Inhalt
Jahresbericht der Kulturstiftung des Bundes für das Wirtschaftsjahr 2006
Inhaltsübersicht
1. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
1.1 Rechtliche Verhältnisse
1.1.1 Einführung
1.1.2 Aktuelle Entwicklungen
1.1.3 Erteilung der Entlastung des Vorstandes der Kulturstiftung des Bundes für das Wirtschaftsjahr 2002
1.1.4 Erteilung der Entlastung des Vorstandes der Kulturstiftung des Bundes für das Wirtschaftsjahr 2003
1.1.5 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2004
1.1.6 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2005
1.1.7 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2006
1.1.7 Prüfungen durch weitere Behörden
1.2 Wirtschaftliche Verhältnisse
1.2.1 Einführung
1.2.2 Jahresergebnis 2006
2. Erfüllung des Stiftungszweckes
2.1 Vermögenslage
2.2 Ertragslage
2.2.1 Einnahmen
2.2.2 Ausgaben
3 Erläuterung der geförderten Zwecke
3.1 Einführung
3.2 Ausgaben für die Projektförderung
3.2.1 Allgemeine Projektförderung auf Empfehlung des Fachbeirates
3.2.1.1 Neu in die Förderung aufgenommene Projekte
3.2.1.2 Im Wirtschaftsjahr 2006 ausgezahlte Zuwendungen
3.2.2 Projektförderung auf Initiative des Stiftungsrates
3.3 Zuwendungen im Programmbereich
3.3.1 Einführung
3.3.2 Programm „Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung“
3.3.3 Programm „Kunst und Stadt“
3.3.4 Programm „Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa“
3.3.5 Programm „Die kulturelle Herausforderung des 11. September“
3.3.6 Programm „Arbeit in Zukunft“
3.3.7 Programm „KUR – Programm zur Konservierung und Restaurierung von mobilem Kulturgut“
3.3.8 Programm „Kunst der Vermittlung“
3.4 Ausgaben für die Fluthilfe „Kunst in Not“
3.5 Aufwendungen für Forschung, eigene Veranstaltungen und Ausstellungen
3.6 Aufwendungen im Verwaltungsbereich
4 Ausblick
1. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
1.1 Rechtliche Verhältnisse
1.1.1 Einführung
Die Kulturstiftung des Bundes fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Schwerpunkte sind dabei die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Dieses Ziel wird durch Projektförderung auf Initiativen des Stiftungsrates und des Vorstandes, durch Allgemeine Projektförderung auf Antrag und die Entwicklung eigener Programme zu aktuellen Themenstellungen erreicht.
Die Kulturstiftung des Bundes wurde durch das Stiftungsgeschäft vom 23.01.2002 als Stiftung privaten Rechts errichtet. Die Genehmigung durch die Stiftungsaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte am 28.02.2002.
Die Kulturstiftung des Bundes verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mit Bescheid des Finanzamtes Halle-Nord vom 26.05.2006 ist die Kulturstiftung des Bundes auf der Grundlage der Jahresrechnungen und der Jahresberichte von der Körperschaftssteuer und von der Gewerbesteuer für 2003 bis 2005 befreit.
Organe der Kulturstiftung des Bundes sind der Stiftungsrat, der Stiftungsbeirat und der Vorstand .
Der Stiftungsrat setzt sich aus 14 Mitgliedern zusammen . Es sind dies:
1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie je ein Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums der Finanzen
2. drei vom Deutschen Bundestag entsandte Vertreter; im Jahr 2006 waren das MdB Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages, MdB Wolfgang Thierse Vizepräsident des Deutschen Bundestages, MdB Dr. Antje Vollmer Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
3. zwei Vertreter der Länder, die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder entsandt werden;
4. zwei Vertreter der Kommunen, die durch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände benannt werden;
5. dem Vorsitzenden des Stiftungsrates der "Kulturstiftung der Länder";
6. drei Persönlichkeiten aus dem Bereich von Kunst und Kultur, die von der Bundesregierung berufen werden; im Jahr 2006 waren das Monika Maron, Nele Hertling, Prof. Dr. Hilmar Hoffmann
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist zugleich der Stiftungsratsvorsitzende. Im Wirtschaftjahr 2006 war das Staatsminister Bernd Neumann.
Der Stiftungsrat hat im Wirtschaftsjahr 2006 seine 10. Sitzung am 09.06.2006 und seine 11. Sitzung am 18.12.2006 durchgeführt. Die Mehrzahl der Entscheidungen hatte die Förderung einzelner Projekte und Programme zum Inhalt.
In der Sitzung am 20.06.2005 wurde die Satzung der Kulturstiftung des Bundes dahingehend geändert, dass die zwingende Verpflichtung, die Jahresrechnung durch einen Wirtschaftsprüfer testieren zu lassen, durch die Möglichkeit hierzu ersetzt wurde. Hintergrund dieser Änderung war, dass der Zuwendungsgeber die Kosten für die Wirtschaftsprüfung nicht als zuwendungsfähig anerkannt hat. Gleichzeitig werden durch den Zuwendungsgeber umfangreiche Prüfungen zur Mittelverwendung vorgenommen, so dass die Testierung entbehrlich scheint. Die Stiftungsaufsicht hat die Satzungsänderung mit Schreiben vom 10.01.2006 genehmigt.
Der Beirat der Kulturstiftung des Bundes setzt sich aus Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens zusammen :
1. Dr. Christian Bode (Generalsekretär des Deutschen Akademischen Austauschdienstes DAAD)
2. Jens Cording (Präsident der Gesellschaft für Neue Musik e.V.)
3. Dr. Clemens Börsig (Vorsitzender des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft um den Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.)
4. Dr. Michael Eissenhauer (Präsident des Deutschen Museumsbundes e.V.)
5. Prof. Dr. Max Fuchs (Vorsitzender des Deutschen Kulturrates e.V.)
6. Martin Maria Krüger (Präsident des Deutschen Musikrats)
7. Prof. Dr. Jutta Limbach (Präsidentin des Goethe-Instituts / Inter Nationes)
8. Isabel Pfeiffer-Poensgen (Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder)
9. Dr. Oliver Scheytt (Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft und Kulturdezernent der Stadt Essen)
10. Johano Strasser (Präsident des P.E.N. Deutschland)
11. Frank Werneke (Stellvertretender Vorsitzender und Vorstand der Gewerkschaft ver.di e.V.)
12. Klaus Zehelein (Präsident des Deutschen Bühnenvereins)
Der Beirat befasste sich auf seiner Sitzung am 11.12.2006 mit der Wirkung von Projekten der Kulturstiftung des Bundes, die auf die Gesellschaft in Deutschland weit reichenden Einfluss nehmen, in der Öffentlichkeit besondere Aufmerksamkeit erfuhren und innerhalb der Kulturstiftung des Bundes organisatorisch und finanziell Schwerpunkte darstellten. Der Beirat wurde über das laufende Projekt „Netzwerk Neue Musik“ und das „Programm zur Konservierung und Restaurierung von mobilem Kulturgut“ informiert. Außerdem wurden die bevorstehenden Projekte „Jedem Kind ein Instrument“, Provenienzforschung, Deutschland 2009 und die Gründung eines Deutschen Musikfonds diskutiert. Zum Kurzfilmprogramm des Programms „Arbeit in Zukunft“ wurden einige Beispiele präsentiert.
Der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes besteht gleichrangig aus der Künstlerischen Direktorin, Frau Hortensia Völckers, und dem Verwaltungsdirektor, Herrn Alexander Farenholtz. Der Vorstand vertritt die Kulturstiftung des Bundes im Außenverhältnis. Inhaltlich setzt er Entscheidungen des Stiftungsrates um und erarbeitet Konzeptionen künftiger Projekte und Programme .
Der Stiftungsrat hat am 09.06.2006 beschlossen, den Dienstvertrag mit Frau Völckers als Künstlerischer Direktorin bis zum 28.01.2012 zu verlängern.
In seiner Sitzung am 11.12.2006 wurde durch den Stiftungsrat die Verlängerung der Dienstverträge des Leiters der Allgemeinen Projektförderung und der Referentin des Vorstandes ebenfalls bis zum 28.01.2012 beschlossen.
Dem Leiter der Allgemeinen Projektförderung wurde vom Internationalen Theaterinstitut die zeitlich befristete Leitung des Festivals „Theater der Welt“ 2008 angetragen. Der Stiftungsrat beschloss, ihn vom 01.01.2007 bis zum 31.08.2008 für diese Aufgabe freizustellen und für diesen Zeitraum befristet eine Vertreterin einzustellen.
1.1.2 Aktuelle Entwicklungen
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien als Vorsitzender des Stiftungsrates der Kulturstiftung des Bundes und der Ministerpräsident Niedersachsens als Vorsitzender des Stiftungsrates der Kulturstiftung der Länder haben am 13.12.2006 vereinbart, in dieser Legislaturperiode von einer Fusion der Kulturstiftung des Bundes mit der Kulturstiftung der Länder abzusehen.
1.1.3 Erteilung der Entlastung des Vorstandes der Kulturstiftung des Bundes für das Wirtschaftsjahr 2002
Jahresbericht und Jahresrechnung 2002 wurden am 17.03.2003 zur Prüfung an die Zuwendungsbehörde eingereicht. Auf der Grundlage des positiven Prüfvermerkes vom 07.04.2005 und der Satzungsänderung vom 20.06.2005 hat der Stiftungsrat dem Vorstand die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2002 mit Beschluss vom 20.12.2005 erteilt.
1.1.4 Erteilung der Entlastung des Vorstandes der Kulturstiftung des Bundes für das Wirtschaftsjahr 2003
Jahresbericht und Jahresrechnung 2003 wurden am 29.06.2004 zur Prüfung an die Zuwendungsbehörde eingereicht. Auf der Grundlage des positiven Prüfvermerkes vom 09.05.2006 und der Satzungsänderung vom 20.06.2005 hat der Stiftungsrat dem Vorstand die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2003 mit Beschluss vom 18.12.2006 erteilt.
1.1.5 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2004
Für das Wirtschaftsjahr 2004 wurde die Jahresrechnung in vier Varianten ausgefertigt. Die erste Variante für das Finanzamt enthält alle Einnahmen und Ausgaben, die für Zwecke der Kulturstiftung des Bundes getätigt wurden. Dabei sind Einnahmen und Ausgaben, die von den Behörden der Bundesverwaltung für die Kulturstiftung des Bundes erfolgten, eingeschlossen.
Die zweite Variante der Jahresrechnung wurde für die Stiftungsaufsicht angefertigt, die im Grundsatz mit der Fassung für das Finanzamt übereinstimmt, jedoch andere Zusammenfassungen von Details enthält.
Die dritte Variante wurde zur Erteilung der Entlastung durch den Stiftungsrat erstellt und stimmt im Grundsatz mit den ersten beiden Varianten überein. Details wurden nach den Anforderungen des Bundesministeriums der Finanzen angepasst.
Die vierte Variante des Jahresberichtes und der Jahresrechnung 2004 wurde für die Zuwendungsbehörde erstellt. Dabei sind nur Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, soweit diese über Konten der Stiftung selbst geflossen sind. Einnahmen und Ausgaben auf Konten der Bundesverwaltung blieben unberücksichtigt. Nach Auffassung der Zuwendungsbehörde ist nur so die Prüfung nach zuwendungsrechtlichen Gesichtspunkten möglich.
Die Unterlagen wurden fristgerecht am 30.06.2005 zur Prüfung bei der Zuwendungsgeberin eingereicht. Die Prüfung für die Zuwendungsbehörde und den Stiftungsrat, sowie die Abgabe einer Empfehlung zur Entlastung des Vorstandes erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt. Ende September 2006 fand eine Belegprüfung aller Finanzbelege und aller Unterlagen von finanzieller Bedeutung statt. Im April, Mai und Juni 2007 wurden weitere umfangreiche Unterlagen (meist Projektakten) angefordert.
Die Prüfung durch das Bundesverwaltungsamt dauert an.
1.1.6 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2005
Die Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2005 wurde wie die Jahresrechnung 2003 in den vier Varianten für das Finanzamt, die Stiftungsaufsicht sowie die Zuwendungsgeberin und den Stiftungsrat gefertigt. Dem Zuwendungsgeber wurde das Exemplar zum 28.06.2006 zur Prüfung unter zuwendungsrechtlichen Gesichtspunkten und zur Abgabe einer Empfehlung zur Entlastung des Vorstandes übergeben.
1.1.7 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2006
Die Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2006 wurde wie die vorausgegangen Jahresrechnungen in den vier Varianten für das Finanzamt, die Stiftungsaufsicht sowie die Zuwendungsgeberin und den Stiftungsrat gefertigt. Dem Zuwendungsgeber wird das Exemplar zum 30.06.2007 zur Prüfung unter zuwendungsrechtlichen Gesichtspunkten und zur Abgabe einer Empfehlung zur Entlastung des Vorstandes übergeben.
1.1.8 Prüfungen durch weitere Behörden
Die Kulturstiftung des Bundes wurde im März 2006 durch die Berufsgenossenschaft hinsichtlich der korrekten Abführung der Beiträge zur Unfallversicherung und im Mai 2006 von den Sozialversicherungsträgern hinsichtlich der Abführung der Beiträge zu den Sozialversicherungssystemen geprüft. Beide Prüfungen bezogen sich auf den Zeitraum zwischen der Gründung der Kulturstiftung des Bundes und dem 31.12.2005.
Die Prüfung durch die Berufsgenossenschaft verlief ohne Beanstandungen.
Die Prüfung durch die Sozialversicherungsträger ergab Beanstandungen, weil die Bezügestelle beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen den gesetzlichen Vorschriften widersprechend Beitragsnachweise und Krankenkassenlisten zum Prüfzeitpunkt nicht ausgedruckt oder elektronisch bereitstellen konnte. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sicherte zu, ab dem 01.01.2006 die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen bereitzustellen.
1.2 Wirtschaftliche Verhältnisse
1.2.1 Einführung
Dem Wunsch des Zuwendungsgebers entsprechend, werden alle Angaben zu Einnahmen, Ausgaben und Beständen auf die Finanzkonten bezogen, die direkt der Verwaltung der Kulturstiftung des Bundes unterstehen. Falls erforderlich sind Geldbeträge oder – bewegungen auf Finanzkonten bei der Bundeskasse und bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Beträge gesondert aufgeführt.
Das Wirtschaftsjahr 2006 der Kulturstiftung des Bundes begann am 01.01.2006 und endete am 31.12.2006 .
Die Kulturstiftung des Bundes ist eine Stiftung, die sich nahezu vollständig auf der Basis von Zuwendungen der Bundesrepublik Deutschland finanziert. Die Zuwendungen sind im Bundeshaushalt im Titel 0405 685 17 -187 veranschlagt.
1.2.2 Jahresergebnis 2006
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kulturstiftung des Bundes waren 2006 stabil.
Am Jahresende befanden sich auf Konten des Zuwendungsgebers noch 15,399 Millionen EUR nicht abgerufene Mittel. Zusätzlich standen auf Konten der Bundesverwaltung 175,95 Tausend EUR für Zwecke der Kulturstiftung des Bundes zur Verfügung.
Auf Kassen und Konten der Kulturstiftung des Bundes befanden sich weitere 3,565 Millionen EUR.
Der Betrag der nicht abgerufenen Mittel ergab sich aus mehreren Gründen:
- Aus 2005 gab es einen Übertrag von 13,047 Millionen EUR an gebundenen, aber noch nicht ausgezahlten Mitteln. Gebunden bedeutet, dass konkrete Entscheidungen des Stiftungsrates oder des Vorstandes vorlagen, diese Mittel an Projekte in einer bereits definierten Höhe auszuzahlen. In der großen Mehrzahl der Fälle lagen auch Zuwendungsverträge vor.
- Die Liquiditätsplanung verlief wegen der in der Finanzplanung erwarteten, jedoch nicht realisierten Fusion mit der Kulturstiftung der Länder schwierig. Für das 2006 geplante, dann aber noch nicht realisierte Programm „Sicherung und Restaurierung mobiler Kulturgüter“ in dem sich die Themen der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder überschneiden, wurden im größeren Umfang Mittel reserviert.
- Die Ausgaben bei Projektträgern, die von der Kulturstiftung des Bundes gefördert wurden, verliefen schleppend. 2006 wurden zahlreiche Projekte in neuen EU-Ländern gefördert. Dabei kam es erneut zu teilweise erheblichen Verzögerungen, die weder durch die Kulturstiftung des Bundes noch die Projektträger verursacht sind, sondern in sich gerade erst bildenden juristischen und technischen Infrastrukturen zu suchen sind.
2. Erfüllung des Stiftungszweckes
2.1 Vermögenslage
Das Grundstockvermögen wuchs 2006 um 3.168 EUR. Es betrug am Jahresende 262.568 EUR. Unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung seit Bestehen der Stiftung sollte es 269.335 EUR betragen, um den Forderungen des Stiftungsgesetzes, wonach es zu erhalten ist, zu entsprechen . Die Berechnung der nach dem Stiftungsgesetz notwendigen Kapitalentwicklung ist in Anlage 5.1 dargestellt. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Prozentsätze für die Bemessung der Inflationsrate in der Bundesrepublik Deutschland geringfügig verändert, weil nicht die Angaben der Europäischen Union zu den Harmonisierten Verbraucherpreisindizes, sondern die Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung des Verbraucherpreisindex verwendet wurden.
Es konnten Zinseinnahmen aus dem Stiftungsvermögen abzüglich der Kapitalkosten von 9.504,02 EUR realisiert werden. Den Vorgaben der Abgabenordnung zur Erhaltung der Gemeinnützigkeit und im Wirtschaftsplan 2006 entsprechend wurden die Zinseinnahmen zu einem Drittel dem Stiftungsvermögen und zu zwei Dritteln der Förderung von Kunst und Kultur zugeschrieben.
Die Zuführungen zum Stiftungsvermögen entsprachen 1,2 von Hundert des Stiftungsvermögens zu Jahresbeginn und lagen damit unterhalb der allgemeinen Inflationsrate von 1,7 von Hundert für das Jahr 2006 .
Durch Verhandlungen mit dem Zuwendungsgeber soll erreicht werden, dass künftig aus Zuwendungen die Mittel ins Stiftungskapital zugeführt werden, die zu dessen Erhalt erforderlich sind.
2.2 Ertragslage
2.2.1 Einnahmen
Die Einnahmen betrugen 50,315 Millionen EUR aus realisierten und nicht realisierten Einnahmen. Die Einnahmen setzen sich aus der Summe von 13,047 Millionen EUR aus 2005 übertragener Selbstbewirtschaftungsmittel und 37,268 Millionen EUR neu bewilligter Mittel der Zuwendungsgeberin zusammen.
Die realisierten Einnahmen aus Bundeszuweisungen betrugen insgesamt 34,916 Millionen EUR. Durch die Zuwendungsgeberin wurden zusätzlich 15,399 Millionen EUR im Jahr 2006 nicht ausgezahlt, sondern auf einem Selbstbewirtschaftungskonto nach 2007 übertragen. Weitere 175,95 Tausend EUR befanden sich am 31.12.2006 auf Konten der Bundesverwaltung und wurden ebenfalls nach 2007 übertragen. Die nicht realisierten Einnahmen aus Bundeszuweisungen stehen so 2007 weiter zur Verfügung.
Die Finanzierung der Kulturstiftung des Bundes erfolgte im Wirtschaftsjahr 2006 durch ausgezahlte Zuwendungen des Bundes in Höhe von 34,916 Millionen EUR, durch Einnahmen aus der Verzinsung des Kapitalvermögens in Höhe von 9,50 Tausend EUR und vermischte Einnahmen in Höhe von 90 Tausend EUR.
Die vermischten Einnahmen waren vor allem Einnahmen, die aus Rückzahlungen der Projektträger für in Vorjahren ausgezahlte Mittel resultierten. Zudem fielen in kleinem Umfang Zinsen an, die die Kulturstiftung des Bundes nach den zuwendungsrechtlichen Vorschriften bei den Projektträgern insbesondere wegen Überschreitungen von Fristen zur Mittelverwendung zu erheben hatte.
Spenden gingen 2006 nicht ein.
Einnahmen aus eigener wirtschaftlicher Tätigkeit wurden 2006 nicht erzielt.
2.2.2 Ausgaben
Die Ausgaben betrugen insgesamt 29,952 Millionen EUR über Konten und Kassen der Kulturstiftung des Bundes und 1,316 Millionen EUR über Konten der Bundesverwaltung für Gehälter und andere Personalkosten.
Alle Ausgaben wurden für satzungsgemäße Zwecke geleistet. Die Ausgaben wurden im Zuge des Verwendungsnachweises gegenüber dem Zuwendungsgeber nachgewiesen. Dieser wird die Prüfung der rechtmäßigen Verwendung vornehmen.
Durch die im Bundeshaushalt gewährte Selbstbewirtschaftung stehen die 2005 nicht ausgegebenen Mittel von 9,693 Millionen EUR nach dem Bewilligungsbescheid vom 07.07.2005, geändert durch die Bescheide vom 19.07.2005 und 23.08.2005, weiter für die Förderung der geplanten Projekte zur Verfügung.
Im Rahmen des kulturellen Zweckbetriebes wurden Ausgaben in Höhe von insgesamt 9 Tausend EUR getätigt. Es handelte sich dabei um Bewirtungen weniger, ausgesuchter Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens vor oder nach Veranstaltungen der Kulturstiftung des Bundes.
3 Erläuterung der geförderten Zwecke
3.1 Einführung
Die Kulturstiftung des Bundes erfüllt die Satzung auf folgenden Wegen:
- durch Zuwendungen an Projekte, die sich in einem Antragsverfahren um Zuwendungen beworben haben
- durch Zuwendungen an Projekte, die künstlerisch und / oder kulturpolitisch herausragen, so dass die Förderung auf Initiative des Stiftungsrates erfolgt
- durch Zuwendungen an Projekte, die an einem Themenschwerpunkt arbeiten, der von der Kulturstiftung des Bundes konzeptionell in einem Programm geführt wird, das durch den Stiftungsrat beschlossen wurde
- durch Zuwendungen an Kulturförderfonds, die spartenbezogen Einzelkünstler und Projekte fördern
- durch Durchführung eigener Veranstaltungen, die der Darstellung und Weiterentwicklung der Stiftungsarbeit dienen.
Von ihrer Gründung bis zum 31.12.2006 hat die Kulturstiftung des Bundes an 778 Projekte insgesamt 107,769 Millionen EUR ausgezahlt.
3.2 Ausgaben für die Projektförderung
3.2.1 Allgemeine Projektförderung auf Empfehlung des Fachbeirates
Der Fachbeirat für die Allgemeine Projektförderung (im Weiteren: Jury) wählt aus Projekten, deren Förderung in einem offenen Verfahren bei der Kulturstiftung des Bundes beantragt wurde, die Projekte aus, die er aus künstlerischen Gesichtspunkten für förderungswürdig hält. Die Jury legt außerdem die Förderrichtlinien, die der Stiftungsrat am 11.07.2002 verabschiedet und am 13.12.2005 ergänzt hat, zugrunde. Die Förderrichtlinien dienen der Einhaltung von Bestimmungen der Satzung der Kulturstiftung des Bundes (z.B. Förderkompetenz des Bundes) und des Zuwendungsgebers (z.B. Vermeidung von Doppelförderung mit Förderprogrammen durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien).
Die von der Jury ausgewählten Projekte werden dem Vorstand, wenn die Wertgrenze von 250.000 EUR nach § 8 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes überschritten ist, sodann dem Stiftungsrat, zur Beschlussfassung empfohlen .
3.2.1.1 Neu in die Förderung aufgenommene Projekte
Im Jahr 2006 haben 593 Projekte eine Förderung über die Allgemeine Projektförderung in Höhe von 65,364 Millionen EUR beantragt.
Es sind gegenüber den Vorjahren zwei Entwicklungen festzustellen:
Die Zahl der Anträge ist von 949 im Jahr 2005 um mehr als ein Drittel gesunken, während die durchschnittliche Höhe der beantragten Förderung je Projekt von 91 Tausend EUR im Jahr 2005 um 21 v.H. auf 110 Tausend EUR gestiegen ist.
Die Entwicklungen resultieren vermutlich aus mehreren Faktoren:
- Die Förderbedingungen der Kulturstiftung des Bundes sind bei den potentiellen Antragstellern gut bekannt, so dass keine Anträge gestellt werden, die den Fördergrundsätzen nicht entsprechen.
- Es gibt speziellere Förderungen innerhalb der Kulturstiftung des Bundes, so dass bestimmte Projektträger nicht in der Allgemeinen Projektförderung beantragen (z.B. Fonds Heimspiel, Netzwerk Neue Musik, Tanzplan Deutschland, die erheblich aufgestockten Kulturförderfonds).
- Vor allem kleinere Projektträger können den notwendigen Eigenanteil nicht aufbringen, der in der Allgemeinen Projektförderung zwingend vorausgesetzt wird.
125 Projekte der Allgemeinen Förderung, die durch die Jury auf zwei Sitzungen im Frühjahr und im Herbst 2006 begutachtet und dem Vorstand zur Förderung empfohlen waren, werden 2006 und in den Folgejahren mit 14,661 Millionen EUR gefördert. Damit werden Projekte mit Gesamtkosten von 37,449 Millionen EUR ermöglicht. Das bedeutet, dass im Durchschnitt mehr als 60 Prozent der für die Durchführung der Projekte erforderlichen Mittel von den Projektträgern selbst oder von Dritten aufgebracht werden.
Von der gewählten künstlerischen Ausdrucksform sind die geförderten Projekte zuzuordnen:
- bildende Kunst, Ausstellungen und Fotografie (42 von 125, das entspricht 34 %)
- darstellende Kunst Tanz/Theater/Performance (33 von 125, das entspricht 26 %)
- Film (8 von 125, das entspricht 6 %)
- Literatur / Zeitschrift (6 von 125, das entspricht 5 %)
- Musik (23 von 125, das entspricht 18 %)
- Interdisziplinäre, Neue Medien u.a. (13 von 125, das entspricht 10 %)
Übersichten der im Jahr 2006 neu in die Förderung aufgenommenen Projekte liegen als Anlagen 5.2 und 5.3 bei.
3.2.1.2 Im Wirtschaftsjahr 2006 ausgezahlte Zuwendungen
Die Angaben in diesem Abschnitt weichen von den Angaben des vorhergegangenen Abschnittes ab, da hier die Projekte enthalten sind, bei denen die Förderung auf Empfehlung der Jury für die Allgemeine Projektförderung bereits in den Jahren 2002 bis 2005 beschlossen wurden und Zahlungen erst im Wirtschaftsjahr 2006 geleistet wurden sowie die Projekte nicht enthalten sind, bei denen die Empfehlung zwar 2006 ausgesprochen wurde, es aber erst ab 2007 zu Zahlungen kommt.
Im Wirtschaftsjahr 2006 wurden an 250 Projekte der Allgemeinen Projektförderung insgesamt 9,557 Millionen EUR ausgezahlt.
Eine Übersicht der im Jahr 2006 erfolgten Zahlungen an Projekte der Allgemeinen Projektförderung liegt als Anlage 5.4 bei.
Für Projekte, deren Förderbetrag in allen Jahren größer als 250 Tausend EUR ist und an die 2006 eine Zuwendung ausgezahlt wurde, liegen in der Anlage 5.5 Kurzbeschreibungen bei.
3.2.2 Projektförderung auf Initiative des Stiftungsrates
Projekte, die aufgrund ihrer kulturpolitischen Ausrichtung und Bedeutung besondere Beachtung verdienen, werden durch Beschluss des Stiftungsrates gefördert.
Die Projekte auf Initiative des Stiftungsrates werden den Gruppen „Groß- und Langzeitprojekten“ oder den „Kulturellen Leuchttürmen“ zugeordnet.
Im Wirtschaftsjahr 2006 erhielten 46 Projekte auf Initiative des Stiftungsrates eine Förderung in Höhe von insgesamt 10,249 Millionen EUR. 27 Projekte haben bereits in den Vorjahren begonnen.
Eine Übersicht der im Jahr 2006 erfolgten Zahlungen an Projekte auf Initiative des Stiftungsrates liegt als Anlage 5.6 bei.
Kurzbeschreibungen der Projekte auf Initiative des Stiftungsrates, an die 2006 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.7 bei.
3.3 Zuwendungen im Programmbereich
3.3.1 Einführung
Die Kulturstiftung des Bundes entwickelt im Gespräch mit Künstlern, Wissenschaftlern und Politikern zu ausgesuchten Themenstellungen Konzepte, die sich zunächst inhaltlich mit dem Thema auseinandersetzen, die Bedeutung der Themenstellungen für Kunst und Kultur definieren und die Möglichkeiten einer kulturpraktischen und oder kulturwissenschaftlichen Auseinandersetzung feststellen. Diese Grundlagen werden durch den Stiftungsrat diskutiert und gegebenenfalls beschlossen. Danach werden durch die Kulturstiftung des Bundes Projektträger ausgewählt, die sich dem betreffenden Thema mit geeigneten Mitteln nähern. Zusammen mit den Projektträgern werden Projekte entwickelt, die trotz der unterschiedlichsten Herangehensweisen zusammen mit den anderen Projekten das Thema möglichst umfassend behandeln.
Auf der Sitzung des Stiftungsrates am 09.06.2006 wurde das neue „Programm zur Sicherung und Restaurierung von mobilem Kulturgut“ beschlossen. Es will in Zusammenarbeit mit der Kulturstiftung der Länder modellhaft Projekte in den verschiedenen Sparten der Objekterhaltung entwickeln. Die Handlungsfähigkeit einzelner Sammlungen soll so gestärkt werden und der Öffentlichkeit die Gefährdung des kulturellen Erbes bewusst gemacht werden. Das Programm ist auf die Dauer von 5 Jahren angelegt und wird zunächst mit 7 Millionen EUR ausgestattet.
3.3.2 Programm „Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung“
Im Programm „Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung“ werden Projekte realisiert, deren Ziel die Überwindung der Folgen der Deutschen Teilung ist.
Es wurden 2006 folgende Projekte realisiert:
- Austauschfonds
- Ausstellung der „Nationalschätze aus Ostdeutschland“
- Fonds zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements
- Kunst in der DDR (Ausstellungen in Berlin und Bonn)
Die Ausstellung der „Schätze aus Ostdeutschland“, bei der Kulturgüter der 23 bedeutendsten Kultureinrichtungen aus Ostdeutschland gezeigt wurden, erzielte große Aufmerksamkeit bei zahlreichen Besuchern. Die Ausstellung wird deshalb an mehreren Stationen außerhalb Deutschlands auf das kulturelle Erbe Ostdeutschlands aufmerksam machen.
Seit 2003 werden im Programm „Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung“ über zwei Fonds auch Projekte im Auswahlverfahren gefördert.
Über den Fonds „Bürgerschaftliches Engagement“ können in den Neuen Ländern Projektträger für Projekte, deren Gelingen sich einem besonderen bürgerschaftlichen Engagement verdankt, sowohl eine Projektförderung als auch eine Anschubfinanzierung erhalten.
Im Austauschfonds „Ost-West“ werden Projekte gefördert, deren Ziel es ist, kulturellen Institutionen in den Neuen Bundesländern und den Alten Ländern die Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Eine Übersicht der im Jahr 2006 erfolgten Zahlungen an Projekte im Programm „Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung“ liegt als Anlage 5.8 bei.
Kurzbeschreibungen der Programmprojekte im Programm „Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung“, an die 2006 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.9 bei.
3.3.3 Programm „Kunst und Stadt“
Im Programm „Kunst und Stadt“ werden Projekte realisiert, die sich mit der Wirkung urbaner Räume, den Einflussmöglichkeiten und Wirkungen von Architektur und Kunst und den Veränderungen aufgrund gesellschaftlicher Prozesse in Form von zügellosem Wachstum und rasantem Rückgang der Bevölkerung beschäftigen. Zudem werden Projekte gefördert, die im Bereich der bildenden und darstellenden Kunst den Lebensraum Stadt und dessen Veränderung reflektieren.
Es werden folgende Projekte realisiert:
- Caracas-Case
- Ersatz-Stadt
- Schrumpfende Städte mit 4 Teilprojekten
- Stipendienprogramm Internationale urbane Entwicklungen in Peking
- HeimatModerne (früher Post Moderne Leipzig)
- Kiosk.Tulip House
Das seit 2002 laufende Projekt „Schrumpfende Städte“ stellte 2005 in großen Ausstellungen in Berlin, Halle und Leipzig die Ergebnisse der mehrjährigen Recherche in Deutschland, Großbritannien, den USA und Russland mit Ausstellungen und Publikationen vor. Die Ausstellungen stellten die Themen einerseits auf einer Sachebene und andererseits künstlerisch aufgearbeitet dar. Die Ausstellungen stießen auf ein großes Interesse, so dass weitere Ausstellungen folgen sollen.
Eine Übersicht der im Jahr 2006 erfolgten Zahlungen an Projekte im Programm „Kunst und Stadt“ liegt als Anlage 5.10 bei.
Kurzbeschreibungen der Projekte im Programm „Kunst und Stadt“, an die 2006 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.11 bei.
3.3.4 Programm „Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa“
Im Programm „Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa“ sind Projekte zusammengefasst die auf vielfältige Weise die gesellschaftlichen und politischen Veränderungen in Europa, vor allem bedingt durch den Zusammenbruch des sozialistischen Gesellschaftssystems und die Erweiterung der Europäischen Union zum Mai 2005, künstlerisch aufarbeiten. Ziel ist es nicht zuletzt, die Ergebnisse dieser Projekte in Deutschland einem breitem Publikum zu präsentieren.
Es werden folgende Projekte realisiert:
- relations
- Restaurierung und Aufführung des Films Panzerkreuzer Potemkin
- Fonds Deutsch-Polnischer Kulturaustausch „Büro Kopernikus“
- Fonds Deutsch-Ungarischer Kulturaustausch „BIPOLAR“
Eine Übersicht der im Jahr 2006 erfolgten Zahlungen an Projekte im Programm „Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa“ liegt als Anlage 5.12 bei.
Kurzbeschreibungen der Projekte im Programm „Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa“, an die 2006 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.13 bei.
3.3.5 Programm „Die kulturelle Herausforderung des 11. September“
Die Kulturstiftung des Bundes plädiert für ein Verstehen der Abhängigkeit und wechselseitigen Verantwortung der Völker. Es soll untersucht werden, wie sich eine Gesellschaft vor Angriffen wie denen des 11. September schützen und wie sie verhüten kann, dass irgendwo auf der Welt Kräfte entstehen, die in derartige Gewaltformen münden.
Eines der Projekte in diesem Bereich ist das Online-Magazin Litrix, das die Informationswege des Internets nutzt, um für zeitgenössische Werke der deutschen Literatur Übersetzungen in andere Sprachen anzuregen. Im Jahr 2006 schließt sich an die Präsentation deutscher Gegenwartsliteratur auf arabisch und englisch ein spezifisches Übersetzungsförderungsprogramm für die Arabische Welt an.
Um den Austausch zwischen Deutschland und den arabischen Ländern zu verbessern, hat das Goethe-Institut Kairo mit Unterstützung der Kulturstiftung des Bundes außerdem das Internet-Forum MIDAD eingerichtet, in dem zahlreiche Übersetzungen aus der deutschen und arabischen Literatur präsentiert werden. Sechs deutsche und sechs arabische Autoren berichten außerdem als Stadtschreiber in Online-Tagebüchern aus dem städtischen Alltag einer fremden Kultur.
Eine Übersicht der im Jahr 2006 erfolgten Zahlungen an Projekte im Programm „Die kulturelle Herausforderung des 11. September“ liegt als Anlage 5.14 bei.
Kurzbeschreibungen der Projekte im Programm „Die kulturelle Herausforderung des 11. September“, an die 2006 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.15 bei.
3.3.6 Programm „Arbeit in Zukunft“
Im Ende 2005 vom Stiftungsrat beschlossenen Programm „Arbeit in Zukunft“ sollen Projekte gefördert werden, die sich mit der Veränderung der Arbeit beschäftigen.
Die Kulturstiftung des Bundes widmet sich in ihrem Programm "Arbeit in Zukunft" den kulturellen Folgen des Wandels der Arbeitswelt. Dieser Wandel wird sich nicht nur auf individuelle Lebensentwürfe auswirken, sondern auch auf die gesellschaftlichen Leitbilder und Wertvorstellungen. Die verschiedenen Projekte in diesem Programm sollen die Diskussion über ökonomische, politische und soziale Aspekte des Wandels der Arbeit um Impulse aus Sicht von Kunst und Kultur ergänzen. Sie entstanden in Zusammenarbeit mit Künstlern, Kulturschaffenden und zivilgesellschaftlichen Initiativen.
Das Programm umfasst einen antragsoffenen Fonds (der Einsendeschluss war im Sommer 2006) und fünf Projekte zum Thema "Arbeit in Zukunft", die in einem Zeitraum von drei Jahren (2006-2008) realisiert werden:
- "mach doch was du willst": Ein Kurzfilmwettbewerb und die Präsentation von elf prämierten Filmen auf Festivals, in Kinos und im Fernsehen
- WORK IN PROGRESS, eine Ausschreibung für Kino-Filmreihen mit regionalspezifischem Begleitprogramm
- Literarische Reportagen und Hörspiele
- "Der 100.000 Euro Job": Ein Fonds, in dem Jugendliche Projekte einreichen können und selbst entscheiden, welche gefördert werden sollen (Selbstförderfonds)
- Ausstellung "Geschichte und Zukunft der Arbeit"
Bei der Entwicklung des Programms waren folgende Leitgedanken maßgeblich, die bei der Konzeption der einzelnen Projekte in unterschiedlicher Gewichtung zu berücksichtigen waren:
- Der Zusammenhang zwischen Arbeits- und Lebenswelt soll bei allen Projekten im Mittelpunkt stehen.
- Die Projekte identifizieren Veränderungen der Arbeitswelt und untersuchen deren Auswirkungen auf das Leben des Einzelnen, auf Familien, auf das Geschlechter- und Generationenverhältnis und auf gesellschaftliche Leitbilder und Wertvorstellungen.
- Die Projekte sollen sich an ein breites Publikum richten und möglichst viele gesellschaftliche Gruppen einbinden.
- Sie sollen an vielen Orten in Deutschland sichtbar sein, aber auch auf regionale Besonderheiten eingehen.
- Den gemeinsamen Horizont aller Projekte im Programm "Arbeit in Zukunft" bildet die Frage nach einem gelingenden Verhältnis von Arbeit und Leben. Dies erfordert die Entwicklung neuer Konzepte, die - durchaus in utopischer Geste - bislang ungewohnte Bilder in unsere Vorstellungen von einem guten Leben lancieren.
Kurzbeschreibungen der Projekte im Programm „Arbeit in Zukunft“, an die künftig Zuwendungen gezahlt werden, liegen als Anlage 5.16 bei.
3.3.7 Programm „KUR – Programm zur Konservierung und Restaurierung von mobilem Kulturgut“
Das Programm „KUR – Programm zur Konservierung und Restaurierung von mobilem Kulturgut“ wurde am 09.06.2006 vom Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes beschlossen.
Die Museen, Bibliotheken und Archive in Deutschland sind Orte des Wissens und Schatzkammern von Kunst und Kultur. Kaum bekannt ist jedoch, dass sich in vielen Sammlungen zahlreiche Objekte in akuter Gefahr befinden. Von der mittelalterlichen Handschrift über das neuzeitliche Gemälde bis hin zur zeitgenössischen Video-Installation - unschätzbares Kulturgut der fernen wie der jüngeren Vergangenheit ist bedroht von Umwelteinflüssen, schlechten Lagerbedingungen und materiellem Verfall. Um den Reichtum und die Gefährdung des kulturellen Erbes stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern und um innovative Formen der Bewahrung von bedrohtem Kulturgut zu entwickeln, führen die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder in den Jahren 2007 bis 2011 ein gemeinsames Programm zur Restaurierung und Konservierung von mobilem Kulturgut durch.
Das Programm fördert Projekte, die in exemplarischer Weise die folgenden Ziele verwirklichen:
- die Sicherung akut bedrohter Objekte oder Sammlungskomplexe von übergeordneter historischer oder künstlerischer Relevanz,
- die Entwicklung innovativer und anwendbarer Lösungsansätze in einem oder in mehreren Bereichen der Prävention, Konservierung und Restaurierung,
- die Vermittlung der Projektergebnisse in die Fachwelt und an eine breite Öffentlichkeit,
- die Kooperation einer oder mehrerer Einrichtungen mit nationalen oder internationalen Forschungsinstituten.
Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche Sammlungen in Deutschland mit Projekten im Bereich des mobilen Kulturguts. Projekte aus dem Bereich immobiler Bau- und Bodendenkmäler sowie archäologischer Grabungen sind dagegen nicht förderfähig. Gefördert werden in der Regel Projekte mit einem finanziellen Gesamtvolumen von mindestens 100.000,- Euro. Um die Verantwortung für das kulturelle Erbe möglichst breit in der Gesellschaft zu verankern, sollen mindestens 30% der Gesamtkosten entweder durch die Kofinanzierung öffentlicher und privater Förderer oder durch projektbezogene Eigenmittel der Antrag stellenden Institution nachgewiesen werden. Spätestens in der zweiten Phase des Antragsverfahrens muss die verbindliche Zusage der Finanzierungspartner vorliegen.
Das Antragsverfahren gliedert sich in zwei Stufen. Bis zum 15. Juni 2007 sind erste Kurzkonzepte einzureichen, die das geplante Vorhaben und die Zielsetzungen in groben Zügen beschreiben und die am Projekt beteiligten Partner nennen. Außerdem sind in einer ersten Kostenschätzung die geplanten Ausgaben aufzulisten und die vorgesehenen Finanzierungspartner zu nennen. Auf Grundlage dieser Kurzkonzepte wird das Kuratorium voraussichtlich bis September 2007 jene Antragsteller auswählen, die aufgefordert werden, ihr Vorhaben weiter auszuarbeiten. In einem zweiten Schritt sind anschließend die ausgewählten Anträge in überarbeiteter Form mit verbindlichen schriftlichen Zusagen aller Finanzierungspartner vorzulegen. Die Entscheidung über die Förderung fällt in einer weiteren Sitzung des Kuratoriums voraussichtlich Ende des Jahres 2007.
3.3.8 Programm „Kunst der Vermittlung“
Der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes hat in seiner Sitzung am 18.12.2006 die Auseinandersetzung mit dem besonderen Thema der Vermittlung von Kunst beschlossen.
Kunst kann keine fertigen Lebensmodelle oder konkreten Antworten liefern, aber sie kann Fragen stellen. Kunst befördert den Erkenntnisprozess, wenn sie die Routinen unserer Wahrnehmung erschüttert, unsere Ordnung der Dinge verflüssigt, was wir für Wirklichkeit halten, auf den Kopf stellt. In diesem Sinne sensibilisiert die Teilhabe an Werken der Kunst für die Wahrnehmung der Gegenwart und schärft den Möglichkeits-Sinn. Deshalb kommt es darauf an, möglichst vielen Menschen den Zugang zu Werken der Kunst zu ermöglichen. Entscheidend für die im Bereich „Kunst der Vermittlung“ geförderten Projekte ist, dass die beteiligten Künstler sich für die Umsetzung ihrer Arbeit in die Gesellschaft begeistern. Das heißt, an der Vermittlung dessen, was die Kunst mit den Menschen tut, interessiert sein. Beim Publikum geht es dabei um die Ausbildung kultureller Fähigkeiten. So entsteht ein Austausch, der auch für die Kunst von großer Bedeutung ist.
Das umfangreichste Projekt wird in den Folgejahren das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ sein, das gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen und einem privaten Stifter durchgeführt wird. Dieses Projekt wurde im Wirtschaftsjahr 2006 konzeptionell und organisatorisch sehr aufwändig vorbereitet.
3.4 Ausgaben für die Fluthilfe „Kunst in Not“
Im Wirtschaftsjahr 2006 wurden nur noch Restmittel an Empfänger ausgezahlt, deren Förderung bereits in Vorjahren begonnen hatte.
Gleichzeitig wurden durch die Prüfung nahezu aller Verwendungsnachweise der Projekte aus der Fluthilfe „Kunst in Not“ zuviel gezahlte Mittel, teils mit Zinsen zurückgefordert, so dass hier im Wirtschaftsjahr 2006 mehr Einnahmen als Ausgaben anfielen.
3.5 Aufwendungen für Forschung, eigene Veranstaltungen und Ausstellungen
Im Wirtschaftsjahr 2006 hat die Kulturstiftung des Bundes eigene Veranstaltungen durchgeführt.
Das waren vor allem Workshops, die der Vorbereitung von Programmen (Tanzplan Deutschland, Themenschwerpunkt Arbeit, Programm „Kunst der Vermittlung“) dienten. Hierzu wurden unter Hinzuziehung von Experten gesellschaftlich relevante Themen diskutiert und Möglichkeiten der künstlerischen Umsetzung erarbeitet.
Die 2005 erfolgreich erprobte Möglichkeit, erfolgreiche Projekte an weiteren Orten, zum Teil im Rahmen von Veranstaltungen zu präsentieren, wurde weitergeführt. Bedingung war, dass die Projekte zu einem erheblichen Teil von der Kulturstiftung des Bundes gefördert wurden und die Ergebnisse der Projekte eine große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erreichten. Das waren vor allem Präsentationen der restaurierten und mit einer überarbeiteten Filmmusik versehenen Fassung des Films „Panzerkreuzer Potemkin“, die bisher an 5 Orten in Deutschland gezeigt wurde, eine Veranstaltungsreihe anlässlich der Präsentation der Ergebnisse des Programms „Schrumpfende Städte“, die nach 3 Orten in Deutschland an 4 Stationen weltweit gezeigt wird und die Ausstellung der Ergebnisse des Projektes Beijing Case in Deutschland.
3.6 Aufwendungen im Verwaltungsbereich
Für Verwaltungsaufgaben wurden im Wirtschaftsjahr 2006 2,191 Millionen EUR aufgewendet. Davon wurden 1,316 Millionen EUR direkt von der Bundesverwaltung gezahlt.
Den Hauptanteil der Verwaltungskosten stellen mit 1,302 Millionen EUR Personalausgaben dar. Davon wurden 1,277 Millionen EUR direkt von der Bundesverwaltung gezahlt. Zum 31.12.2006 beschäftigte die Kulturstiftung des Bundes die Künstlerische Direktorin, den Verwaltungsdirektor und 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Festanstellung oder mit Arbeitsverträgen, die auf längere Zeit (mehr als zwei Jahre) befristet sind, und 6 kurzzeitig befristete Aushilfskräfte.
Die Kulturstiftung des Bundes stellt die Ergebnisse ihrer Arbeit im Internet ausführlich dar. Ziel des Internetauftrittes ist es auch, Projekte zusammenzuführen, die an ähnlichen Inhalten oder mit ähnlichen Ausdrucksformen arbeiten. Zusätzlich präsentiert die Kulturstiftung des Bundes ausführlich die Ergebnisse von Projekten in einem zwei Mal jährlich erscheinenden Magazin. Hier werden unter anderem Themen von gesellschaftlicher Bedeutung aus künstlerischer Sicht oder Themen aus dem Kulturbereich aus gesellschaftlicher Sicht diskutiert. Durch eine englische Teilauflage können diese Diskussionsprozesse auch international präsentiert werden. Das Magazin hat regelmäßig eine überaus große Resonanz gefunden. Die deutsche Auflage betrug im Jahr 2006 insgesamt 40.000 Exemplare und die englische Auflage 15.000 Exemplare. Das lässt national und international die ungewöhnlich große Resonanz der Arbeit der Kulturstiftung des Bundes über die reine Förderpraxis hinaus erkennen.
4 Ausblick
Zur Finanzierung der Kulturstiftung des Bundes sind im Bundeshaushalt für das Wirtschaftsjahr 2007 34,986 Millionen EUR vorgesehen.
Hortensia Völckers Alexander Farenholtz
Vorstand / Künstlerische Direktorin Vorstand / Verwaltungsdirektor
Halle, den 12.06.2007
(*1) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes
(*2) nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes
(*3) § 6 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*4) § 7 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*5 )§ 7 Abs. 5 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*6) § 15 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
alte Fassung: Die Rechnung ist jährlich durch eine(n) Wirtschaftsprüfer/in oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen, die vom Stiftungsrat im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof bestellt werden.
neue Fassung: Die Rechnung kann jährlich durch eine(n) Wirtschaftsprüfer/in oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden, die vom Stiftungsrat im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof bestellt werden.
(*7) § 11 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*8) § 10 Absätze 1 und 2 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*9) Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 448 vom 14.12.2006
(*10) § 15 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*11) § 14 Absatz 2 des Stiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(*12) Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 17.01.2007
(*13) §§ 15 und 35 BHO; Nummer 8.5 ANBest-P bzw. 9.4 und 9.5 ANBest-I zu § 44 BHO
(*14) nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes