Transkontinentale Partnerschaften (AT)

Auf einen Blick

Die Kulturstiftung des Bundes fördert mit dem Programm Transkontinentale Partnerschaften (AT) langjährige Kooperationen zwischen deutschen und außereuropäischen Kunst- und Kulturszenen. Die gemeinsamen Vorhaben sollen sich organisatorisch an Leitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen orientieren, die in einem gemeinsamen Verständigungsprozess entwickelt werden und die Grundlage des Kooperationsprogramms bilden sollen.

 

Das antragsoffene Programm gliedert sich in mehrere Phasen:

2024: Internationale Konsultationen zu Programm- und Projektleitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen

2025: Durchführung von Rechercheprojekten

2026-2030: „Fellows-at large“-Programm für ein- bis zweijährige Arbeitsaufenthalte

2026-2030: „Transkontinentale Projekte“ für zwei- bis vierjährige künstlerisch-kulturelle Partnerschaften

 

Die Kulturstiftung des Bundes stellt für das Gesamtprogramm inklusive begleitender Konferenzen und Akademien 27,59 Mio. Euro im Förderzeitraum 2023 bis 2031 zur Verfügung.

Nachdem die Kulturszenen weltweit und auch in Deutschland infolge der Corona-Pandemie unter Einschränkungen der künstlerischen Produktion gelitten haben und wenig internationale Interaktion möglich war, möchte die Kulturstiftung künstlerische Kooperationen über Kontinente hinweg durch ein langfristiges Programm neu aufsetzen. Dabei kann sie auf den Erfahrungen bisheriger Kooperationsprogramme aufbauen. Insbesondere die Projekte aus TURN und TURN2 haben gezeigt, dass es globaler Denk- und Arbeitsräume bedarf, um die Herausforderungen der Gegenwart umfassend in den Blick zu bekommen. Sie haben auch gezeigt,dass gerade in transkontinentalen Kooperationen, die Gegenwartsfragen aus zeitgenössischen künstlerischen Perspektiven behandeln wollen, mehr Zeit für den Austausch brauchen. Genuiner Bestandteil des Programms ist die Verständigung über neue Formen künstlerisch-kultureller Kooperation, ganz gleich, welches Thema oder welche Sparte gewählt wird. Ausgehend von ihrem je eigenen Kompetenzprofil definieren die beteiligten Projektpartner ihre Kooperationsinteressen selbstbestimmt und ohne explizite Themenvorgaben. Die Positionen der Partner sollen in allen Phasen der Projektdurchführung gleichberechtigt zur Geltung kommen.

Derzeit sieht die Kulturstiftung Förderregionen in Afrika, Zentral-, West- und Südostasien sowie Indien, Ozeanien und Lateinamerika vor. Konkrete Festlegungen erfolgen im Rahmen eines Konsultationsverfahrens. Das Programm ermöglicht einen Austausch in beide Richtungen: von und nach Deutschland, wobei stets eine Organisation bzw. Kulturinstitution mit Sitz in Deutschland beteiligt sein muss.

2024 | Auftaktphase: internationale Konsultationen

Als Novum in der Fördertätigkeit der Kulturstiftung des Bundes geht der eigentlichen Antrags- und Förderphase des Programms ein etwa halbjähriges Konsultationsverfahren voraus, in dem ausgewählte internationale Experten zur Beratung des Programms eingeladen werden. Dies sind zum Beispiel Institutionsleiterinnen, Festivalverantwortliche, Künstlerinnen, Kuratoren, Regisseure sowie Vertreterinnen der Zivilgesellschaft.

2024 – 2025 | Programmmodul 1: Recherchen

Um neue, ko-kreativ entwickelte Vorhaben auf den Weg zu bringen, startet das Programm mit einer bis zu achtmonatigen Recherchephase. Im Zentrum steht hier die Förderung internationaler Recherchen und Arbeitsaufenthalte, die der inhaltlichen Forschung, dem Kennenlernen der Szene vor Ort sowie der Anbahnung und Etablierung langfristiger Partnerschaften dienen. Antragsberechtigt sind Institutionen und freie Gruppen in Deutschland und im nicht-europäischen Ausland – nicht aber Einzelpersonen. Geplant ist die Förderung von mindestens 60 Recherchevorhaben.

2026 – 2030 | Programmmodul 2: Fellows-at-Large

Im Modul „Fellows-at-Large“ lädt die Kulturstiftung des Bundes außereuropäische Persönlichkeiten, die für künstlerische Exzellenz, organisatorische Erneuerung oder auch eine andere fachliche Expertise stehen, zu einem ein- bis max. zweijährigen Arbeitsaufenthalt in einer Kulturinstitution mit Sitz in Deutschland ein. Auch die Gegenrichtung ist möglich: professionals aus einer Kulturinstitution in Deutschland arbeiten an einer Kulturinstitution im außereuropäischen Ausland.

Die Fellows-at-Large sollen auf gleicher hierarchischer Ebene mit anderen Verantwortlichen der jeweiligen Kulturorganisation arbeiten. Für öffentlich wirksame Formate stellt ihnen das Programm ihr eigenes Produktionsbudget zur Verfügung. Die Fellows sind in den Darstellenden Künsten tätig (etwa als Regisseurinnen oder Dramaturgen), im Tanz (als Choreographinnen), in der Architektur (als Experten für urbane Nachhaltigkeit oder circular economy), in Museen (als Kuratorinnen oder Vermittler) oder sie arbeiten in Kulturinstitutionen, die auch alltags- und community-bezogene Bereiche des Social Design einschließen können. Geplant ist die Förderung von mindestens zwölf bis zu zweijährigen Fellows-at-Large-Vorhaben. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kulturinstitutionen.

2026 – 2030 | Programmmodul 3: transkontinentale Projekte

Über die „Fellows-at-Large“ hinaus zielt der Förderschwerpunkt „Transkontinentale Projekte“ auf die Anbahnung von zwei- bis maximal vierjährigen Tandembeziehungen von deutschen Kultureinrichtungen oder freien Gruppen mit außereuropäischen Kulturorganisationen aller Sparten. Über die Kooperationsbereiche entscheiden die Partner gemeinsam. Ansatzpunkte können zum Beispiel in den Bereichen künstlerische Kooperation bei Vermittlungsmethoden oder einer multiperspektivischen Sammlungsbearbeitung liegen; denkbare Themenfelder sind zum Beispiel innovative Archivarbeit, Erfahrungen mit Migration, künstlerisch geführte community-spaces oder circular economies in Architektur und Stadtentwicklung usw. Immer geht es um die Erprobung intensiver Tandembeziehungen, um faire und nachhaltige Arbeits- und Austauschbeziehungen in der Praxis, die schließlich in gemeinsame Projekte münden: Wie sehen innovative Formen transkontinentaler Zusammenarbeit aus, die über Klischees und Kurzbesuche, über unzeitgemäß gewordene Usancen des Leihverkehrs oder des Touring hinausgehen? Geplant ist die Förderung von mindestens zwölf zwei- bis zu vierjährigen transkontinentalen Projekten.

Antrags- und Auswahlverfahren für Programmmodule 1-3

Die Kulturstiftung des Bundes plant im Jahr 2024 eine bundesweite öffentliche Ausschreibung für das Programmmodul Recherchen. Antragsberechtigt sind Kulturinstitutionen aller Sparten sowie freie Gruppen in Deutschland und den Förderregionen des nichteuropäischen Auslands. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Für die im Bereich Recherche erfolgreich geförderten Kulturinstitutionen startet voraussichtlich im Jahr 2026 die Ausschreibung der Fellows-at-Large sowie der Transkontinentalen Projekte. Die erfolgreich im Bereich Recherchen geförderten Freien Gruppen können sich ausschließlich für die Transkontinentalen Projekte bewerben, nicht jedoch für die Fellows-at-Large. Über Ergebnisse der Ausschreibungen für die Recherchen entscheidet der Vorstand auf Grundlage der Empfehlungen einer Fachjury, ebenso bei den Auswahlen der „Fellows-at-Large“ und der „Transkontinentalen Projekte“.

Programmbegleitende Veranstaltungen

Die im Zuge des Programms geförderten Einzelvorhaben sollen bundesweit Impulse für innovative Austauschformate mit außereuropäischen Kooperationspartnern setzen. Um eine wirkungsvolle kommunikative Vermittlung und kulturpolitische Auswertung zu ermöglichen, plant die Kulturstiftung des Bundes die Durchführung verschiedener Kommunikations- und Wissensformate.

  • Konferenzen und „working groups“

Das Programm eröffnet voraussichtlich im Jahr 2025 mit einer auf mehreren Kontinenten parallel durchgeführten „Conference for Fair and Sustainable Collaborations“. Die Konferenz soll in hybridem Format stattfinden, der Hauptaustragungsort Deutschland sein. Hierfür kommen zahlreiche Persönlichkeiten aus Kunst, Kultur, Politik und Zivilgesellschaft mit dem Publikum zusammen, um aktuelle Themen des globalen Kulturaustauschs zu diskutieren oder ausgewählte künstlerische Produktionen kennenzulernen. Außerdem soll hier an der Weiterentwicklung und Festlegung von Empfehlungen für „Fair Collaborations“ und eines „Sustainable Management“ in transkontinentalen Kooperationen gearbeitet  werden. Das Konferenzformat soll in Form vom „Working Groups“ anschließend fortgesetzt werden in einer Abschlusskonferenz münden.

  • Wissenstransfer in Akademien und Beratung

Für sämtliche Programmmodule entwickelt die Kulturstiftung Angebote eines internationalen Akademieprogramms, in dem sich Mitwirkende der Einzelvorhaben zu allgemeinen Fragen internationaler Zusammenarbeit verständigen.

Kontakt

Cora Hegewald

Tel: 49 (0)345 2997 154
Fax: 49 (0)345 2997 333
E-Mail (externer Link, öffnet neues Fenster)

Dr. Friederike Landau-Donnelly

Tel: 49 (0)345 2997 223
Fax: 49 (0)345 2997 333
E-Mail (externer Link, öffnet neues Fenster)

Transkontinentale Partnerschaften
Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 206110 
Halle an der Saale