strasser (Generalsekretär des P.E.N. Deutschland)
9. Frank Werneke (Stellvertretender Vorsitzender und Vorstand der Gewerkschaft ver.di e.V.)
10. Dr. Jürgen Zech (Vorsitzender des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft um den Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.)
11. Klaus Zehelein (Präsident des Deutschen Bühnenvereins)
Der Beirat befasste sich auf seiner Sitzung am 21.03.2003 mit der Findung von Themen herausragender gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, die durch eine Auseinandersetzung im Bereich von Kunst und Kultur begleitet werden sollten, so dass eine Initiative der Kulturstiftung des Bundes erforderlich scheint. Zu den diskutierten Themen zählten insbesondere die Veränderung der Arbeitswelt, der Umgang mit neuen Technologien (am Beispiel der Gentechnologie) und die Differenzierung von Bevölkerungsgruppen in Deutschland und weltweit.
Der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes besteht aus der Künstlerischen Direktorin, Frau Hortensia Völckers, und dem Verwaltungsdirektor, Herrn Alexander Farenholtz. Der Vorstand vertritt die Kulturstiftung des Bundes im Außenverhältnis. Inhaltlich setzt er Entscheidungen des Stiftungsrates um und erarbeitet Konzeptionen künftiger Projekte und Programme (*6).
1.1.2 Aktuelle Entwicklungen
Im Jahr 2003 war als Ereignis mit erheblichen Auswirkungen auf die Kulturstiftung des Bundes die Fusion mit der Kulturstiftung der Länder geplant. Aus der Fusion wäre eine nationale deutsche Kulturstiftung hervorgegangen, die von Bund und Ländern gemeinsam geleitet und finanziert, alle Bereiche historischer und zeitgenössischer Formen von Kunst und Kultur bewahrt und neue Entwicklungen gefördert hätte. Dabei wäre die größte europäische Kulturstiftung mit einem herausragenden Profil der Verbindung von Kulturförderung für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft entstanden. Diese Fusion ist als Stiftungszweck der Kulturstiftung des Bundes in der Satzung formuliert.
Die Fusion auf der Grundlage eines von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten von mehreren Bundesländern erarbeiteten Eckpunktepapiers wurde von der Kulturstiftung des Bundes, der Kulturstiftung der Länder, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dem Deutschen Bundestag und nahezu allen Bundesländern unterstützt. Das Eckpunktepapier sah die Verschmelzung der Kulturstiftung des Bundes mit der Kulturstiftung der Länder in einer neuen Stiftung unter Einbringung der jeweiligen Stiftungsvermögen vor.
Die neue Stiftung sollte als Zuwendungsstiftung unter mehrheitlicher Finanzierung durch den Bund und Mitfinanzierung durch die Länder tätig werden.
Die Errichtung der nationalen deutschen Kulturstiftung scheiterte am 26.06.2003 am Veto eines Bundeslandes. Die weitere Entwicklung ist zurzeit offen. Verhandlungen finden gegenwärtig nicht statt. Gleichzeitig hat die Bundesregierung die Mitfinanzierung der Kulturstiftung der Länder zum 31.12.2005 gekündigt.
1.1.3 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2002
Die Kulturstiftung des Bundes hat für das Jahr 2002 den Jahresbericht und die Jahresrechnung in zwei Varianten ausgefertigt.
Die erste Variante des Jahresberichtes und der Jahresrechnung 2002, wurde am 09.07.2003 dem Finanzamt vorgelegt. Sie enthält alle Einnahmen und Ausgaben, die für Zwecke der Kulturstiftung des Bundes getätigt wurden. Dabei sind Einnahmen und Ausgaben, die von den Behörden der Bundesverwaltung für die Kulturstiftung des Bundes erfolgten, eingeschlossen.
Das Finanzamt hat den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2002 insofern als richtig anerkannt, als auf deren Grundlage die Befreiung von Körperschafts- und Gewerbesteuer erfolgte und die Gemeinnützigkeit erteilt wurde. Beanstandungen oder Nachfragen gab es dabei nicht.
Die zweite Variante des Jahresberichtes und der Jahresrechnung 2002 wurde für die
Zuwendungsbehörde und auf deren Wunsch für den Stiftungsrat erstellt. Dabei sind nur
Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, soweit diese über Konten der Stiftung selbst
geflossen sind. Einnahmen und Ausgaben auf Konten der Bundesverwaltung blieben
unberücksichtigt. Nach Auffassung der Zuwendungsbehörde ist nur so die Prüfung nach
zuwendungsrechtlichen Gesichtspunkten möglich. Die Unterlagen wurden am 17.03.2003 zur Prüfung eingereicht. Mehrfach wurden Unterlagen zur Prüfung nachgereicht. Die Jahresrechnung und der Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr
2002 wurden von der Zuwendungsgeberin mit Schreiben vom 20.04.2005 als richtig anerkannt und die auftrags- und satzungsgemäße Mittelverwendung bescheinigt. Gleichzeitig wurde dem Stiftungsrat die Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2002 empfohlen. Die Entlastung erfolgte mit Beschluss des Stiftungsrates vom 20.12.2005.
Die Satzung der Kulturstiftung des Bundes sieht vor, dass ein externer Wirtschaftsprüfer die Jahresrechnung prüfen solle (*7). Von dieser Anordnung soll nach Auffassung der Zuwendungsgeberin abgesehen werden, da die hierfür anfallenden Kosten nicht zuwendungsfähig seien. Eine entsprechende Satzungsänderung vom 20.06.2005, wonach die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer nicht mehr zwingend ist, wurde von der Stiftungsbehörde mit Schreiben vom 10.01.2006 genehmigt.
1.2 Wirtschaftliche Verhältnisse
1.2.1 Einführung
Dem Wunsch der Zuwendungsgeberin entsprechend, werden alle Angaben zu Einnahmen, Ausgaben und Beständen auf die Finanzkonten bezogen, die direkt der Verwaltung der Kulturstiftung des Bundes unterstehen. Falls erforderlich sind Geldbeträge oder - bewegungen auf Finanzkonten bei der Bundeskasse und bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Beträge gesondert aufgeführt.
Das Wirtschaftsjahr 2003 der Kulturstiftung des Bundes beginnt am 01.01.2003 und endet am 31.12.2003 (*8).
Die Kulturstiftung des Bundes ist eine Stiftung, die sich auf der Basis von Zuwendungen der Bundesrepublik Deutschland finanziert. Die Zuwendungen sind im Bundeshaushalt im Titel 0405 685 17 -187 veranschlagt.
1.2.2 Jahresergebnis 2003
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kulturstiftung des Bundes waren 2003 stabil. Das
Wirtschaftsjahr 2003 der Kulturstiftung des Bundes endet, bezogen auf die Bewilligung, mit einem Überschuss von 4,932 Millionen EUR. Dieser Betrag wurde von der Zuwendungsgeberin zu einem Teil von 4,700 Millionen EUR nicht ausgezahlt, sondern der Selbstbewirtschaftung zugeführt. Er steht im Wirtschaftsjahr 2004 für satzungsgemäße Zwecke zur Verfügung. Weitere 232 Tausend EUR befinden sich auf Konten der Bundesverwaltung, die für die Kulturstiftung des Bundes bei der Bundeskasse geführt werden.
Der Überschuss ergab sich aus mehreren Gründen:
- Die Jury für die Allgemeine Projektförderung hat die Förderung von Projekten
ausschließlich nach den selbst gesetzten strengen qualitativen Maßstäben vergeben. Neben formalen Kriterien wurden insbesondere Projekte ausgewählt, die eine hohe künstlerische Qualität erwarten ließen. Deshalb wurden in diesem Bereich weniger Projekte gefördert als anfänglich geplant.
- In den Bereichen der Projekte, die vom Stiftungsrat oder vom Vorstand initiiert waren, wurden die 2003 bereitgestellten Mittel nicht ausgeschöpft, da die Projektträger zum Teil ihre Projekte langsamer realisieren als geplant und sich die entsprechenden Ausgaben verzögern. Die Mittel werden in den Folgejahren noch benötigt und müssen deshalb weiter bereitgestellt werden. Das kann über die im Bundeshaushalt ausgewiesene Selbstbewirtschaftung mit der Möglichkeit des Übertrages in Folgejahre realisiert werden.
- Im Verwaltungshaushalt konnten Einsparungen von 896 Tausend EUR (das sind 35 von Hundert des Ansatzes) erreicht werden.
2. Erfüllung des Stiftungszweckes
2.1 Vermögenslage
Am Grundstockvermögen ergaben sich 2003 nur geringfügige Zuwächse. Es konnten
Zinseinnahmen aus dem Stiftungsvermögen von 2.281,42 EUR realisiert werden. Den
Vorgaben im Wirtschaftsplan 2003 entsprechend wurden die Zinseinnahmen vollständig dem Stiftungsvermögen zugeschrieben, da entsprechend Ziffer 3 des Haushaltsvermerkes zum Titel 16201 keine Mehrausgaben in den Titeln 686 02 und 540 01 erforderlich waren.
Die Zuführungen zum Stiftungsvermögen entsprachen 0,9 von Hundert des Stiftungsvermögens und lagen damit geringfügig unterhalb der allgemeinen Inflationsrate von 1,1 von Hundert für das Jahr 2003 (*9).
2.2 Ertragslage
2.2.1 Einnahmen
Die realisierten Einnahmen betrugen insgesamt 20,919 Millionen EUR. Durch die
Zuwendungsgeberin wurden 4,932 Millionen EUR im Jahr 2003 nicht ausgezahlt, sondern auf einem Selbstbewirtschaftungskonto bzw. auf Konten der Bundesverwaltung nach 2004 übertragen.
Die Finanzierung der Kulturstiftung des Bundes erfolgte durch 2003 ausgezahlte
Zuwendungen des Bundes in Höhe von 20,813 Millionen EUR, durch Einnahmen aus der
Verzinsung des Kapitalvermögens in Höhe von 2 Tausend EUR sowie durch Spenden in Höhe von 104 Tausend EUR. Die Spenden waren für die Aktion "Kunst in Not" zur Bekämpfung der hochwasserbedingten Schäden an Kultureinrichtungen zweckgebunden.
Einnahmen aus eigener wirtschaftlicher Tätigkeit wurden nicht erzielt.
2.2.2 Ausgaben
Die Ausgaben betrugen insgesamt 19,457 Millionen EUR. Alle Ausgaben wurden für satzungsgemäße Zwecke geleistet. Die Ausgaben wurden im Zuge des Verwendungsnachweises gegenüber dem Zuwendungsgeber nachgewiesen. Dieser wird die Prüfung der rechtmäßigen Verwendung vornehmen.
Durch die im Bundeshaushalt gewährte Selbstbewirtschaftung stehen die 2003 nicht
ausgegebenen Mittel von 4,700 Millionen EUR nach dem Bewilligungsbescheid vom
10.06.2003 weiter für die Förderung der geplanten Projekte zur Verfügung. Unter
Berücksichtigung einer vom Zuwendungsgeber verfügten Globalen Mindereinnahme in Höhe von 3,5 Millionen EUR, die im Haushalt 2004 zum Tragen kommt, wurden diese Mittel durch den Zuwendungsbescheid vom 01.04.2004 für das Wirtschaftsjahr 2004 zu großen Teilen gebunden.
Durch Auszahlungen der Zuwendungsgeberin zum Jahresende 2003 entstanden Barbestände in Höhe von 2,010 Millionen EUR bei der Kulturstiftung des Bundes und von 232 Tausend EUR in der Bundesverwaltung.
3 Erläuterung der geförderten Zwecke
3.1 Einführung
Die Kulturstiftung des Bundes erfüllt die Satzung auf folgenden Wegen:
- durch Zuwendungen an Projekte, die sich in einem Antragsverfahren um Zuwendungen beworben haben
- durch Zuwendungen an Projekte, die künstlerisch und / oder kulturpolitisch herausragen, so dass die Förderung auf Initiative des Stiftungsrates erfolgt
- durch Zuwendungen an Projekte, die an einem Themenschwerpunkt arbeiten, der von der Kulturstiftung des Bundes konzeptionell in einem Programm geführt wird
- in geringem Umfang durch Durchführung eigener Veranstaltungen, bei denen Konzepte diskutiert oder Darstellungsweisen experimentell begleitet werden.
3.2 Ausgaben für die Projektförderung
3.2.1 Allgemeine Projektförderung auf Empfehlung des Fachbeirates
Der Fachbeirat für die Allgemeine Projektförderung (im weiteren Jury) wählt aus Projekten, deren Förderung in einem offenen Verfahren bei der Kulturstiftung des Bundes beantragt wurde, die Projekte aus, die er aus künstlerischen Gesichtspunkten für förderungswürdig hält.
Die Jury orientiert sich außerdem an Förderrichtlinien, die der Stiftungsrat am 11.07.2002 verabschiedet hat. Die Förderrichtlinien dienen der Einhaltung von Bestimmungen der Satzung der Kulturstiftung des Bundes (z.B. Förderkompetenz des Bundes) und der Zuwendungsgeberin (z.B. Vermeidung von Doppelförderung mit Förderprogrammen durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien). Die Kulturstiftung des Bundes nimmt auf die Entscheidung der Jury keinen Einfluss, wenn die Formalien der Förderrichtlinien eingehalten werden.
Die von der Jury ausgewählten Projekte werden dem Vorstand, wenn die Wertgrenze nach § 8 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes überschritten ist auch dem Stiftungsrat, zur Beschlussfassung empfohlen (*10). Den Empfehlungen wurde auch 2003 ohne Einschränkungen entsprochen.
3.2.1.1 Neu in die Förderung aufgenommene Projekte
Im Jahr 2003 haben 860 Projekte eine Förderung über die Allgemeine Projektförderung in Höhe von 162,354 Millionen EUR beantragt. 110 Projekte der Allgemeinen Förderung, die durch die Jury auf zwei Sitzungen im Frühjahr und im Herbst 2003 begutachtet und dem Vorstand zur Förderung empfohlen waren, werden 2003 und in den Folgejahren mit 9,522 Millionen EUR gefördert. Davon entfallen 4,317 Millionen EUR auf das Jahr 2003. Damit werden Projekte mit Gesamtkosten von 26,219 Millionen EUR ermöglicht. Das bedeutet, dass im Durchschnitt mehr als 60 von Hundert der für die Durchführung der Projekte erforderlichen Mittel von den Projektträgern oder von Dritten aufgebracht werden.
Die neu in die Förderung aufgenommenen Projekte verteilen sich geographisch zu 44 % auf die alten Bundesländer, zu 25 % auf die neuen Bundesländer und zu 31 % auf die Bundeshauptstadt.
Von der gewählten künstlerischen Ausdrucksform sind die geförderten Projekte zuzuordnen:
- bildende Kunst, Ausstellungen und Fotografie (28 von 110, das entspricht 26 %)
- darstellende Kunst Tanz/Theater/Performance (22 von 110, das entspricht 20 %)
- Film (10 von 110, das entspricht 9 %)
- Literatur / Zeitschrift (19 von 110, das entspricht 17 %)
- Musik (12 von 110, das entspricht 11 %)
- Interdisziplinäre, Neue Medien u.a. (19 von 110, das entspricht 17 %)
3.2.1.2 Im Wirtschaftsjahr 2003 ausgezahlte Zuwendungen
Die Angaben in diesem Abschnitt weichen von den Angaben des vorhergegangenen
Abschnittes ab, da hier die Projekte enthalten sind, bei denen die Förderung auf Empfehlung der Jury für die Allgemeine Projektförderung bereits 2002 beschlossen wurde und Zahlungen erst im Wirtschaftsjahr 2003 geleistet wurden sowie die Projekte nicht enthalten sind, bei denen die Empfehlung zwar 2003 ausgesprochen wurde, es aber erst 2004 zu Zahlungen kam.
Im Wirtschaftsjahr 2003 wurden an 103 Projekte der Allgemeinen Projektförderung
insgesamt 7,408 Millionen EUR ausgezahlt.
3.2.2 Projektförderung auf Initiative des Stiftungsrates (auch als Initiativ- oder Sonderprojekte bezeichnet)
Projekte, die aufgrund ihres aktuellen Themas, aufgrund der besonderen Bedeutung im nationalen und internationalen Kontext oder wegen ihrer Eilbedürftigkeit besondere
Beachtung verdienen, wurden durch Beschluss des Stiftungsrates gefördert. Im Wirtschaftsjahr 2003 erhielten 6 Projekte auf Initiative des Stiftungsrates eine Förderung in Höhe von insgesamt 2,226 Millionen EUR. 3 Projekte haben bereits 2003 begonnen.
3.3 Zuwendungen im Programmbereich
3.3.1 Einführung
Die Kulturstiftung des Bundes entwickelte Programme zu den aktuellen Themen:
- Kulturelle Aspekte der deutschen Einigung
- Kunst und Stadt
- Regionaler Schwerpunkt Osteuropa
- Die kulturelle Herausforderung des 11.September 2001.
Die Kulturstiftung des Bundes entwickelt im Gespräch mit Künstlern, Wissenschaftlern und Politikern zu jedem Thema ein Konzept, das sich zunächst inhaltlich mit dem Thema auseinandersetzt, die Bedeutung des Themas für Kunst und Kultur definiert und die Möglichkeiten einer künstlerischen Auseinandersetzung feststellt. Dieses Konzept wird durch den Stiftungsrat beschlossen. Danach werden durch die Kulturstiftung des Bundes Projektträger ausgewählt, die sich einem Thema inhaltlich und mit verschiedenen künstlerischen Mitteln nähern. Zusammen mit den Projektträgern werden Projekte entwickelt, die trotz der unterschiedlichsten Herangehensweisen zusammen mit den anderen Projekten das Thema möglichst umfassend behandeln.
3.3.2 Programm "Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung"
Im Programm "Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung" werden Projekte realisiert, deren Ziel die Überwindung der Folgen der Teilung ist.
Es werden folgende Projekte realisiert:
- Austauschfond
- Kulturbericht Ostdeutschland
- Konferenz nationaler Kultureinrichtungen
- Fonds zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements in der Kultur der Neuen Länder
- Kunst in der DDR
Das Projekt "Kulturbericht Ostdeutschland" wurde 2003 beendet. Es erreichte eine
überwältigende öffentliche Aufmerksamkeit.
Im "Kulturbericht Ostdeutschland" wurden erstmals alle Kulturprojekte in allen Neuen
Bundesländern erfasst und katalogisiert. Darüber hinaus wurden in umfangreichen
Textbeiträgen für alle Kunstsparten die Situationen im Jahr 1990 und deren Veränderungen seither beschrieben und Szenarien künftiger Entwicklungen erstellt. Die Erstauflage war bereits vor Erscheinen im Herbst 2003 vergriffen, so dass eine zweite Auflage noch 2003 erfolgte. Eine weitere Auflage im Frühjahr 2004 wurde durch die Bundeszentrale für politische Bildung finanziert.
Seit 2003 werden im Programm "Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung" über zwei
Fonds auch Projekte im Auswahlverfahren gefördert. Über den Fonds "Bürgerschaftliches Engagement in den Neuen Ländern" können Projektträger zum Beispiel auf Empfehlung der Kultusministerien der jeweiligen Länder für Projekte, deren Gelingen sich einem besonderen bürgerschaftlichen Engagement verdankt,
sowohl eine Projektförderung als auch eine Anschubfinanzierung erhalten.
Im Austauschfonds "Ost-West" werden Projekte gefördert, deren Ziel es ist, kulturellen
Institutionen in den Neuen Bundesländern und den Ländern des Bundesgebietes bis 1990 die Zusammenarbeit zu ermöglichen.
3.3.3 Programm Kunst und Stadt
Im Programm "Kunst und Stadt" werden Projekte realisiert, die sich mit der Wirkung urbaner Räume, den Einflussmöglichkeiten und Wirkungen von Architektur und Kunst und den Veränderungen aufgrund gesellschaftlicher Prozesse in Form von zügellosem Wachstum und rasantem Rückgang der Bevölkerung beschäftigen. Zudem werden Projekte gefördert, die im Bereich der bildenden und darstellenden Kunst den Lebensraum Stadt und dessen Veränderung reflektieren.
Es werden folgende Projekte realisiert:
- Caracas-Case
- Ersatz-Stadt
- Local Modernities / Recherche
- Schrumpfende Städte mit 4 Teilprojekten
- Stipendienprogramm Internationale urbane Entwicklungen
- Post Moderne Leipzig
3.3.4 Programm "Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa"
Im Programm "Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa" sind Projekte
zusammengefasst die auf vielfältige Weise die gesellschaftlichen und politischen
Veränderungen in Europa, vor allem bedingt durch den Zusammenbruch des sozialistischen Gesellschaftssystems und die Erweiterung der Europäischen Union zum Mai 2004, künstlerisch aufarbeiten. Ziel ist es unter anderem, die Ergebnisse dieser Projekte in Deutschland einem breitem Publikum zu präsentieren.
Es werden folgende Projekte realisiert:
- Relations
- Ausstellungsprojekt Berlin- Moskau / Moskau - Berlin
- Kulturelle Territorien
- Restaurierung Panzerkreuzer Potemkin
- The Post-Communist-Condition
- Fonds Deutsch-Polnischer Kulturaustausch
3.4 Ausgaben für die Fluthilfe "Kunst in Not"
Nach dem Hochwasser im August 2002 wurden für die Fluthilfe "Kunst in Not" 2,0 Millionen EUR aus Mitteln der Kulturstiftung des Bundes und 124 Tausend EUR aus Spenden zur Verfügung gestellt. Im Wirtschaftsjahr 2003 kamen bis zum Berichtszeitpunkt weitere 103 Tausend EUR hinzu.
Gelder aus der Fluthilfe wurden schnell und unbürokratisch an kleinere Kultureinrichtungen in Bayern (63 Tausend EUR), Brandenburg (490 EUR), Niedersachsen (52 Tausend EUR), Sachsen (1,617 Millionen EUR) und Sachsen-Anhalt (128 Tausend EUR) vergeben. An ausgewählte, international bedeutende Kultureinrichtungen in der Tschechischen Republik (z.B. Gedenkstätte Terezin / Theresienstadt) wurde eine Fluthilfe in Höhe von insgesamt 269 Tausend EUR vergeben.
Alle Mittel der Fluthilfe - abgesehen von Spenden mit konkreter Empfängerbestimmung - wurden auf Antrag der Hochwassergeschädigten in Abstimmung mit den Kultusministerien der betroffenen Bundesländer und nach Empfehlung der Sachverständigen Prof. Paul Raabe und Dr. Iris Reuter ausgezahlt.
Aus haushaltsrechtlichen Gründen müssen ausgezahlte Mittel innerhalb von 2 Monaten
verbraucht werden. Bei einer erheblichen Zahl von Hochwassergeschädigten konnten wegen des Umfangs der Schäden, lang andauernden Restaurierungen oder ehrenamtlicher Tätigkeit die Mittel nach Antrag der betroffenen Einrichtungen erst im Wirtschaftsjahr 2003 ausgezahlt werden.
Gegenüber den Angaben im Jahresbericht 2002 haben sich die bewilligten Zuwendungen geringfügig verringert, weil einzelne Zuwendungsempfänger beantragte Fluthilfemittel nicht in Anspruch nehmen konnten.
3.5 Aufwendungen für Forschung, eigene Veranstaltungen und Ausstellungen
Im Wirtschaftsjahr 2003 hat die Kulturstiftung des Bundes erstmals in größerem Umfang eigene Veranstaltungen durchgeführt. Das waren einerseits Workshops, die vor allem der Vorbereitung von Programmen dienten. Hierzu wurden unter Hinzuziehung von Experten gesellschaftlich relevante Themen diskutiert und Möglichkeiten der künstlerischen Umsetzung erarbeitet.
Andererseits veranstaltete die Kulturstiftung des Bundes als erste größere Veranstaltung einen Kongress, der die Rolle des überregionalen Feuilletons, sowie dessen Möglichkeiten und Grenzen in einem sich veränderndem Medienumfeld thematisierte. Zudem wurde im Umfeld der Ausstellung Berlin-Moskau / Moskau-Berlin im Rahmen einer kleinen Filmreihe außerdem getestet, inwieweit die klassische Form der Präsentation von kulturgeschichtlich bedeutenden Filmen mit Einführung und Diskussion noch zeitgemäß ist.
Beide Veranstaltungen stießen auf einen großen Zuspruch beim Fachpublikum und bei
kulturinteressierten Laien, so dass beide Veranstaltungsformen künftig stärker eingesetzt und gefördert werden sollen.
3.6 Aufwendungen im Verwaltungsbereich
Für Verwaltungsaufgaben wurden im Wirtschaftsjahr 2003 1,653 Millionen EUR
aufgewendet. Davon wurden 883 Tausend EUR direkt von der Bundesverwaltung gezahlt.
Den Hauptanteil der Verwaltungskosten stellen mit 908 Tausend EUR Personalausgaben dar. Davon wurden 883 Tausend EUR direkt von der Bundesverwaltung gezahlt. Zum 31.12.2003 beschäftigte die Kulturstiftung des Bundes die Künstlerische Direktorin, den Verwaltungsdirektor und 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Festanstellung oder mit Arbeitsverträgen, die auf längere Zeit (mehr als zwei Jahre) befristet sind, und 4 kurzzeitig befristete Aushilfskräfte.
Die Kulturstiftung des Bundes stellt die Ergebnisse ihrer Arbeit im Internet ausführlich dar. Ziel des Internetauftrittes ist es auch, Projekte zusammenzuführen, die an ähnlichen Inhalten oder mit ähnlichen Ausdrucksformen arbeiten. Deshalb wurden hier Ausgaben von 80 Tausend EUR getätigt. Außerdem präsentiert die Kulturstiftung des Bundes ausführlich die Ergebnisse von Projekten in einem zwei bis drei Mal jährlich erscheinenden Magazin. Hier werden außerdem Themen von gesellschaftlicher Bedeutung aus künstlerischer Sicht oder Themen aus dem Kulturbereich aus gesellschaftlicher Sicht diskutiert. Durch eine englische Teilauflage können diese Diskussionsprozesse auch international präsentiert werden. Das Magazin hat 2003 regelmäßig so große Resonanz gefunden, dass Nachauflagen erforderlich waren. Deshalb wurden in diesem Bereich 105 Tausend EUR aufgewendet.
Die aus kurzfristigen Anlagen von Zuwendungsmitteln erzielten Gewinne aus dem Jahr 2002 in Höhe von 1.472 EUR wurden vom Zuwendungsgeber durch Abzug von der Zuwendung 2003 einbehalten.
4 Ausblick
Die Finanzierung der Kulturstiftung des Bundes ist für das Wirtschaftsjahr 2004 durch
Zuwendungsbescheid in Höhe von 35,739 Millionen EUR gesichert. Für die Wirtschaftsjahre 2005 und 2006 sind durch die im Bundeshaushalt 2004 ausgebrachte
Verpflichtungsermächtigung von 4,750 Millionen EUR (für 2005) und 2,250 Millionen EUR (für 2006) ebenfalls Zuwendungen des Bundes vorgesehen. Nach dem Willen der
Bundesregierung zum Zeitpunkt der Gründung der Kulturstiftung des Bundes sollen jährlich 38,347 Millionen EUR zur Verfügung gestellt werden.
Es ist zu erwarten, dass die Kulturstiftung des Bundes die begonnene Arbeit kontinuierlich fortsetzt. Durch die Ausweitung des Zuwendungsbetrages durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Erhöhung der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Ausweitung und Vertiefung der Arbeit im Bereich der Programme und der vom Stiftungsrat initiierten Projekte, sowie die Erhöhung der Anzahl der in der Allgemeinen Projektförderung ausgereichten Zuwendungen zu erwarten.
Im Jahr 2004 werden darüber hinaus zahlreiche in 2002 und 2003 begonnene Projekte
abgeschlossen, so dass in großem Umfang Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit präsentiert werden können.
Hortensia Völckers Alexander Farenholtz
Vorstand / Künstlerische Direktorin Vorstand / Verwaltungsdirektor
Halle, den 17.05.2006
(*1) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes
(*2) nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes
(*3) § 6 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*4) § 7 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*5) § 11 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*6) § 10 Absätze 1 und 2 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*7) § 15 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*8) § 15 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*9) Quelle: Statistisches Bundesamt, aus Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14.01.2004
(*10) nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes