Inhalt
Jahresbericht der Kulturstiftung des Bundes für das Wirtschaftsjahr 2004
Inhaltsübersicht
1. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
1.1 Rechtliche Verhältnisse
1.1.1 Einführung
1.1.2 Aktuelle Entwicklungen
1.1.3 Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2002
1.1.4 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2003
1.1.5 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2004
1.1.6 Prüfung der Jahresrechnungen durch einen Wirtschaftsprüfer
1.2 Wirtschaftliche Verhältnisse
1.2.1 Einführung
1.2.2 Jahresergebnis 2004
2. Erfüllung des Stiftungszweckes
2.1 Vermögenslage
2.2 Ertragslage
2.2.1 Einnahmen
2.2.2 Ausgaben
3 Erläuterung der geförderten Zwecke
3.1 Einführung
3.2 Ausgaben für die Projektförderung
3.2.1 Allgemeine Projektförderung auf Empfehlung des Fachbeirates
3.2.1.1 Neu in die Förderung aufgenommene Projekte
3.2.1.2 Im Wirtschaftsjahr 2004 ausgezahlte Zuwendungen
3.2.2 Projektförderung auf Initiative des Stiftungsrates
3.3 Zuwendungen im Programmbereich
3.3.1 Einführung
3.3.2 Programm "Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung"
3.3.3 Programm "Kunst und Stadt"
3.3.4 Programm "Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa"
3.3.5 Programm "Die kulturelle Herausforderung des 11. September"
3.4 Ausgaben für die Fluthilfe "Kunst in Not"
3.5 Aufwendungen für Forschung, eigene Veranstaltungen und Ausstellungen
3.6 Aufwendungen im Verwaltungsbereich
4. Ausblick
1. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
1.1 Rechtliche Verhältnisse
1.1.1 Einführung
Die Kulturstiftung des Bundes fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit
des Bundes. Schwerpunkte sind dabei die Förderung innovativer Programme und
Projekte im internationalen Kontext. Dieses Ziel wird durch Projektförderung auf
Initiativen des Stiftungsrates und des Vorstandes, durch Allgemeine Projektförderung
auf Antrag und die Entwicklung eigener Programme zu aktuellen Themenstellungen
erreicht.
Die Kulturstiftung des Bundes wurde durch das Stiftungsgeschäft vom 23.01.2002 als
Stiftung privaten Rechts errichtet. Die Genehmigung durch die Stiftungsaufsicht des
Landes Sachsen-Anhalt erfolgte am 28.02.2002.
Die Kulturstiftung des Bundes verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Sie ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mit
Bescheid des Finanzamtes Halle-Nord vom 19.01.2004 ist die Kulturstiftung des
Bundes auf der Grundlage der Jahresrechnung und des Jahresberichtes für 2002 von
der Körperschaftssteuer(*1) und von der Gewerbesteuer(*2) befreit.
Organe der Kulturstiftung des Bundes sind der Stiftungsrat, der Stiftungsbeirat und
der Vorstand(*3).
Der Stiftungsrat setzt sich aus 14 Mitgliedern zusammen(*4). Es sind dies:
1. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie je ein Vertreter
des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums der Finanzen;
2. drei vom Deutschen Bundestag entsandte Vertreter; derzeit sind das MdB
Wolfgang Thierse, MdB Dr. Antje Vollmer, MdB Dr. Norbert Lammert;
3. zwei Vertreter der Länder, die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der
Länder entsandt werden;
4. zwei Vertreter der Kommunen, die durch die Bundesvereinigung der kommunalen
Spitzenverbände benannt werden;
5. dem Vorsitzenden des Stiftungsrates der "Kulturstiftung der Länder";
6. drei Persönlichkeiten aus dem Bereich von Kunst und Kultur, die von der
Bundesregierung berufen werden; derzeit sind das Monika Maron, Nele Hertling,
Prof. Hilmar Hoffmann.
Der Stiftungsrat hat im Wirtschaftsjahr 2004 seine 6. Sitzung am 15.06.2004 und
seine 7. Sitzung am 13.12.2004 durchgeführt. Die Mehrzahl der Entscheidungen
hatte die Förderung einzelner Projekte und Programme zum Inhalt.
Der Beirat der Kulturstiftung des Bundes setzt sich aus Persönlichkeiten des
Öffentlichen Lebens zusammen(*5):
1. Dr. Christian Bode (Generalsekretär des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes DAAD)
2. Jens Cording (Präsident der Gesellschaft für Neue Musik e.V.)
3. Dr. Michael Eissenhauer (Präsident des Deutschen Museumsbundes e.V.)
4. Prof. Dr. Max Fuchs (Vorsitzender des Deutschen Kulturrates e.V.)
5. Martin Maria Krüger (Präsident des Deutschen Musikrats)
6. Prof. Dr. Jutta Limbach (Präsidentin des Goethe-Instituts / Inter Nationes)
7. Isabel Pfeiffer-Poensgen (Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder)
8. Dr. Oliver Scheytt (Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft und
Kulturdezernent der Stadt Essen)
9. Johano Strasser (Generalsekretär des P.E.N. Deutschland)
10. Frank Werneke (Stellvertretender Vorsitzender und Vorstand der Gewerkschaft
ver.di e.V.)
11. Dr. Jürgen Zech (Vorsitzender des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft um den
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.)
12. Klaus Zehelein (Präsident des Deutschen Bühnenvereins)
Der Beirat befasste sich auf seiner Sitzung am 04.10.2004 mit der Wirkung von
Projekten der Kulturstiftung des Bundes, die auf die Gesellschaft in Deutschland weit
reichenden Einfluss nehmen, in der Öffentlichkeit besondere Aufmerksamkeit
erfuhren und innerhalb der Kulturstiftung des Bundes organisatorisch und finanziell
Schwerpunkte darstellten. Anhand der Projekte "Europas Kulturkonferenz Berlin", "Relations" und der "Ausstellung der Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen"
wurden künftige Förderansätze und Themen diskutiert. Auch die Wechselwirkungen
zwischen Kulturförderung und Politik wurden thematisiert.
Der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes besteht aus der Künstlerischen
Direktorin, Frau Hortensia Völckers, und dem Verwaltungsdirektor, Herrn Alexander
Farenholtz. Der Vorstand vertritt die Kulturstiftung des Bundes im Außenverhältnis.
Inhaltlich setzt er Entscheidungen des Stiftungsrates um und erarbeitet Konzeptionen
künftiger Projekte und Programme(*6).
1.1.2 Aktuelle Entwicklungen
Infolge der gescheiterten Fusion der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung
der Länder im Jahr 2003 sowie der Kündigung des Mitwirkungsabkommens der
Bundesrepublik Deutschland an der Kulturstiftung der Länder wurde vereinbart, dass
die Finanzierung der Kulturförderfonds von der Kulturstiftung der Länder gelöst und
durch die Kulturstiftung des Bundes übernommen werden sollte. Gleichzeitig sollten
die Fördervolumen auf jeweils 1,000 Millionen EUR aufgestockt werden.
Die Kulturförderfonds sind juristisch selbständige Institutionen, die sich der
Förderung von Einzelkünstlern und der Förderung von Projekten verschrieben
haben. Im Jahr 2004 gab es Kulturförderfonds in den Bereichen Bildende Kunst,
Darstellende Kunst, Soziokultur und Literatur.
Die Übertragung der Fonds auf die Kulturstiftung des Bundes erfolgte erst im Laufe
des vierten Quartals des Wirtschaftsjahres. In den vorhergehenden Monaten wurden
die Mittel von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet.
1.1.3 Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2002
Die Kulturstiftung des Bundes hat für das Jahr 2002 den Jahresbericht und die
Jahresrechnung in zwei Varianten ausgefertigt.
Die erste Variante des Jahresberichtes und der Jahresrechnung 2002, wurde am
09.07.2003 dem Finanzamt vorgelegt. Sie enthält alle Einnahmen und Ausgaben, die
für Zwecke der Kulturstiftung des Bundes getätigt wurden. Dabei sind Einnahmen und
Ausgaben, die von den Behörden der Bundesverwaltung für die Kulturstiftung des
Bundes erfolgten, eingeschlossen.
Das Finanzamt hat den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2002 insofern als
richtig anerkannt, als auf deren Grundlage die Befreiung von Körperschafts- und
Gewerbesteuer erfolgte und die Gemeinnützigkeit erteilt wurde. Beanstandungen
oder Nachfragen gab es dabei nicht.
Die zweite Variante des Jahresberichtes und der Jahresrechnung 2002 wurde für die
Zuwendungsbehörde und auf deren Wunsch für den Stiftungsrat erstellt. Dabei sind
nur Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, soweit diese über Konten der Stiftung
selbst geflossen sind. Einnahmen und Ausgaben auf Konten der Bundesverwaltung
blieben unberücksichtigt. Nach Auffassung der Zuwendungsbehörde ist nur so die
Prüfung nach zuwendungsrechtlichen Gesichtspunkten möglich.
Die Unterlagen wurden am 17.03.2003 zur Prüfung eingereicht. Mehrfach wurden
Unterlagen zur Prüfung nachgereicht. Ein abschließendes Ergebnis durch die
Zuwendungsbehörde wurde mit dem Prüfvermerk vom 07.04.2005 festgestellt. Die
getroffenen Feststellungen haben geringfügigste finanzielle Auswirkungen (ein nicht
gezogenes Skonto von 9,05 EUR) und sind ausschließlich zuwendungsrechtlicher
Natur. Aufgrund des positiven Prüfvermerkes beabsichtigt der Vorstand, dem
Stiftungsrat die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2002 zum Beschluss vorzulegen.
1.1.4 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2003
Für das Wirtschaftsjahr 2003 wurde die Jahresrechnung in drei Varianten
ausgefertigt. Die erste Variante für das Finanzamt enthält alle Einnahmen und
Ausgaben, die für Zwecke der Kulturstiftung des Bundes getätigt wurden. Dabei sind
Einnahmen und Ausgaben, die von den Behörden der Bundesverwaltung für die
Kulturstiftung des Bundes erfolgten, eingeschlossen. Das Finanzamt hat auf eine
Vorlage zum gegenwärtigen Zeitpunkt verzichtet.
Die zweite Variante der Jahresrechnung wurde für die Stiftungsaufsicht angefertigt,
die im Grundsatz mit der Fassung für das Finanzamt übereinstimmt, jedoch andere
Zusammenfassungen von Details enthält.
Die dritte Variante des Jahresberichtes und der Jahresrechnung 2003 wurde für die
Zuwendungsbehörde und auf deren Wunsch für den Stiftungsrat erstellt. Dabei sind
nur Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, soweit diese über Konten der Stiftung
selbst geflossen sind. Einnahmen und Ausgaben auf Konten der Bundesverwaltung
blieben unberücksichtigt. Nach Auffassung der Zuwendungsbehörde ist nur so die
Prüfung nach zuwendungsrechtlichen Gesichtspunkten möglich. Die Unterlagen
wurden am 30.06.2004 zur Prüfung bei der Zuwendungsgeberin eingereicht.
Aufgrund veränderter Zuständigkeiten bei der Prüfung wurden die Unterlagen mit
Schreiben vom 01.04.2005 von der Beauftragten bei der Bundesregierung für Kultur
und Medien zurückgegeben. Die Prüfung für die Zuwendungsbehörde und den
Stiftungsrat, sowie die Abgabe einer Empfehlung zur Entlastung des Vorstandes soll
künftig durch das Bundesverwaltungsamt erfolgen.
1.1.5 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2004
Die Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2004 wurde wie die Jahresrechnung
2003 in den drei Varianten für das Finanzamt, die Stiftungsaufsicht sowie die
Zuwendungsgeberin und den Stiftungsrat gefertigt. Der Zuwendungsgeberin wird auf
ihren Wunsch das Exemplar am 30.06.2005 zur Prüfung aus zuwendungsrechtlichen
Gesichtspunkten und zur Abgabe einer Empfehlung zur Entlastung des Vorstandes
übergeben.
1.1.6 Prüfung der Jahresrechnungen durch einen Wirtschaftsprüfer
Die Satzung der Kulturstiftung des Bundes sieht vor, dass ein externer
Wirtschaftsprüfer die Jahresrechnung prüfen soll(*7). Dies erfolgte nicht, da nach
Maßgabe der Zuwendungsgeberin die hierfür anfallenden Kosten nicht
zuwendungsfähig sind. Zurzeit findet weitere Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht
statt, die dieses Vorgehen zunächst akzeptiert hat. Auf der 8. Sitzung des
Stiftungsrates am 20.06.2005 hat der Stiftungsrat einstimmig beschlossen, die
Satzung dahingehend anzupassen, dass die Jahresrechnung geprüft werden kann,
wenn ein Wirtschaftsprüfer vom Stiftungsrat im Einvernehmen mit dem
Bundesrechnungshof bestellt wird.
1.2 Wirtschaftliche Verhältnisse
1.2.1 Einführung
Dem Wunsch der Zuwendungsgeberin entsprechend, werden alle Angaben zu
Einnahmen, Ausgaben und Beständen auf die Finanzkonten bezogen, die direkt der
Verwaltung der Kulturstiftung des Bundes unterstehen. Falls erforderlich sind
Geldbeträge oder - bewegungen auf Finanzkonten bei der Bundeskasse und
bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Beträge gesondert aufgeführt.
Das Wirtschaftsjahr 2004 der Kulturstiftung des Bundes beginnt am 01.01.2004 und
endet am 31.12.2004(*8).
Die Kulturstiftung des Bundes ist eine Stiftung, die sich auf der Basis von
Zuwendungen der Bundesrepublik Deutschland finanziert. Die Zuwendungen sind im
Bundeshaushalt im Titel 0405 685 17 -187 veranschlagt.
1.2.2 Jahresergebnis 2004
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kulturstiftung des Bundes waren 2004 stabil.
Am Jahresende befanden sich auf Konten der Zuwendungsgeberin noch 12,187
Millionen EUR nicht abgerufene Mittel. Zusätzlich standen auf Konten der
Bundesverwaltung 41,1 Tausend EUR für Zwecke der Kulturstiftung des Bundes zur
Verfügung.
Auf Kassen und Konten der Kulturstiftung des Bundes befanden sich weitere 1,114
Millionen EUR.
Der hohe Betrag der nicht abgerufenen Mittel ergab sich aus mehreren Gründen:
- Das Wirtschaftsjahr 2004 war das erste Wirtschaftsjahr, in dem die komplette
Mittelausstattung durch die Zuwendungsgeberin bereitgestellt wurde.
- Die Liquiditätsplanung verlief wegen der in der Finanzplanung erwarteten jedoch
nicht realisierten Fusion mit der Kulturstiftung der Länder sehr schwierig.
Beispielsweise wurde die Höhe der zu bereitstehenden Mittel für die Fonds zur
Kulturförderung erst im November 2004 durch die Zuwendungsgeberin festgelegt.
2. Erfüllung des Stiftungszweckes
2.1 Vermögenslage
Am Grundstockvermögen ergaben sich 2004 nur geringfügige Veränderungen. Durch
Änderungen der Anlageform verringerte sich das angelegte Kapital vom
Jahresbeginn zum Jahresende um 633 EUR. Es betrug am Jahresende 258.552
EUR. Unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung seit Bestehen der Stiftung
sollte es 259.640 EUR betragen, um den Forderungen des Stiftungsgesetzes,
wonach es zu erhalten ist, zu entsprechen(*9).
Es konnten Zinseinnahmen aus dem Stiftungsvermögen von 2.588,95 EUR realisiert
werden. Den Vorgaben im Wirtschaftsplan 2004 entsprechend wurden die
Zinseinnahmen zu einem Drittel dem Stiftungsvermögen und zu zwei Dritteln der
Förderung von Kunst und Kultur zugeschrieben.
Die Zuführungen zum Stiftungsvermögen entsprachen 0,3 von Hundert des
Stiftungsvermögens und lagen damit unterhalb der allgemeinen Inflationsrate von 1,6
von Hundert für das Jahr 2004(*10).
Durch Verhandlungen mit der Zuwendungsgeberin soll erreicht werden, dass künftig
aus Zuwendungen die Mittel ins Stiftungskapital zugeführt werden, die zu dessen
Erhalt erforderlich sind.
2.2 Ertragslage
2.2.1 Einnahmen
Die realisierten Einnahmen betrugen insgesamt 23,841 Millionen EUR. Durch die
Zuwendungsgeberin wurden 12,228 Millionen EUR im Jahr 2004 nicht ausgezahlt,
sondern auf einem Selbstbewirtschaftungskonto bzw. auf Konten der
Bundesverwaltung nach 2005 übertragen.
Die Finanzierung der Kulturstiftung des Bundes erfolgte im Wirtschaftsjahr 2004
durch ausgezahlte Zuwendungen des Bundes in Höhe von 23,558 Millionen EUR,
durch Einnahmen aus der Verzinsung des Kapitalvermögens in Höhe von 2,5
Tausend EUR.
Spenden gingen 2004 nicht ein.
Einnahmen aus eigener wirtschaftlicher Tätigkeit wurden nicht erzielt.
2.2.2 Ausgaben
Die Ausgaben betrugen insgesamt 24,756 Millionen EUR über Konten und Kassen
der Kulturstiftung des Bundes und 1,111 Millionen EUR über Konten der
Bundesverwaltung für Gehälter und andere Personalkosten.
Alle Ausgaben wurden für satzungsgemäße Zwecke geleistet. Die Ausgaben wurden
im Zuge des Verwendungsnachweises gegenüber dem Zuwendungsgeber
nachgewiesen. Dieser wird die Prüfung der rechtmäßigen Verwendung vornehmen.
Durch die im Bundeshaushalt gewährte Selbstbewirtschaftung stehen die 2004 nicht
ausgegebenen Mittel von 12,228 Millionen EUR nach dem Bewilligungsbescheid vom
01.04.2004 weiter für die Förderung der geplanten Projekte zur Verfügung.
3 Erläuterung der geförderten Zwecke
3.1 Einführung
Die Kulturstiftung des Bundes erfüllt die Satzung auf folgenden Wegen:
- durch Zuwendungen an Projekte, die sich in einem Antragsverfahren um
Zuwendungen beworben haben
- durch Zuwendungen an Projekte, die künstlerisch und / oder kulturpolitisch
herausragen, so dass die Förderung auf Initiative des Stiftungsrates erfolgt
- durch Zuwendungen an Projekte, die an einem Themenschwerpunkt arbeiten, der
von der Kulturstiftung des Bundes konzeptionell in einem Programm geführt wird
- durch Zuwendungen an Kulturförderfonds, die spartenbezogen Einzelkünstler und
Projekte fördern
- in geringem Umfang durch Durchführung eigener Veranstaltungen, die der
Darstellung und Weiterentwicklung der Stiftungsarbeit dienen.
3.2 Ausgaben für die Projektförderung
3.2.1 Allgemeine Projektförderung auf Empfehlung des Fachbeirates
Der Fachbeirat für die Allgemeine Projektförderung (im weiteren Jury) wählt aus
Projekten, deren Förderung in einem offenen Verfahren bei der Kulturstiftung des
Bundes beantragt wurde, die Projekte aus, die er aus künstlerischen
Gesichtspunkten für förderungswürdig hält. Die Jury legt außerdem die
Förderrichtlinien, die der Stiftungsrat am 11.07.2002 verabschiedet und am
13.12.2004 ergänzt hat, zugrunde. Die Förderrichtlinien dienen der Einhaltung von
Bestimmungen der Satzung der Kulturstiftung des Bundes (z.B. Förderkompetenz
des Bundes) und der Zuwendungsgeberin (z.B. Vermeidung von Doppelförderung
mit Förderprogrammen durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien).
Die von der Jury ausgewählten Projekte werden dem Vorstand, wenn die Wertgrenze
nach § 8 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes überschritten ist auch dem
Stiftungsrat, zur Beschlussfassung empfohlen(*11).
3.2.1.1 Neu in die Förderung aufgenommene Projekte
Im Jahr 2004 haben 915 Projekte eine Förderung über die Allgemeine
Projektförderung in Höhe von 102,441 Millionen EUR beantragt.
106 Projekte der Allgemeinen Förderung, die durch die Jury auf zwei Sitzungen im
Frühjahr und im Herbst 2004 begutachtet und dem Vorstand zur Förderung
empfohlen waren, werden 2004 und in den Folgejahren mit 8,532 Millionen EUR
gefördert. Damit werden Projekte mit Gesamtkosten von 26,188 Millionen EUR
ermöglicht. Das bedeutet, dass im Durchschnitt mehr als 67 von Hundert der für die
Durchführung der Projekte erforderlichen Mittel von den Projektträgern oder von
Dritten aufgebracht werden.
Die neu in die Förderung aufgenommenen Projekte verteilen sich geographisch zu
40 % auf die alten Bundesländer, zu 30 % auf die neuen Bundesländer und zu 30 %
auf die Bundeshauptstadt.
Von der gewählten künstlerischen Ausdrucksform sind die geförderten Projekte
zuzuordnen:
- bildende Kunst, Ausstellungen und Fotografie (35 von 106, das entspricht 33 %)
- darstellende Kunst Tanz/Theater/Performance (25 von 106, das entspricht 24 %)
- Film (12 von 106, das entspricht 11 %)
- Literatur / Zeitschrift (9 von 106, das entspricht 8 %)
- Musik (9 von 106, das entspricht 8 %)
- Interdisziplinäre, Neue Medien u.a. (16 von 106, das entspricht 15 %)
3.2.1.2 Im Wirtschaftsjahr 2004 ausgezahlte Zuwendungen
Die Angaben in diesem Abschnitt weichen von den Angaben des vorhergegangenen
Abschnittes ab, da hier die Projekte enthalten sind, bei denen die Förderung auf
Empfehlung der Jury für die Allgemeine Projektförderung bereits in den Jahren 2002
und 2003 beschlossen wurden und Zahlungen erst im Wirtschaftsjahr 2004 geleistet
wurden sowie die Projekte nicht enthalten sind, bei denen die Empfehlung zwar 2004
ausgesprochen wurde, es aber erst ab 2005 zu Zahlungen kommt.
Im Wirtschaftsjahr 2004 wurden an 174 Projekte der Allgemeinen Projektförderung
insgesamt 9,793 Millionen EUR ausgezahlt.
3.2.2 Projektförderung auf Initiative des Stiftungsrates
Projekte, die aufgrund ihres aktuellen Themas, aufgrund der besonderen Bedeutung
im nationalen und internationalen Kontext oder wegen ihrer Eilbedürftigkeit
besondere Beachtung verdienen, wurden durch Beschluss des Stiftungsrates
gefördert.
Die Projekte auf Initiative des Stiftungsrates wurden neu gruppiert. Sie werden jetzt
den "Groß- und Langzeitprojekten" und den "Kulturellen Leuchttürmen" zugeordnet.
Groß- und Langzeitprojekte stehen neben den Programmen, zeichnen sich aber
durch einen geringeren organisatorischen und finanziellen Aufwand aus.
Als kulturelle Leuchttürme werden Projekte bezeichnet, die das Spektrum des
zeitgenössischen Kunstschaffens in herausragender Weise repräsentieren. Diese
Projekte werden in bis zu fünf aufeinander folgenden Jahren gefördert. Die durch die Förderung gewährleistete Planungssicherheit ermöglicht diesen Einrichtungen, ihre
Potenziale in den nächsten Jahren noch weiter zu entfalten.
Im Wirtschaftsjahr 2004 erhielten 21 Projekte auf Initiative des Stiftungsrates eine
Förderung in Höhe von insgesamt 5,933 Millionen EUR. 6 Projekte haben bereits in
den Vorjahren begonnen.
3.3 Zuwendungen im Programmbereich
3.3.1 Einführung
Die Kulturstiftung des Bundes entwickelte Programme zu den aktuellen Themen:
- Kulturelle Aspekte der deutschen Einigung
- Kunst und Stadt
- Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa
- Die kulturelle Herausforderung des 11.September 2001.
Die Kulturstiftung des Bundes entwickelt im Gespräch mit Künstlern,
Wissenschaftlern und Politikern zu jedem Thema ein Konzept, das sich zunächst
inhaltlich mit dem Thema auseinandersetzt, die Bedeutung des Themas für Kunst
und Kultur definiert und die Möglichkeiten einer künstlerischen Auseinandersetzung
feststellt. Dieses Konzept wird durch den Stiftungsrat beschlossen. Danach werden
durch die Kulturstiftung des Bundes Projektträger ausgewählt, die sich einem Thema
inhaltlich und mit verschiedenen künstlerischen Mitteln nähern. Zusammen mit den
Projektträgern werden Projekte entwickelt, die trotz der unterschiedlichsten
Herangehensweisen zusammen mit den anderen Projekten das Thema möglichst
umfassend behandeln.
3.3.2 Programm "Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung"
Im Programm "Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung" werden Projekte
realisiert, deren Ziel die Überwindung der Folgen der Deutschen Teilung ist.
Es werden folgende Projekte realisiert:
- Austauschfonds
- Konferenz nationaler Kultureinrichtungen
- Fonds zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements in der Kultur der Neuen
Länder
- Kunst in der DDR (Ausstellung in Bonn)
Die Ausstellung "Kunst in der DDR" stieß in Berlin auf ein großes
Publikumsinteresse. Die Berliner Ausstellung erwirtschaftete einen Überschuss aus
Eintrittsgeldern, so dass eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes nicht
notwendig war. Aufgrund des Erfolges wurde die Ausstellung seit Herbst 2004 in
Bonn gezeigt. Die Förderung der Kulturstiftung des Bundes wurde für die zweite
Station eingesetzt.
Seit 2003 werden im Programm "Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung" über
zwei Fonds auch Projekte im Auswahlverfahren gefördert.
Über den Fonds "Bürgerschaftliches Engagement in den Neuen Ländern" können
Projektträger zum Beispiel auf Empfehlung der Kultusministerien der jeweiligen
Länder für Projekte, deren Gelingen sich einem besonderen bürgerschaftlichen
Engagement verdankt, sowohl eine Projektförderung als auch eine
Anschubfinanzierung erhalten.
Im Austauschfonds "Ost-West" werden Projekte gefördert, deren Ziel es ist,
kulturellen Institutionen in den Neuen Bundesländern und den Alten Ländern die
Zusammenarbeit zu ermöglichen.
3.3.3 Programm "Kunst und Stadt"
Im Programm "Kunst und Stadt" werden Projekte realisiert, die sich mit der Wirkung
urbaner Räume, den Einflussmöglichkeiten und Wirkungen von Architektur und
Kunst und den Veränderungen aufgrund gesellschaftlicher Prozesse in Form von
zügellosem Wachstum und rasantem Rückgang der Bevölkerung beschäftigen.
Zudem werden Projekte gefördert, die im Bereich der bildenden und darstellenden
Kunst den Lebensraum Stadt und dessen Veränderung reflektieren.
Es werden folgende Projekte realisiert:
- Caracas-Case
- Ersatz-Stadt
- Local Modernities / Recherche
- Schrumpfende Städte mit 4 Teilprojekten
- Stipendienprogramm Internationale urbane Entwicklungen in Peking
- HeimatModerne (früher Post Moderne Leipzig)
3.3.4 Programm "Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa"
Im Programm "Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa" sind Projekte
zusammengefasst die auf vielfältige Weise die gesellschaftlichen und politischen
Veränderungen in Europa, vor allem bedingt durch den Zusammenbruch des
sozialistischen Gesellschaftssystems und die Erweiterung der Europäischen Union
zum Mai 2004, künstlerisch aufarbeiten. Ziel ist es unter anderem, die Ergebnisse
dieser Projekte in Deutschland einem breitem Publikum zu präsentieren.
Es werden folgende Projekte realisiert:
- Relations
- Ausstellungsprojekt Berlin- Moskau / Moskau - Berlin
- Kulturelle Territorien
- Restaurierung des Films Panzerkreuzer Potemkin
- The Post-Communist-Condition
- Fonds Deutsch-Polnischer Kulturaustausch
3.3.5 Programm "Die kulturelle Herausforderung des 11. September"
Die Kulturstiftung des Bundes plädiert für ein Verstehen der Abhängigkeit und
wechselseitigen Verantwortung der Völker. Es soll untersucht werden, wie sich eine
Gesellschaft vor Angriffen wie denen des 11. September schützen und wie sie
verhüten kann, dass irgendwo auf der Welt eine Kräfte entstehen, die in derartige
Gewaltformen münden.
Eines der Projekte in diesem Bereich ist das Online-Magazin Litrix, das die
Informationswege des Internets nutzt, um für zeitgenössische Werke der deutschen
Literatur Übersetzungen in andere Sprachen anzuregen. Im Jahr 2004 schließt sich die Präsentation deutscher Gegenwartsliteratur auf arabisch und englisch ein
spezifisches Übersetzungsförderungsprogramm für die Arabische Welt an.
Um den Austausch zwischen Deutschland und den arabischen Ländern zu
verbessern, hat das Goethe-Institut Kairo außerdem das Internet-Forum MIDAD
eingerichtet, in dem zahlreiche Übersetzungen aus der deutschen und arabischen
Literatur präsentiert werden. Sechs deutsche und sechs arabische Autoren berichten
außerdem als Stadtschreiber in Online-Tagebüchern aus dem städtischen Alltag
einer fremden Kultur.
Die direkte Begegnung von Schriftstellern aus dem Nahen Osten und Deutschland
fördert das Projekt West-östlicher Diwan. Deutsche Schriftsteller treffen Kollegen in
arabischen Ländern, in der Türkei oder im Iran; diese erwidern den Besuch. Bei
beiden Begegnungen lernen sie sich in ihrem Umfeld kennen, reisen durch das Land,
halten gemeinsame Lesungen und schreiben über die Literatur und die Welt des
anderen, jeder in seiner Sprache.
3.4 Ausgaben für die Fluthilfe "Kunst in Not"
Im Wirtschaftsjahr 2004 wurden nur noch Restmittel an Empfänger ausgezahlt, deren
Förderung bereits in Vorjahren begonnen hatte.
Aus haushaltsrechtlichen Gründen müssen ausgezahlte Mittel innerhalb von 2
Monaten verbraucht werden. Bei einer erheblichen Zahl von
Hochwassergeschädigten konnten wegen des Umfangs der Schäden, lang
andauernden Restaurierungen oder ehrenamtlicher Tätigkeit die Mittel nach Antrag
der betroffenen Einrichtungen erst im Wirtschaftsjahr 2004 ausgezahlt werden.
3.5 Aufwendungen für Forschung, eigene Veranstaltungen und Ausstellungen
Im Wirtschaftsjahr 2004 hat die Kulturstiftung des Bundes eigene Veranstaltungen
durchgeführt.
Das waren vor allem Workshops, die der Vorbereitung von Programmen (Tanzplan
Deutschland und Themenschwerpunkt Arbeit) dienten. Hierzu wurden unter
Hinzuziehung von Experten gesellschaftlich relevante Themen diskutiert und
Möglichkeiten der künstlerischen Umsetzung erarbeitet.
Als Einzelveranstaltungen wurden Teile des Programms im Rahmen der öffentlichen
Veranstaltungen zur Aufnahme neuer Mitglieder in die Europäische Union und der
Wahl der Europäischen Kulturhauptstadt 2010 durchgeführt.
3.6 Aufwendungen im Verwaltungsbereich
Für Verwaltungsaufgaben wurden im Wirtschaftsjahr 2004 2,4153 Millionen EUR
aufgewendet. Davon wurden 1,111 Millionen EUR direkt von der Bundesverwaltung
gezahlt.
Den Hauptanteil der Verwaltungskosten stellen mit 1,136 Millionen EUR
Personalausgaben dar. Davon wurden 1,111 Millionen EUR direkt von der
Bundesverwaltung gezahlt. Zum 31.12.2004 beschäftigte die Kulturstiftung des
Bundes die Künstlerische Direktorin, den Verwaltungsdirektor und 21
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Festanstellung oder mit Arbeitsverträgen, die auf
längere Zeit (mehr als zwei Jahre) befristet sind, und 4 kurzzeitig befristete
Aushilfskräfte.
Die Kulturstiftung des Bundes stellt die Ergebnisse ihrer Arbeit im Internet ausführlich
dar. Ziel des Internetauftrittes ist es auch, Projekte zusammenzuführen, die an
ähnlichen Inhalten oder mit ähnlichen Ausdrucksformen arbeiten. Deshalb wurden
hier Ausgaben von 75 Tausend EUR getätigt. Außerdem präsentiert die
Kulturstiftung des Bundes ausführlich die Ergebnisse von Projekten in einem zwei
Mal jährlich erscheinenden Magazin. Hier werden außerdem Themen von
gesellschaftlicher Bedeutung aus künstlerischer Sicht oder Themen aus dem
Kulturbereich aus gesellschaftlicher Sicht diskutiert. Durch eine englische Teilauflage
können diese Diskussionsprozesse auch international präsentiert werden. Das
Magazin hat regelmäßig große Resonanz gefunden, so dass in diesem Bereich 145
Tausend EUR aufgewendet wurden. Die deutsche Auflage betrug im Jahr 2004
25.000 Exemplare und die englische Auflage 6.000 Exemplare.
4 Ausblick
Zur Finanzierung der Kulturstiftung des Bundes sind im Bundeshaushalt für das
Wirtschaftsjahr 2005 35,715 Millionen EUR vorgesehen. Für das Wirtschaftsjahr 2006
ist im Bundeshaushalt 2004 eine Verpflichtungsermächtigung von 2,250 Millionen
EUR als Zuwendung des Bundes ausgebracht. Nach dem Willen der
Bundesregierung zum Zeitpunkt der Gründung der Kulturstiftung des Bundes sollen
jährlich 38,347 Millionen EUR zur Verfügung gestellt werden.
Es ist zu erwarten, dass die Kulturstiftung des Bundes die begonnene Arbeit
kontinuierlich fortsetzen kann. Durch die Ausweitung des Zuwendungsbetrages
durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Erhöhung
der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere im Bereich der
wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Ausweitung und
Vertiefung der Arbeit im Bereich der Programme und der vom Stiftungsrat initiierten
Projekte, sowie die Erhöhung der Anzahl der in der Allgemeinen Projektförderung
ausgereichten Zuwendungen zu erwarten.
Hortensia Völckers Alexander Farenholtz
Vorstand / Künstlerische Direktorin Vorstand / Verwaltungsdirektor
Halle, den 30.06.2005
(*1) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes
(*2) nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes
(*3) § 6 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*4) § 7 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*5) § 11 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*6) § 10 Absätze 1 und 2 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*7) § 15 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*8) § 15 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*9) § 14 Absatz 2 des Stiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(*10) Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 12.01.2005
(*11) nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes