Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Für Arbeitgeber und Beschäftigte gilt ein Diskriminierungsverbot. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (externer Link, öffnet neues Fenster) soll dazu beitragen, dass Diskriminierungen am Arbeitsplatz unterbleiben. Zu diesem Zweck muss in jedem Betrieb oder Unternehmen und in jeder Dienststelle eine Beschwerdestelle bestimmt und bekannt gemacht werden. Die Kulturstiftung des Bundes hat eine Beschwerdestelle nach dem AGG eingerichtet, die über folgendes Formular zu erreichen ist.

Beschwerde bezüglich AGG

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