Inhalt
Jahresbericht der Kulturstiftung des Bundes für das Wirtschaftsjahr 2005
Inhaltsübersicht
1. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
1.1 Rechtliche Verhältnisse
1.1.1 Einführung
1.1.2 Aktuelle Entwicklungen
1.1.3 Erteilung der Entlastung des Vorstandes der Kulturstiftung des Bundes für das Wirtschaftsjahr 2002
1.1.4 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2003
1.1.5 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2004
1.1.6 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2005
1.1.7 Prüfungen durch weitere Behörden
1.2 Wirtschaftliche Verhältnisse
1.2.1 Einführung
1.2.2 Jahresergebnis 2005
2. Erfüllung des Stiftungszweckes
2.1 Vermögenslage
2.2 Ertragslage
2.2.1Einnahmen
2.2.2 Ausgaben
3 Erläuterung der geförderten Zwecke
3.1 Einführung
3.2 Ausgaben für die Projektförderung
3.2.1 Allgemeine Projektförderung auf Empfehlung des Fachbeirates
3.2.1.1 Neu in die Förderung aufgenommene Projekte
3.2.1.2 Im Wirtschaftsjahr 2005 ausgezahlte Zuwendungen
3.2.2 Projektförderung auf Initiative des Stiftungsrates
3.3 Zuwendungen im Programmbereich
3.3.1 Einführung
3.3.2 Programm „Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung“
3.3.3 Programm „Kunst und Stadt“
3.3.4 Programm „Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa“
3.3.5 Programm „Die kulturelle Herausforderung des 11. September“
3.3.6 Programm „Arbeit in Zukunft“
3.4 Ausgaben für die Fluthilfe „Kunst in Not“
3.5 Aufwendungen für Forschung, eigene Veranstaltungen und Ausstellungen
3.6 Aufwendungen im Verwaltungsbereich
4. Ausblick
1. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
1.1 Rechtliche Verhältnisse
1.1.1 Einführung
Die Kulturstiftung des Bundes fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Schwerpunkte sind dabei die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Dieses Ziel wird durch Projektförderung auf Initiativen des Stiftungsrates und des Vorstandes, durch Allgemeine Projektförderung auf Antrag und die Entwicklung eigener Programme zu aktuellen Themenstellungen erreicht.
Die Kulturstiftung des Bundes wurde durch das Stiftungsgeschäft vom 23.01.2002 als Stiftung privaten Rechts errichtet. Die Genehmigung durch die Stiftungsaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte am 28.02.2002.
Die Kulturstiftung des Bundes verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mit Bescheid des Finanzamtes Halle-Nord vom 26.05.2006 ist die Kulturstiftung des Bundes auf der Grundlage der Jahresrechnungen und der Jahresberichte von der Körperschaftssteuer und von der Gewerbesteuer für 2003 bis 2005 befreit.
Organe der Kulturstiftung des Bundes sind der Stiftungsrat, der Stiftungsbeirat und der Vorstand .
Der Stiftungsrat setzt sich aus 14 Mitgliedern zusammen . Es sind dies:
1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie je ein Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums der Finanzen
2. drei vom Deutschen Bundestag entsandte Vertreter; derzeit sind das MdB Wolfgang Thierse, Dr. Antje Vollmer, MdB Dr. Norbert Lammert
3. zwei Vertreter der Länder, die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder entsandt werden;
4. zwei Vertreter der Kommunen, die durch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände benannt werden;
5. dem Vorsitzenden des Stiftungsrates der "Kulturstiftung der Länder";
6. drei Persönlichkeiten aus dem Bereich von Kunst und Kultur, die von der Bundesregierung berufen werden; derzeit sind das Monika Maron, Nele Hertling, Prof. Hilmar Hoffmann
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist zugleich der Stiftungsratsvorsitzende. Bedingt durch den Wechsel der Bundesregierung ging dieses Amt von Dr. Christina Weiss an Bernd Neumann über.
Der Stiftungsrat hat im Wirtschaftsjahr 2005 seine 8. Sitzung am 20.06.2005 und seine 9. Sitzung am 20.12.2005 durchgeführt. Die Mehrzahl der Entscheidungen hatte die Förderung einzelner Projekte und Programme zum Inhalt.
In der Sitzung am 20.06.2005 wurde die Satzung der Kulturstiftung des Bundes dahingehend geändert, dass die zwingende Verpflichtung die Jahresrechnung durch einen Wirtschaftsprüfer testieren zu lassen, durch die Möglichkeit hierzu ersetzt wurde. Hintergrund dieser Änderung war, dass der Zuwendungsgeber die Kosten für die Wirtschaftsprüfung nicht als zuwendungsfähig anerkannt hat. Gleichzeitig werden durch den Zuwendungsgeber umfangreiche Prüfungen zur Mittelverwendung vorgenommen, so dass die Testierung entbehrlich scheint. Die Stiftungsaufsicht hat die Satzungsänderung mit Schreiben vom 10.01.2006 genehmigt.
Der Beirat der Kulturstiftung des Bundes setzt sich aus Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens zusammen :
1. Dr. Christian Bode (Generalsekretär des Deutschen Akademischen Austauschdienstes DAAD)
2. Jens Cording (Präsident der Gesellschaft für Neue Musik e.V.)
3. Dr. Michael Eissenhauer (Präsident des Deutschen Museumsbundes e.V.)
4. Prof. Dr. Max Fuchs (Vorsitzender des Deutschen Kulturrates e.V.)
5. Martin Maria Krüger (Präsident des Deutschen Musikrats)
6. Prof. Dr. Jutta Limbach (Präsidentin des Goethe-Instituts / Inter Nationes)
7. Isabel Pfeiffer-Poensgen (Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder)
8. Dr. Oliver Scheytt (Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft und Kulturdezernent der Stadt Essen)
9. Johano Strasser (Präsident des P.E.N. Deutschland)
10. Frank Werneke (Stellvertretender Vorsitzender und Vorstand der Gewerkschaft ver.di e.V.)
11. Dr. Jürgen Zech (Vorsitzender des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft um den Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.)
12. Klaus Zehelein (Präsident des Deutschen Bühnenvereins)
Der Beirat befasste sich auf seiner Sitzung am 14.11.2005 mit der Wirkung von Projekten der Kulturstiftung des Bundes, die auf die Gesellschaft in Deutschland weit reichenden Einfluss nehmen, in der Öffentlichkeit besondere Aufmerksamkeit erfuhren und innerhalb der Kulturstiftung des Bundes organisatorisch und finanziell Schwerpunkte darstellten. Dazu besichtigte der Beirat die von der Kulturstiftung des Bundes geförderte Ausstellung „Projekt Migration“, die die Ergebnisse der mehrjährigen Arbeit des Kölnischen Kunstvereins e.V. und des „Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland e.V.“ zum Thema Migration darstellt. Außerdem beschäftigte sich der Beirat erneut mit dem künstlerischen Konzept zum Projekt Arbeit.
Der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes besteht gleichrangig aus der Künstlerischen Direktorin, Frau Hortensia Völckers, und dem Verwaltungsdirektor, Herrn Alexander Farenholtz. Der Vorstand vertritt die Kulturstiftung des Bundes im Außenverhältnis. Inhaltlich setzt er Entscheidungen des Stiftungsrates um und erarbeitet Konzeptionen künftiger Projekte und Programme .
1.1.2 Aktuelle Entwicklungen
Infolge der im Jahr 2003 vorerst gescheiterten Fusion der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder sowie der Kündigung des Mitwirkungsabkommens der Bundesrepublik Deutschland an der Kulturstiftung der Länder wurde vereinbart, dass die Finanzierung der Kulturförderfonds von der Kulturstiftung der Länder gelöst und durch die Kulturstiftung des Bundes übernommen werden sollte. Gleichzeitig sollten die Fördervolumina verdoppelt werden.
Die Kulturförderfonds sind juristisch selbständige Institutionen, die sich der Förderung von Einzelkünstlern und der Förderung von Projekten verschrieben haben. Im Jahr 2005 gab es Kulturförderfonds in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Soziokultur und Literatur.
Die Fusion der Kulturstiftung des Bundes mit der Kulturstiftung der Länder konnte auch 2005 nicht substantiell vorangebracht werden. Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU und der SPD wurde die Fusion der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder als Ziel erneut benannt.
1.1.3 Erteilung der Entlastung des Vorstandes der Kulturstiftung des Bundes für das Wirtschaftsjahr 2002
Jahresbericht und Jahresrechnung 2002 wurden am 17.03.2003 zur Prüfung an die Zuwendungsbehörde eingereicht. Auf der Grundlage des positiven Prüfvermerkes vom 07.04.2005 und der Satzungsänderung vom 20.06.2005 hat der Stiftungsrat dem Vorstand die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2002 mit Beschluss vom 20.12.2005 erteilt.
1.1.4 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2003
Für das Wirtschaftsjahr 2003 wurde die Jahresrechnung in vier Varianten ausgefertigt. Die erste Variante für das Finanzamt enthält alle Einnahmen und Ausgaben, die für Zwecke der Kulturstiftung des Bundes getätigt wurden. Dabei sind Einnahmen und Ausgaben, die von den Behörden der Bundesverwaltung für die Kulturstiftung des Bundes erfolgten, eingeschlossen.
Die zweite Variante der Jahresrechnung wurde für die Stiftungsaufsicht angefertigt, die im Grundsatz mit der Fassung für das Finanzamt übereinstimmt, jedoch andere Zusammenfassungen von Details enthält.
Die dritte Variante wurde zur Erteilung der Entlastung durch den Stiftungsrat erstellt und stimmt im Grundsatz mit den ersten beiden Varianten überein. Details wurden den Anforderungen des Bundesministeriums der Finanzen, dass die Federführung bei der Prüfung der Entlastung übernimmt, angepasst.
Die vierte Variante des Jahresberichtes und der Jahresrechnung 2003 wurde für die Zuwendungsbehörde erstellt. Dabei sind nur Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, soweit diese über Konten der Stiftung selbst geflossen sind. Einnahmen und Ausgaben auf Konten der Bundesverwaltung blieben unberücksichtigt. Nach Auffassung der Zuwendungsbehörde ist nur so die Prüfung nach zuwendungsrechtlichen Gesichtspunkten möglich. Die Unterlagen wurden am 30.06.2005 zur Prüfung bei der Zuwendungsgeberin eingereicht. Die Prüfung für die Zuwendungsbehörde und den Stiftungsrat, sowie die Abgabe einer Empfehlung zur Entlastung des Vorstandes erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt. Ende September 2005 fand eine umfassende Belegprüfung statt. Mit Schreiben vom 09.05.2006 wurde die Prüfung abgeschlossen. Die sachgerechte Verwendung der Mittel wurde bestätigt.
1.1.5 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2004
Die Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2004 wurde wie die Jahresrechnung 2003 in den vier Varianten für das Finanzamt, die Stiftungsaufsicht sowie den Zuwendungsgeber und den Stiftungsrat gefertigt. Dem Zuwendungsgeber wurde das Exemplar am 30.06.2005 zur Prüfung unter zuwendungsrechtlichen Gesichtspunkten und zur Abgabe einer Empfehlung zur Entlastung des Vorstandes übergeben. Die Prüfung wurde im Februar 2006 begonnen.
1.1.6 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2005
Die Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2005 wurde wie die Jahresrechnung 2003 in den vier Varianten für das Finanzamt, die Stiftungsaufsicht sowie die Zuwendungsgeberin und den Stiftungsrat gefertigt. Dem Zuwendungsgeber wird das Exemplar zum 30.06.2006 zur Prüfung unter zuwendungsrechtlichen Gesichtspunkten und zur Abgabe einer Empfehlung zur Entlastung des Vorstandes übergeben.
1.1.7 Prüfungen durch weitere Behörden
Die Kulturstiftung des Bundes wurde im März 2006 durch die Berufsgenossenschaft hinsichtlich der korrekten Abführung der Beiträge zur Unfallversicherung und im Mai 2006 von den Sozialversicherungsträgern hinsichtlich der Abführung der Beiträge zu den Sozialversicherungssystemen geprüft. Beide Prüfungen bezogen sich auf den Zeitraum zwischen der Gründung der Kulturstiftung des Bundes und dem 31.12.2005. Die Prüfung durch die Berufsgenossenschaft verlief ohne Beanstandungen. Für die Prüfung durch die Sozialversicherungsträger liegt noch kein Ergebnis vor.
1.2 Wirtschaftliche Verhältnisse
1.2.1 Einführung
Dem Wunsch des Zuwendungsgebers entsprechend, werden alle Angaben zu Einnahmen, Ausgaben und Beständen auf die Finanzkonten bezogen, die direkt der Verwaltung der Kulturstiftung des Bundes unterstehen. Falls erforderlich sind Geldbeträge oder – bewegungen auf Finanzkonten bei der Bundeskasse und bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Beträge gesondert aufgeführt.
Das Wirtschaftsjahr 2005 der Kulturstiftung des Bundes beginnt am 01.01.2005 und endet am 31.12.2005 .
Die Kulturstiftung des Bundes ist eine Stiftung, die sich auf der Basis von Zuwendungen der Bundesrepublik Deutschland finanziert. Die Zuwendungen sind im Bundeshaushalt im Titel 0405 685 17 -187 veranschlagt.
1.2.2 Jahresergebnis 2005
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kulturstiftung des Bundes waren 2005 stabil.
Am Jahresende befanden sich auf Konten des Zuwendungsgebers noch 9,501 Millionen EUR nicht abgerufene Mittel. Zusätzlich standen auf Konten der Bundesverwaltung 192,16 Tausend EUR für Zwecke der Kulturstiftung des Bundes zur Verfügung.
Auf Kassen und Konten der Kulturstiftung des Bundes befanden sich weitere 3,354 Millionen EUR.
Der Betrag der nicht abgerufenen Mittel ergab sich aus mehreren Gründen:
- Das Wirtschaftsjahr 2004 war das erste Wirtschaftsjahr, in dem (im November) die komplette Mittelausstattung durch den Zuwendungsgeber bereitgestellt wurde. Dadurch gab es einen hohen Übertrag von 2004 nach 2005.
- Die Liquiditätsplanung verlief wegen der in der Finanzplanung erwarteten jedoch nicht realisierten Fusion mit der Kulturstiftung der Länder schwierig. Für einen erwarteten, dann aber (noch) nicht realisierten Bereich, in dem sich die Themen der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder überschneiden, wurden im größeren Umfang Mittel reserviert.
- Die Ausgaben bei Projektträgern, die von der Kulturstiftung des Bundes gefördert werden, verliefen schleppend. 2005 wurden (bedingt durch die EU-Erweiterung) zahlreiche Projekte in neuen EU-Ländern gefördert. Dabei kommt es zu Verzögerungen, die weder durch die Kulturstiftung des Bundes noch die Projektträger verursacht sind, sondern in sich gerade erst bildenden juristischen und technischen Infrastrukturen zu suchen sind.
Unter Berücksichtigung des hohen Vortrages aus 2004 und trotz der dargestellten Rahmenbedingungen wurden die nicht abgerufenen Mittel schon jetzt verringert.
2. Erfüllung des Stiftungszweckes
2.1 Vermögenslage
Das Grundstockvermögen wuchs 2005 um 3.164 EUR. Es betrug am Jahresende 261.700 EUR. Unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung seit Bestehen der Stiftung sollte es 264.832 EUR betragen, um den Forderungen des Stiftungsgesetzes, wonach es zu erhalten ist, zu entsprechen . Die Berechnung der nach dem Stiftungsgesetz notwendigen Kapitalentwicklung ist in Anlage 5.1 dargestellt. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Prozentsätze für die Bemessung der Inflationsrate in der Bundesrepublik Deutschland geringfügig verändert, weil nicht mehr die Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung des Verbraucherpreisindex, sondern die Angaben der Europäischen Union zu den Harmonisierten Verbraucherpreisindizes verwendet wurden.
Es konnten Zinseinnahmen aus dem Stiftungsvermögen von 9.492,27EUR realisiert werden. Den Vorgaben im Wirtschaftsplan 2005 entsprechend wurden die Zinseinnahmen zu einem Drittel dem Stiftungsvermögen und zu zwei Dritteln der Förderung von Kunst und Kultur zugeschrieben.
Die Zuführungen zum Stiftungsvermögen entsprachen 1,1 von Hundert des Stiftungsvermögens zu Jahresbeginn und lagen damit unterhalb der allgemeinen Inflationsrate von 1,9 von Hundert für das Jahr 2005 .
Durch Verhandlungen mit dem Zuwendungsgeber soll erreicht werden, dass künftig aus Zuwendungen die Mittel ins Stiftungskapital zugeführt werden, die zu dessen Erhalt erforderlich sind.
2.2 Ertragslage
2.2.1 Einnahmen
Die Einnahmen betrugen 48,762 Millionen EUR aus realisierten und nicht realisierten Einnahmen. Die Einnahmen setzen sich aus der Summe von 13,047 Millionen EUR aus 2004 übertragener Selbstbewirtschaftungsmitteln und 35,715 Millionen EUR neu bewilligter Mittel der Zuwendungsgeberin zusammen.
Die realisierten Einnahmen betrugen insgesamt 37,473 Millionen EUR. Durch die Zuwendungsgeberin wurden zusätzlich 9,501 Millionen EUR im Jahr 2005 nicht ausgezahlt, sondern auf einem Selbstbewirtschaftungskonto nach 2006 übertragen. Weitere 192,16 Tausend EUR befanden sich am 31.12.2005 auf Konten der Bundesverwaltung und wurden ebenfalls nach 2006 übertragen. Die nicht realisierten Einnahmen stehen so 2006 weiter zur Verfügung.
Die Finanzierung der Kulturstiftung des Bundes erfolgte im Wirtschaftsjahr 2005 durch ausgezahlte Zuwendungen des Bundes in Höhe von 37,401 Millionen EUR, durch Einnahmen aus der Verzinsung des Kapitalvermögens in Höhe von 6,32 Tausend EUR und vermischten Einnahmen in Höhe von 60.867,25 EUR.
Die vermischten Einnahmen waren Einnahmen, die aus Zinsen entstanden, die die Kulturstiftung des Bundes nach den zuwendungsrechtlichen Vorschriften bei den Projektträgern insbesondere wegen Überschreitungen von Fristen zur Mittelverwendung zu erheben hatte.
Spenden gingen 2005 nicht ein.
Einnahmen aus eigener wirtschaftlicher Tätigkeit wurden 2005 nicht erzielt.
2.2.2 Ausgaben
Die Ausgaben betrugen insgesamt 33,846 Millionen EUR über Konten und Kassen der Kulturstiftung des Bundes und 1,253 Millionen EUR über Konten der Bundesverwaltung für Gehälter und andere Personalkosten.
Alle Ausgaben wurden für satzungsgemäße Zwecke geleistet. Die Ausgaben wurden im Zuge des Verwendungsnachweises gegenüber dem Zuwendungsgeber nachgewiesen. Dieser wird die Prüfung der rechtmäßigen Verwendung vornehmen.
Durch die im Bundeshaushalt gewährte Selbstbewirtschaftung stehen die 2005 nicht ausgegebenen Mittel von 9,693 Millionen EUR nach dem Bewilligungsbescheid vom 07.07.2005, geändert durch die Bescheide vom 19.07.2005 und 23.08.2005, weiter für die Förderung der geplanten Projekte zur Verfügung.
Für die Durchführung von Veranstaltungen anlässlich der Berlinale 2005 in Berlin und in weiteren deutschen Städten zur Präsentation des Films „Panzerkreuzer Potemkin“, dessen Restaurierung durch die Kulturstiftung des Bundes mit einem hohen Betrag gefördert wurde, wurden erstmals Ausgaben im Rahmen eines kulturellen Zweckbetriebes in Höhe von insgesamt 17 Tausend EUR getätigt.
3 Erläuterung der geförderten Zwecke
3.1 Einführung
Die Kulturstiftung des Bundes erfüllt die Satzung auf folgenden Wegen:
- durch Zuwendungen an Projekte, die sich in einem Antragsverfahren um Zuwendungen beworben haben
- durch Zuwendungen an Projekte, die künstlerisch und / oder kulturpolitisch herausragen, so dass die Förderung auf Initiative des Stiftungsrates erfolgt
- durch Zuwendungen an Projekte, die an einem Themenschwerpunkt arbeiten, der von der Kulturstiftung des Bundes konzeptionell in einem Programm geführt wird, das durch den Stiftungsrat beschlossen wurde
- durch Zuwendungen an Kulturförderfonds, die spartenbezogen Einzelkünstler und Projekte fördern
- in geringerem Umfang durch Durchführung eigener Veranstaltungen, die der Darstellung und Weiterentwicklung der Stiftungsarbeit dienen.
Von ihrer Gründung bis zum 31.12.2005 hat die Kulturstiftung des Bundes an 574 Projekte insgesamt 78,751 Millionen EUR ausgezahlt.
3.2 Ausgaben für die Projektförderung
3.2.1 Allgemeine Projektförderung auf Empfehlung des Fachbeirates
Der Fachbeirat für die Allgemeine Projektförderung (im Weiteren: Jury) wählt aus Projekten, deren Förderung in einem offenen Verfahren bei der Kulturstiftung des Bundes beantragt wurde, die Projekte aus, die er aus künstlerischen Gesichtspunkten für förderungswürdig hält. Die Jury legt außerdem die Förderrichtlinien, die der Stiftungsrat am 11.07.2002 verabschiedet und am 13.12.2005 ergänzt hat, zugrunde. Die Förderrichtlinien dienen der Einhaltung von Bestimmungen der Satzung der Kulturstiftung des Bundes (z.B. Förderkompetenz des Bundes) und des Zuwendungsgebers (z.B. Vermeidung von Doppelförderung mit Förderprogrammen durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien).
Die von der Jury ausgewählten Projekte werden dem Vorstand, wenn die Wertgrenze nach § 8 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes überschritten ist sodann dem Stiftungsrat, zur Beschlussfassung empfohlen .
3.2.1.1 Neu in die Förderung aufgenommene Projekte
Im Jahr 2005 haben 949 Projekte eine Förderung über die Allgemeine Projektförderung in Höhe von 86,4 Millionen EUR beantragt.
114 Projekte der Allgemeinen Förderung, die durch die Jury auf zwei Sitzungen im Frühjahr und im Herbst 2005 begutachtet und dem Vorstand zur Förderung empfohlen waren, werden 2005 und in den Folgejahren mit 10,939 Millionen EUR gefördert. Damit werden Projekte mit Gesamtkosten von 28,655 Millionen EUR ermöglicht. Das bedeutet, dass im Durchschnitt mehr als 62 Prozent der für die Durchführung der Projekte erforderlichen Mittel von den Projektträgern selbst oder von Dritten aufgebracht werden.
Von der gewählten künstlerischen Ausdrucksform sind die geförderten Projekte zuzuordnen:
- bildende Kunst, Ausstellungen und Fotografie (42 von 114, das entspricht 37 %)
- darstellende Kunst Tanz/Theater/Performance (29 von 114, das entspricht 25 %)
- Film (5 von 114, das entspricht 5 %)
- Literatur / Zeitschrift (8 von 114, das entspricht 7 %)
- Musik (15 von 114, das entspricht 13 %)
- Interdisziplinäre, Neue Medien u.a. (15 von 114, das entspricht 13 %)
Übersichten der im Jahr 2005 neu in die Förderung aufgenommenen Projekte liegen als Anlagen 5.2 und 5.3 bei.
3.2.1.2 Im Wirtschaftsjahr 2005 ausgezahlte Zuwendungen
Die Angaben in diesem Abschnitt weichen von den Angaben des vorhergegangenen Abschnittes ab, da hier die Projekte enthalten sind, bei denen die Förderung auf Empfehlung der Jury für die Allgemeine Projektförderung bereits in den Jahren 2002, 2003 und 2004 beschlossen wurden und Zahlungen erst im Wirtschaftsjahr 2005 geleistet wurden sowie die Projekte nicht enthalten sind, bei denen die Empfehlung zwar 2005 ausgesprochen wurde, es aber erst ab 2006 zu Zahlungen kommt.
Im Wirtschaftsjahr 2005 wurden an 213 Projekte der Allgemeinen Projektförderung insgesamt 8,529 Millionen EUR ausgezahlt.
Eine Übersicht der im Jahr 2005 erfolgten Zahlungen an Projekte der Allgemeinen Projektförderung liegt als Anlage 5.4 bei.
Für Projekte, deren Förderbetrag größer als 250 Tausend EUR ist und an die 2005 eine Zuwendung ausgezahlt wurde, liegen in der Anlage 5.5 Kurzbeschreibungen bei.
3.2.2 Projektförderung auf Initiative des Stiftungsrates
Projekte, die aufgrund ihrer kulturpolitischen Ausrichtung und Bedeutung besondere Beachtung verdienen, wurden durch Beschluss des Stiftungsrates gefördert.
Die Projekte auf Initiative des Stiftungsrates wurden neu gruppiert. Sie werden jetzt den „Groß- und Langzeitprojekten“ und den „Kulturellen Leuchttürmen“ zugeordnet.
Groß- und Langzeitprojekte stehen neben den Programmen, zeichnen sich aber durch einen geringeren organisatorischen und finanziellen Aufwand aus.
Als kulturelle Leuchttürme werden Projekte bezeichnet, die das Spektrum des zeitgenössischen Kunstschaffens in herausragender Weise repräsentieren. Diese Projekte werden zunächst in bis zu fünf aufeinander folgenden Jahren gefördert. Die durch die Förderung gewährleistete Planungssicherheit ermöglicht diesen Einrichtungen, ihre Potenziale in den nächsten Jahren noch weiter zu entfalten.
Im Wirtschaftsjahr 2005 erhielten 33 Projekte auf Initiative des Stiftungsrates eine Förderung in Höhe von insgesamt 9,218 Millionen EUR. 15 Projekte haben bereits in den Vorjahren begonnen.
Im Herbst 2005 wurde in Köln die Ausstellung „Projekt Migration“ gezeigt, die die Arbeit der Projektträger „Kölnischer Kunstverein“ und des Türkischen Kulturvereins DoMit e.V. zum Thema Migration zeigte. Auch diese Ausstellung vereinte Sachzeugen mit der künstlerischen Auseinandersetzung mit einem Sachthema.
Eine Übersicht der im Jahr 2005 erfolgten Zahlungen an Projekte auf Initiative des Stiftungsrates liegt als Anlage 5.6 bei.
Kurzbeschreibungen der Projekte auf Initiative des Stiftungsrates, an die 2005 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.7 bei.
3.3 Zuwendungen im Programmbereich
3.3.1 Einführung
Die Kulturstiftung des Bundes entwickelt im Gespräch mit Künstlern, Wissenschaftlern und Politikern zu ausgesuchten Themenstellungen Konzepte, die sich zunächst inhaltlich mit dem Thema auseinandersetzen, die Bedeutung der Themenstellungen für Kunst und Kultur definieren und die Möglichkeiten einer kulturpraktischen und oder kulturwissenschaftlichen Auseinandersetzung feststellen. Diese Grundlagen werden durch den Stiftungsrat diskutiert und gegebenenfalls beschlossen. Danach werden durch die Kulturstiftung des Bundes Projektträger ausgewählt, die sich dem betreffenden Thema mit geeigneten Mitteln nähern. Zusammen mit den Projektträgern werden Projekte entwickelt, die trotz der unterschiedlichsten Herangehensweisen zusammen mit den anderen Projekten das Thema möglichst umfassend behandeln.
Auf der Sitzung des Stiftungsrates am 20.12.2005 wurde das neue Programm „Arbeit in Zukunft“ beschlossen. Es gliedert sich in 6 Teile. Es umfasst eine thematische Ausstellung, eine Abspielförderung von Filmreihen zum Thema Arbeit, einen Drehbuchwettbewerb mit anschließendem Förderprogramm für Kurzfilme und Spots, ein Literatur- und Hörspielprogramm, einen antragsoffenen Fonds für Jugendprojekte und einen allgemeinen Antragsfonds für Projekte unabhängig von der künstlerischen Ausdrucksform.
3.3.2 Programm „Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung“
Im Programm „Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung“ werden Projekte realisiert, deren Ziel die Überwindung der Folgen der Deutschen Teilung ist.
Es werden folgende Projekte realisiert:
- Austauschfonds
- Ausstellung der „Schätze aus Ostdeutschland“
- Fonds zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements in der Kultur der Neuen Länder
- Kunst in der DDR (Ausstellungen in Berlin und Bonn)
- Kulturbericht Ostdeutschland (2005 beendet)
Die Ausstellung „Kunst in der DDR“ stieß in Berlin auf ein großes Publikumsinteresse. Die Berliner Ausstellung erwirtschaftete einen Überschuss aus Eintrittsgeldern, so dass eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes nicht notwendig war. Aufgrund des Erfolges wurde die Ausstellung von Herbst 2004 bis Frühjahr 2005 in Bonn gezeigt. Die Förderung der Kulturstiftung des Bundes wurde für die zweite Station eingesetzt.
Die Ausstellung der „Schätze aus Ostdeutschland“, bei der Kulturgüter der 23 bedeutendsten Kultureinrichtungen aus Ostdeutschland gezeigt wurden, erzielte große Aufmerksamkeit bei zahlreichen Besuchern. Die Ausstellung soll deshalb an mehreren Stationen außerhalb Deutschlands auf das kulturelle Erbe Ostdeutschlands aufmerksam machen.
Seit 2003 werden im Programm „Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung“ über zwei Fonds auch Projekte im Auswahlverfahren gefördert.
Über den Fonds „Bürgerschaftliches Engagement in den Neuen Ländern“ können Projektträger für Projekte, deren Gelingen sich einem besonderen bürgerschaftlichen Engagement verdankt, sowohl eine Projektförderung als auch eine Anschubfinanzierung erhalten.
Im Austauschfonds „Ost-West“ werden Projekte gefördert, deren Ziel es ist, kulturellen Institutionen in den Neuen Bundesländern und den Alten Ländern die Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Eine Übersicht der im Jahr 2005 erfolgten Zahlungen an Projekte im Programm „Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung“ liegt als Anlage 5.8 bei.
Kurzbeschreibungen der Programmprojekte im Programm „Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung“, an die 2005 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.9 bei.
3.3.3 Programm „Kunst und Stadt“
Im Programm „Kunst und Stadt“ werden Projekte realisiert, die sich mit der Wirkung urbaner Räume, den Einflussmöglichkeiten und Wirkungen von Architektur und Kunst und den Veränderungen aufgrund gesellschaftlicher Prozesse in Form von zügellosem Wachstum und rasantem Rückgang der Bevölkerung beschäftigen. Zudem werden Projekte gefördert, die im Bereich der bildenden und darstellenden Kunst den Lebensraum Stadt und dessen Veränderung reflektieren.
Es werden folgende Projekte realisiert:
- Caracas-Case
- Ersatz-Stadt
- Schrumpfende Städte mit 4 Teilprojekten
- Stipendienprogramm Internationale urbane Entwicklungen in Peking
- HeimatModerne (früher Post Moderne Leipzig)
- Kiosk.Tulip House
Das seit 2002 laufende Projekt „Schrumpfende Städte“ stellte 2005 in großen Ausstellungen in Berlin, Halle und Leipzig die Ergebnisse der mehrjährigen Recherche in Deutschland, Großbritannien, den USA und Russland mit Ausstellungen und Publikationen vor. Die Ausstellungen stellten die Themen einerseits auf einer Sachebene und andererseits künstlerisch aufgearbeitet dar. Die Ausstellungen stießen auf ein großes Interesse, so dass weitere Ausstellungen folgen sollen.
Eine Übersicht der im Jahr 2005 erfolgten Zahlungen an Projekte im Programm „Kunst und Stadt“ liegt als Anlage 5.10 bei.
Kurzbeschreibungen der Projekte im Programm „Kunst und Stadt“, an die 2005 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.11 bei.
3.3.4 Programm „Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa“
Im Programm „Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa“ sind Projekte zusammengefasst die auf vielfältige Weise die gesellschaftlichen und politischen Veränderungen in Europa, vor allem bedingt durch den Zusammenbruch des sozialistischen Gesellschaftssystems und die Erweiterung der Europäischen Union zum Mai 2005, künstlerisch aufarbeiten. Ziel ist es nicht zuletzt, die Ergebnisse dieser Projekte in Deutschland einem breitem Publikum zu präsentieren.
Es werden folgende Projekte realisiert:
- relations
- Restaurierung und Aufführung des Films Panzerkreuzer Potemkin
- The Post-Communist-Condition
- Fonds Deutsch-Polnischer Kulturaustausch „Büro Kopernikus“
- Fonds Deutsch-Ungarischer Kulturaustausch „BIPOLAR“
Eine Übersicht der im Jahr 2005 erfolgten Zahlungen an Projekte im Programm „Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa“ liegt als Anlage 5.12 bei.
Kurzbeschreibungen der Projekte im Programm „Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa“, an die 2005 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.13 bei.
3.3.5 Programm „Die kulturelle Herausforderung des 11. September“
Die Kulturstiftung des Bundes plädiert für ein Verstehen der Abhängigkeit und wechselseitigen Verantwortung der Völker. Es soll untersucht werden, wie sich eine Gesellschaft vor Angriffen wie denen des 11. September schützen und wie sie verhüten kann, dass irgendwo auf der Welt Kräfte entstehen, die in derartige Gewaltformen münden.
Eines der Projekte in diesem Bereich ist das Online-Magazin Litrix, das die Informationswege des Internets nutzt, um für zeitgenössische Werke der deutschen Literatur Übersetzungen in andere Sprachen anzuregen. Im Jahr 2005 schließt sich an die Präsentation deutscher Gegenwartsliteratur auf arabisch und englisch ein spezifisches Übersetzungsförderungsprogramm für die Arabische Welt an.
Um den Austausch zwischen Deutschland und den arabischen Ländern zu verbessern, hat das Goethe-Institut Kairo außerdem das Internet-Forum MIDAD eingerichtet, in dem zahlreiche Übersetzungen aus der deutschen und arabischen Literatur präsentiert werden. Sechs deutsche und sechs arabische Autoren berichten außerdem als Stadtschreiber in Online-Tagebüchern aus dem städtischen Alltag einer fremden Kultur.
Eine Übersicht der im Jahr 2005 erfolgten Zahlungen an Projekte im Programm „Die kulturelle Herausforderung des 11. September“ liegt als Anlage 5.14 bei.
Kurzbeschreibungen der Projekte im Programm „Die kulturelle Herausforderung des 11. September“, an die 2005 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.15 bei.
3.3.6 Programm „Arbeit in Zukunft“
Im neu beschlossenen Programm Arbeit sollen Projekte gefördert werden, die sich mit der Veränderung der Arbeit beschäftigen.
Kurzbeschreibungen der Projekte im Programm „Arbeit in Zukunft“, an die künftig Zuwendungen gezahlt werden, liegen als Anlage 5.16 bei.
3.4 Ausgaben für die Fluthilfe „Kunst in Not“
Im Wirtschaftsjahr 2005 wurden nur noch Restmittel an Empfänger ausgezahlt, deren Förderung bereits in Vorjahren begonnen hatte.
Aus haushaltsrechtlichen Gründen müssen ausgezahlte Mittel innerhalb von 2 Monaten verbraucht werden. Bei einer erheblichen Zahl von Hochwassergeschädigten konnten wegen des Umfangs der Schäden, lang andauernden Restaurierungen oder ehrenamtlicher Tätigkeit die Mittel nach Antrag der betroffenen Einrichtungen erst im Wirtschaftsjahr 2005 ausgezahlt werden.
3.5 Aufwendungen für Forschung, eigene Veranstaltungen und Ausstellungen
Im Wirtschaftsjahr 2005 hat die Kulturstiftung des Bundes eigene Veranstaltungen durchgeführt.
Das waren vor allem Workshops, die der Vorbereitung von Programmen (Tanzplan Deutschland und Themenschwerpunkt Arbeit) dienten. Hierzu wurden unter Hinzuziehung von Experten gesellschaftlich relevante Themen diskutiert und Möglichkeiten der künstlerischen Umsetzung erarbeitet.
Erstmals wurden gezielt Veranstaltungen zur Präsentation von Projekten durchgeführt, wenn die Projekte zu einem erheblichen Teil von der Kulturstiftung des Bundes gefördert wurden und die Ergebnisse der Projekte eine große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erreichten. Das waren vor allem Präsentationen der restaurierten und mit einer überarbeiteten Filmmusik versehenen Fassung des Films „Panzerkreuzer Potemkin“ und eine Veranstaltungsreihe anlässlich der Präsentation der Ergebnisse des Programms „Schrumpfende Städte“ in Halle-Neustadt, wo die Einwohner mit den Wissenschaftlern und Künstlern der Ausstellung in Kontakt traten und auch eigene Werke schufen.
3.6 Aufwendungen im Verwaltungsbereich
Für Verwaltungsaufgaben wurden im Wirtschaftsjahr 2005 2,066 Millionen EUR aufgewendet. Davon wurden 1,229 Millionen EUR direkt von der Bundesverwaltung gezahlt.
Den Hauptanteil der Verwaltungskosten stellen mit 1,231 Millionen EUR Personalausgaben dar. Davon wurden 1,229 Millionen EUR direkt von der Bundesverwaltung gezahlt. Zum 31.12.2005 beschäftigte die Kulturstiftung des Bundes die Künstlerische Direktorin, den Verwaltungsdirektor und 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Festanstellung oder mit Arbeitsverträgen, die auf längere Zeit (mehr als zwei Jahre) befristet sind, und 5 kurzzeitig befristete Aushilfskräfte.
Die Kulturstiftung des Bundes stellt die Ergebnisse ihrer Arbeit im Internet ausführlich dar. Ziel des Internetauftrittes ist es auch, Projekte zusammenzuführen, die an ähnlichen Inhalten oder mit ähnlichen Ausdrucksformen arbeiten. Zusätzlich präsentiert die Kulturstiftung des Bundes ausführlich die Ergebnisse von Projekten in einem zwei Mal jährlich erscheinenden Magazin. Hier werden unter anderem Themen von gesellschaftlicher Bedeutung aus künstlerischer Sicht oder Themen aus dem Kulturbereich aus gesellschaftlicher Sicht diskutiert. Durch eine englische Teilauflage können diese Diskussionsprozesse auch international präsentiert werden. Das Magazin hat regelmäßig eine überaus große Resonanz gefunden. Die deutsche Auflage betrug im Jahr 2005 insgesamt 40.000 Exemplare und die englische Auflage 15.000 Exemplare. Das lässt national und international die ungewöhnlich große Resonanz der Arbeit der Kulturstiftung des Bundes über die reine Förderpraxis hinaus erkennen.
4 Ausblick
Zur Finanzierung der Kulturstiftung des Bundes sind im Bundeshaushalt für das Wirtschaftsjahr 2006 wie auch in der mittelfristigen Finanzplanung für die Folgejahre bis 2009 37,986 Millionen EUR vorgesehen.
Es ist zu erwarten, dass die Kulturstiftung des Bundes ihre Arbeit uneingeschränkt fortsetzen kann.
Hortensia Völckers Alexander Farenholtz
Vorstand / Künstlerische Direktorin Vorstand / Verwaltungsdirektor
Halle, den 27.06.2006
(*1) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes
(*2) nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes
(*3) § 6 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*4) § 7 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*5) § 7 Abs. 5 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*6) § 15 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
alte Fassung: Die Rechnung ist jährlich durch eine(n) Wirtschaftsprüfer/in oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen, die vom Stiftungsrat im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof bestellt werden.
neue Fassung: Die Rechnung kann jährlich durch eine(n) Wirtschaftsprüfer/in oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden, die vom Stiftungsrat im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof bestellt werden.
(*7) § 11 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*8) § 10 Absätze 1 und 2 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*9) Teil B Abschnitt VII Ziffer 2 Abs. 6 des Koalitionsvertrages zwischen der CDU und der SPD vom 11.11.2005
(*10) § 15 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*11) § 14 Absatz 2 des Stiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(*12) Quelle: Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften
(*13) Nummer 8.5 ANBest-P bzw. 9.4 und 9.5 ANBest-I zu § 44 BHO
(*14) nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes