Erläuterung
Sie haben Fragen zum Antrag, zur Förderung oder zur Abrechnung?
Auf dieser Seite haben wir die häufigsten Fragen zusammengestellt und für Sie beantwortet:
Die 5 häufigsten Fragen
Was fördert die Kulturstiftung des Bundes? Was fördert sie nicht?
Die Kulturstiftung des Bundes fördert zeitgenössische Kunst und Kultur in ganz Deutschland – spartenübergreifend und international vernetzt. Wir unterstützen Kultureinrichtungen und die freie Szene dabei, neue Wege zu gehen und Raum für Experimente zu schaffen.
Wir fördern in allen Sparten und spartenübergreifend einzelne, zeitlich begrenzte künstlerische nicht-kommerzielle Projekte, die alle folgenden Merkmale berücksichtigen:
- überregional / international
- zeitgenössische Kunst und künstlerische Projekte zu aktuellen Themen
- Themen, die für den gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Diskurs für die gesamte Bundesrepublik interessant sind
- neue Formate und experimentelle Ansätze
In einzelnen Programmen kann dies jedoch abweichen. Der Link zu den Programmen der Kulturstiftung des Bundes folgt unten.
Wir fördern nicht:
- Projekte, die bereits begonnen haben
- Ankäufe von Objekten oder Kunstwerken
- Baumaßnahmen, z. B. zur Renovierung oder für Barrierefreiheit
- bloße Gastspiele im Ausland – Projekte müssen in Deutschland sichtbar sein
- Projekte, die bereits eine Förderung von dem / der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder einer von diesem / dieser ständig geförderten Einrichtung erhalten
- reine Druckkosten – Kataloge oder Publikationen im Rahmen eines Projektes, z.B. einer Ausstellung können aber gefördert werden
- Veranstaltungsreihen oder Projekte, die sich regelmäßig wiederholen – Teile oder einzelne Vorhaben von Veranstaltungsreihen oder jährlichen Festivals können wir fördern: z. B. einzelne Programmpunkte oder Symposien zu besonderen, nicht wiederkehrenden oder aktuellen Themen
Wer wird gefördert? Wer wird nicht gefördert?
Ob große Kultureinrichtung oder freie Initiative: Wir ermöglichen neue künstlerische Perspektiven und Erfahrungen, beispielsweise für:
- Museen und Kunstsammlungen
- Kunst- und Kulturvereine
- Theater und Performancekollektive
- Literaturhäuser
- Ensembles
- Gedenkstätten
- Festivals
Solokünstler, Einzelpersonen oder lose Gruppen, die nicht organisatorisch gefestigt sind, werden nicht gefördert. Organisatorisch gefestigt sind juristische Personen (z.B. Verein, GmbH oder Stiftung) aber auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), soweit sie wesentlich in der antragstellenden personellen Konstellation bereits in der Vergangenheit Projekte durchgeführt hat.
Wir bieten üblicherweise keine Residenzen und Stipendien an.
Wann darf ich mit dem Projekt beginnen?
Nach einem positiven Jurybeschluss gibt die Kulturstiftung des Bundes regelmäßig innerhalb einer Woche eine „Gestattung des vorzeitigen Maßnahmebeginns“. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie mit dem Projekt beginnen.
Vor der Jurysitzung gibt es diese „Gestattung“ grundsätzlich nicht. Wir geben die Termine der jeweiligen Jurysitzungen auf unserer Website rechtzeitig bekannt.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst einen tatsächlichen Anspruch auf die Fördersumme haben, wenn wir einen entsprechenden Fördervertrag mit Ihnen schließen. Wenn Sie also mit der „Gestattung“ schon vorher Geld ausgeben, geschieht das auf Ihr eigenes Risiko.
Wie muss mein Kosten- und Finanzierungsplan aussehen?
Wir stellen Ihnen auf unserer Website ein Muster eines Kosten- und Finanzierungsplans zur Verfügung. Dieses Muster wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Bitte benutzen Sie nur das aktuelle Musterdokument! Verwenden Sie keine alten Vorlagen, die Sie vielleicht bei früheren Anträgen gespeichert haben.Bitte reichen Sie den ausgefüllten Kosten- und Finanzierungsplan ausschließlich in einem der folgenden Formate ein:
- Excel (.xls, .xlsx)
- CSV (.csv)
- ODS (.ods)
- XML Spreadsheet (.xml)
Wie muss die Abrechnung eines Projekts aussehen?
Sie müssen Ihre Abrechnung in deutscher Sprache verfassen. Und Ihre Abrechnung muss grundsätzlich die Form eines so genannten „Verwendungsnachweises“ haben.
Wie ein Verwendungsnachweis aufgebaut ist, erklären wir Ihnen in unserem Leitfaden zur Abrechnung. In diesem Leitfaden finden Sie auch eine Sammlung der häufigsten Missverständnisse oder Fehler bei der Abrechnung mit ausführlichen Erläuterungen.Bitte reichen Sie den zahlenmäßigen Nachweis ausschließlich in einem der folgenden Formate ein:
- Excel (.xls, .xlsx)
- CSV (.csv)
- ODS (.ods)
- XML Spreadsheet (.xml)
Wonach suchen Sie?
Fragen nach Themen
Fragen vor dem Antrag
Was fördert die Kulturstiftung des Bundes? Was fördert sie nicht?
Die Kulturstiftung des Bundes fördert zeitgenössische Kunst und Kultur in ganz Deutschland – spartenübergreifend und international vernetzt. Wir unterstützen Kultureinrichtungen und die freie Szene dabei, neue Wege zu gehen und Raum für Experimente zu schaffen.
Wir fördern in allen Sparten und spartenübergreifend einzelne, zeitlich begrenzte künstlerische nicht-kommerzielle Projekte, die alle folgenden Merkmale berücksichtigen:
- überregional / international
- zeitgenössische Kunst und künstlerische Projekte zu aktuellen Themen
- Themen, die für den gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Diskurs für die gesamte Bundesrepublik interessant sind
- neue Formate und experimentelle Ansätze
In einzelnen Programmen kann dies jedoch abweichen. Der Link zu den Programmen der Kulturstiftung des Bundes folgt unten.
Wir fördern nicht:
- Projekte, die bereits begonnen haben
- Ankäufe von Objekten oder Kunstwerken
- Baumaßnahmen, z. B. zur Renovierung oder für Barrierefreiheit
- bloße Gastspiele im Ausland – Projekte müssen in Deutschland sichtbar sein
- Projekte, die bereits eine Förderung von dem / der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder einer von diesem / dieser ständig geförderten Einrichtung erhalten
- reine Druckkosten – Kataloge oder Publikationen im Rahmen eines Projektes, z.B. einer Ausstellung können aber gefördert werden
- Veranstaltungsreihen oder Projekte, die sich regelmäßig wiederholen – Teile oder einzelne Vorhaben von Veranstaltungsreihen oder jährlichen Festivals können wir fördern: z. B. einzelne Programmpunkte oder Symposien zu besonderen, nicht wiederkehrenden oder aktuellen Themen
Wer wird gefördert? Wer wird nicht gefördert?
Ob große Kultureinrichtung oder freie Initiative: Wir ermöglichen neue künstlerische Perspektiven und Erfahrungen, beispielsweise für:
- Museen und Kunstsammlungen
- Kunst- und Kulturvereine
- Theater und Performancekollektive
- Literaturhäuser
- Ensembles
- Gedenkstätten
- Festivals
Solokünstler, Einzelpersonen oder lose Gruppen, die nicht organisatorisch gefestigt sind, werden nicht gefördert. Organisatorisch gefestigt sind juristische Personen (z.B. Verein, GmbH oder Stiftung) aber auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), soweit sie wesentlich in der antragstellenden personellen Konstellation bereits in der Vergangenheit Projekte durchgeführt hat.
Wir bieten üblicherweise keine Residenzen und Stipendien an.
Was bedeutet „internationaler Kontext“?
Wir fördern internationale Kooperationen, Recherche- und Forschungsprojekte mit Kultureinrichtungen und Kunstschaffenden außerhalb Deutschlands.
Welche Förderbereiche gibt es? Wo kann ich einen Antrag stellen?
- Allgemeine Projektförderung : Kulturinstitutionen können zweimal jährlich Anträge für innovative Projekte aller künstlerischen Sparten stellen. Eine Fachjury berät über die Förderung.
- Eigene Programme der Stiftung : Wir entwickeln eigene Programme zu aktuellen kulturellen Themenstellungen. Die Programme greifen gesellschaftliche Entwicklungen auf: Sie ermutigen Kultureinrichtungen, neue Arbeitsweisen zu erproben, andere Zielgruppen zu erreichen oder ungewohnte Partnerschaften einzugehen.
Compliance: Wenn ich ein Jury-Mitglied kenne: wann liegt Befangenheit vor?
Als Kulturstiftung des Bundes sind wir eine der größten Förderstiftungen Europas. Das Thema „Befangenheit“ ist uns besonders wichtig, denn wir vergeben öffentliche Mittel aufgrund der Empfehlung unabhängiger Jurys an unsere Förderempfänger. Dabei wollen wir sichergehen, dass Jurymitglieder oder Mitarbeitende der Kulturstiftung einzelne Antragstellende nicht bevorzugen oder benachteiligen.
Deshalb gilt immer:
Die Kulturstiftung legt der Jury keine Förderanträge vor, bei denen ein Jurymitglied befangen sein könnte. Diese Anträge werden aus diesem formalen Grund abgelehnt. Eine mögliche Befangenheit liegt besonders dann vor, wenn Antragstellende oder Mitwirkende des Projektes zu einem Jurymitglied eine enge- berufliche,
- vertragliche oder
- funktionelle Beziehung haben, d.h. in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert sind
Fragen zum Antrag
Wie viel zeitlichen Vorlauf brauche ich für meinen Antrag?
Mit ihrem Antrag wollen Sie eine qualifizierte Fachjury von Ihrem Vorhaben überzeugen. Nehmen Sie sich daher genügend Zeit. Ein Antrag bei der Kulturstiftung des Bundes ist umfangreich: von der konkreten Beschreibung Ihres Projekts über einen umfassenden Kosten- und Finanzierungsplan bis hin zu den Zielen, die Sie erreichen wollen, gib es vorab einiges zu klären. Informieren Sie sich vorab gut, was es bei der Antragstellung zu beachten gibt.
In unserem Newletter informieren wir Sie über Antragsfristen und Beratungstermine.
Wann wird mein Antrag aus formalen Gründen abgelehnt?
Damit wir Ihren Förderantrag berücksichtigen können, benötigen wir alle Antragsunterlagen – einschließlich des Kosten- und Finanzierungsplans – vollständig ausgefüllt und fristgerecht bis zum Antragsschluss digital versendet über das Antragsformular. Dazu gehören auch schriftliche Bestätigungen aller angegebenen Förderer, Kooperationspartner sowie der maßgeblich mitwirkenden Künstlerinnen und Künstler.
Da wir allen Antragstellerinnen und Antragstellern gegenüber zur Gleichbehandlung verpflichtet sind, können wir leider keine Ausnahmen machen, wenn Anträge die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen – selbst wenn es sich nur um geringfügige Abweichungen handelt.
Was muss ich beim Antrag beachten? Kann ich mich beraten lassen?
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Vielleicht tauchen Fragen auf. Wir bieten sowohl in der Allgemeinen Projektförderung als auch für die Programme der Stiftung Online-Beratungen zur Antragstellung an. Die Termine finden Sie auf den jeweiligen Websites oder in unserem Newsletter.
In unserem Video-Tutorials geben wir ebenfalls nützliche Hinweise – zum Beispiel zu den häufigsten Fehlern bei der Antragstellung und wie Sie diese ganz einfach vermeiden können.
Fragen zum Kosten- und Finanzierungsplan
Wie muss mein Kosten- und Finanzierungsplan aussehen?
Wir stellen Ihnen auf unserer Website ein Muster eines Kosten- und Finanzierungsplans zur Verfügung. Dieses Muster wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Bitte benutzen Sie nur das aktuelle Musterdokument! Verwenden Sie keine alten Vorlagen, die Sie vielleicht bei früheren Anträgen gespeichert haben.Bitte reichen Sie den ausgefüllten Kosten- und Finanzierungsplan ausschließlich in einem der folgenden Formate ein:
- Excel (.xls, .xlsx)
- CSV (.csv)
- ODS (.ods)
- XML Spreadsheet (.xml)
Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?
„Zuwendungsfähige Ausgaben“ sind alle Ausgaben die der Erfüllung des Projektziels dienen. Das bedeutet:
In der Regel sind alle Ausgaben, also Personal- und Sachausgaben, dann „zuwendungsfähig“, wenn Sie notwendig sind, um die Ziele des Projektes während der vertraglich vereinbarten Projektlaufzeit, dem sogenannten Förderzeitraum, zu erreichen.
Die notwendigen Ausgaben müssen Sie im Kosten- und Finanzierungsplan benennen. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben ebenso wie die Finanzierungsart wird im Falle einer Förderung des Projektes durch die Kulturstiftung des Bundes festgelegt und vertraglich mit dem Projektträger vereinbart.
Die Kulturstiftung des Bundes veranstaltet regelmäßig für ihre Projektträger kostenfreie Seminare zu zuwendungsrechtlichen Fragen. Die Einladung zu diesen Seminaren erhalten Sie als Projektträger nach der Förderzusage.
Welche Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben?
Neben den Eigenmitteln des Projektträgers, also das ihm direkt zur Verfügung stehende Geld, dienen auch alle weiteren Einnahmen, die mit dem Projekt in Verbindung stehen, der Deckung sämtlicher Ausgaben im Projekt.
Zu diesen Einnahmen gehören u. a.
- regelmäßige Zuschüsse durch andere öffentliche Stellen, die für das Projekt verwendet werden dürfen,
- weitere Unterstützungen für das Projekt durch private oder öffentliche Geldgeber wie beispielsweise andere Stiftungen oder
- Erlöse aus Eintritten oder Verkäufen.
Einnahmen werden in gesicherte und ungesicherte Einnahmen unterschieden.
Gesicherte Einnahmen bzw. gesicherte Drittmittel sind dann gegeben, wenn Sie von dem entsprechenden Geldgeber eine verbindliche Zusage über die Höhe der angegebenen Mittel vorliegen haben und ihnen darin die Verwendung der Mittel bestätigt wird.
Ungesicherte Einnahme bzw. ungesicherte Drittmittel liegen vor, wenn Sie keine verbindliche Zusage haben – über die Unterstützung Ihres Projekts z. B. noch eine Entscheidung getroffen werden muss oder Sie noch gar nicht absehen können, wie Verkaufserlöse exakt ausfallen werden.
Welchen Anteil an gesicherten Eigen- und/oder Drittmitteln muss mein Projekt aufweisen?
Für die einzelnen Programme informieren wir Sie in den geltenden Fördergrundsätzen über die notwendigen Anteile von Eigenmitteln (gesichertes eigenes Geld) und/oder gesicherten Drittmitteln (Zahlungen weiterer Stiftungen, Sponsoren etc.).
Der Nachweis über gesicherte Drittmittel ist bereits für den Förderantrag notwendig und in der Regel bei der Antragstellung als Anlage einzureichen.
Erwartete Einnahmen z. B. aus Eintritten oder Verkäufen in der Zukunft sind keine gesicherten Einnahmen. Nennen Sie diese erwarteten Beträge im Kosten- und Finanzierungsplan bitte stets unter den „geplanten Einnahmen“.
Welche Wirkung auf die Höhe der Förderung hat es, wenn sich die geplanten Gesamtausgaben und -einnahmen im Projekt ändern?
Als Projektträger versichern Sie beim Absenden des Antrags die Richtigkeit und Verbindlichkeit der Angaben, die Sie gemacht haben. Drei grundsätzliche Punkte sind deshalb bei der Kosten- und Finanzierungsplanung zu beachten:
Grundsätzlich gilt, dass die Ausgaben und die Einnahmen Ihres Projektes ausgeglichen sein müssen. Das bedeutet, dass die Summe aller Kosten der Summe aller Eigenmittel, Drittmittel, sonstigen Einnahmen und der beantragten Fördersumme entsprechen muss.
Daneben dürfen Sie einmal angezeigte Eigenmittel nicht nachträglich reduzieren oder durch andere Fördergelder und Unterstützungen ersetzen.
Und ebenfalls gilt: Für die Förderung durch die Kulturstiftung gilt das „Subsidiaritätsprinzip.“ Das bedeutet, dass die Kulturstiftung mit dem von ihr gewährten Förderbetrag nur die Kosten ausgleicht, die Sie als Projektträger zu Beginn Ihres Projektes nicht mit eigenen Geldern, Drittmitteln oder sonstigen Einnahmen decken können.
Dennoch können sich die für den Antrag berechneten Gesamtausgaben und -einnahmen während des Projektverlaufs unter Umständen ändern. Solche Änderungen müssen Sie uns immer mitteilen.
Was passiert mit der Förderung bei wachsenden Kosten? – Der Förderbetrag der Kulturstiftung des Bundes erhöht sich nicht. Sie müssen insofern weitere Drittmittel einwerben, die Eigenmittel erhöhen oder Wege finden, die Kosten zu reduzieren.
Was passiert mit der Förderung bei sinkenden Kosten? – In diesem Fall reduziert sich die Fördersumme der Kulturstiftung des Bundes entsprechend zu den verminderten Ausgaben.
Was ist, wenn mein Kosten- und Finanzierungsplan Einnahmen in einer Fremdwährung enthält und sich der Wechselkurs ändert?
Sie können die Förderung mit dem Nominalwert in der Fremdwährung angeben und den jeweils gültigen Wechselkurs zur Berechnung der Gesamtsumme eintragen. Maßgeblich für die endgültige Berechnung unserer Fördersumme ist der EZB-Wechselkurs zum Zeitpunkt des Antragsschluss.
Bitte beachten Sie: Da es im Projektverlauf zu Kursschwankungen kommen kann, sollten Sie Ihren Anteil an gesicherten Eigen- oder Drittmitteln so großzügig kalkulieren, dass mögliche Wechselkursänderungen zwischen der Erstellung des Kosten- und Finanzierungsplans und dem Antragsschluss nicht zu einer Unterschreitung der geforderten gesicherten Finanzierung (Eigen- und/oder Drittmittel) führen.
Kann ich unbare Leistungen oder Sachleistungen im Kosten- und Finanzierungsplan geltend machen?
Grundsätzlich nein, es sei denn, die Fördergrundsätze eines Programmes lassen dies ausnahmsweise ausdrücklich zu. „Unbare“ Leistungen sind beispielsweise ehrenamtliche Tätigkeit oder kostenfreie Sachleistungen wie das mietfreie Bereitstellen von Gebäuden oder Technik.
Sie können nicht als Ausgaben oder Einnahmen im Kosten- und Finanzierungsplan aufgenommen werden. Um die Verwaltung der Anträge auch im Interesse der Antragsteller*innen einfach und übersichtlich zu halten, sollen nur Kosten- und Einnahmearten aufgeführt werden, für die Geld fließt und die anhand von Belegen prüfbar sind.Wir schätzen das ehrenamtliche Engagement oder geldwerte Unterstützungen sehr. Wir wissen um den Wert und den hohen Nutzen dieser Leistungen für die Realisierung von Projekten. Geringere Gesamtkosten und damit auch ein geringerer Förderbedarf nützen allen Beteiligten in großem Maße.
Kann ich für das Projekt Fördermittel für laufende Sach- und Personalkosten beantragen?
Nein. Wir fördern nur Ausgaben, die erst und allein durch das Projekt zusätzlich entstehen. Ausgaben aus dem laufenden Haushalt einer Institution (z.B. die Bereitstellung von Stammpersonal oder vorhandener Infrastruktur) sind weder anteilig noch in Gänze Einnahmen oder Ausgaben im Kosten- und Finanzierungsplan. Sie können auch kein Teil des jeweils erforderlichen, prozentualen, gesicherten Eigenanteils der Finanzierung sein.
Kann ich für das Projekt Fördermittel für Flugkosten beantragen?
Als ökologisch zertifizierte Stiftung engagieren wir uns aktiv für Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Wir folgen einem „Green-Travel-Commitment“, um nachhaltiges Reisen im Kulturbetrieb zu etablieren. Diese grundsätzlichen Regeln gelten nicht nur für uns, sondern auch für geförderte Projektträger:
- Kosten für Flüge innerhalb Deutschlands erkennen wir nicht an.
- Bei Reisen über die deutschen Grenzen erkennen wir Flugkosten nur an, wenn dieselbe Reise mit der Bahn länger als 8 Stunden dauert.
- Bei Flügen innerhalb von Europa dürfen Sie nur Plätze in der Economy-Class (niedrigste Flugklasse) buchen.
- Bei Interkontinentalflügen mit einer Flugzeit von mehr als 5 Stunden können Sie auch Plätze in der Business Class buchen.
- Kosten für First Class-Plätze erkennen wir in keinem Fall an.
Was sind Honoraruntergrenzen und für wen gelten sie?
Durch die Bundesregierung wurden 2024 Honoraruntergrenzen in der Kulturförderung auf Bundesebene eingeführt. Honoraruntergrenzen entsprechen einem Mindesthonorar für professionelle selbstständige Künstlerinnen, Künstler und Kreative.
Die von der Kulturstiftung des Bundes geförderten Projekte folgen den Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände zu einer fairen Honorierung. Damit wollen wir die Situation professioneller freier Künstler*innen verbessern.
Das heißt, alle Förderungsempfänger müssen die Honoraruntergrenzen beachten, solange sie die Förderung auch für Honorare verwenden. Dies gilt:
- Bei KSB-Finanzierung ab 50% der Gesamtkosten
- Oder bei öffentlicher Ko-Finanzierung ab 50%
- Für professionelle Künstler*innen und Kreative.
- Für Künstler und Kreative auf Honorarbasis – aus Deutschland und dem Ausland
- für Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Literatur, Musik und kulturelle Bildung
Sie können auf die Anwendung verzichten, wenn das Projekt ausnahmsweise im Ausland ausschließlich mit ausländischen Künstler*innen stattfindet. Sie müssen dies entsprechend begründen. Sie sollten dann aber auf eine für den Ort angemessene Bezahlung achten.
Weitere Informationen und Beratung hierzu bietet der Deutsche Kulturrat.
Was passiert, wenn im Rahmen eines Förderprojektes die Honoraruntergrenzen unterschritten werden?
Zahlt der Projektträger professionellen Künstler*innen und Kreativen entgegen seiner Pflicht zu geringe Honorare, muss er auf Verlangen der Kulturstiftung den Differenzbetrag an die betreffenden Künstler*innen und Kreativen nachzahlen.
Diesen Differenzbetrag fördern wir nicht.Kann ich Ausgaben für Konfliktmanagement im Kosten- und Finanzierungsplan aufführen?
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Veranstaltungen zu schützen und gleichzeitig ihre Kulturräume für Debatten offen zu halten. Sie können daher projektbezogene Kosten für Konfliktmanagement beantragen. Das gilt für:
- Beratung
- Moderation
- Sicherheit
Sie können diese Kosten an entsprechender Position im Kosten- und Finanzierungsplan benennen.
Fragen zum Projektbeginn
Wann / wie werde ich über die Entscheidung der Jury informiert?
Unser Vorstand informiert alle Antragsteller zeitnah nach der Jurysitzung darüber, ob ihr Projekt gefördert wird. Die Jury kann ihre Empfehlung zur Förderung unter bestimmte Bedingungen stellen. Zum Beispiel kann sie weitere Schritte oder Unterlagen zur Finanzierung fordern.
Wann darf ich mit dem Projekt beginnen?
Nach einem positiven Jurybeschluss gibt die Kulturstiftung des Bundes regelmäßig innerhalb einer Woche eine „Gestattung des vorzeitigen Maßnahmebeginns“. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie mit dem Projekt beginnen.
Vor der Jurysitzung gibt es diese „Gestattung“ grundsätzlich nicht. Wir geben die Termine der jeweiligen Jurysitzungen auf unserer Website rechtzeitig bekannt.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst einen tatsächlichen Anspruch auf die Fördersumme haben, wenn wir einen entsprechenden Fördervertrag mit Ihnen schließen. Wenn Sie also mit der „Gestattung“ schon vorher Geld ausgeben, geschieht das auf Ihr eigenes Risiko.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Was zählt als unerlaubter Projektbeginn?
Auf Grundlage des „vorzeitigen Maßnahmebeginns“ dürfen Sie als Antragssteller auf eigenes Risiko mit dem Projekt beginnen.
Beachten Sie dabei, dass wir nur Projekte fördern, die erst nach unserer Entscheidung über die Förderung beginnen. Projekte, die schon vorher begonnen haben, sind von der Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes ausgeschlossen.
Als unerlaubter Projektbeginn zählen besonders Zahlungen und verbindliche Verträge (z.B. der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages).
Ein Vertrag, von dem Sie eindeutig, unbefristet und kostenfrei zurücktreten können, falls die Kulturstiftung Ihr Projekt nicht fördert, ist dagegen möglich und unproblematisch.
Fragen zum Fördervertrag und zur Zusammenarbeit mit der Stiftung
Wie sehen die Förderverträge mit der Kulturstiftung aus?
Wenn wir Ihnen mitgeteilt haben, dass wir Ihr Projekt fördern, schließen Sie als Projektträger mit uns als Stiftung des bürgerlichen Rechts einen Fördervertrag ab. In diesem werden alle notwendigen Informationen zum Förderverhältnis festgeschrieben, u. a. die Projektlaufzeit, der Förderbetrag und die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wo kann ich Fördermittel für mein bewilligtes Projekt abrufen?
Unmittelbar nach unserer Förderzusage melden wir uns bei Ihnen und bitten Sie im Rahmen der Vertragsvorbereitung, uns mitzuteilen, wie Sie Ihren Mittelabrufplan gestalten, also zu welchem Zeitpunkt Sie in welcher Höhe Geld von uns benötigen werden.
Bitte prüfen Sie Ihren Bedarf genau. Berücksichtigen Sie bitte, dass wir Geld aus der Förderung erst auszahlen können, wenn Sie Ihren Eigenanteil (Eigenmittel und/oder gesicherte Drittmittel) bereits eingesetzt haben. Über die Höhe dieses Anteils informieren wir Sie in den geltenden Fördergrundsätzen.
Wichtig:
- Ihre Angaben sind verbindlich, Änderungen müssen Sie uns umgehend mitteilen.
- Die Fördersumme steht bereit, sobald der Fördervertrag abgeschlossen ist.
- Wir halten 5 Prozent der gesamten Fördersumme zunächst zurück, maximal jedoch 10.000 Euro. Dieses Geld zahlen wir erst nach Abschluss des Projektes und erfolgter Verwendungsnachweisprüfung aus.
Wie stimme ich meine Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit mit der Kulturstiftung ab?
In unseren Förderverträgen ist festgelegt, dass Sie die Förderformel und das Logo der Kulturstiftung des Bundes in allen Medien verwenden müssen, wenn Sie etwas im Rahmen des Projektes veröffentlichen. Daneben müssen Sie das Logo des Beauftragten des Bundes für Kultur und Medien abbilden.
Die Logo-Sets und Informationen zur korrekten Anwendung haben wir Ihnen in Infoblättern zusammengestellt, die Sie in einem geschützten Bereich auf unserer Website herunterladen können. Die Log-in-Daten erhalten Sie mit der Zusage zur Förderung. Alternativ können Sie die Logos bei unserer Kommunikationsabteilung anfordern.
Wichtig:
- Alle Entwürfe müssen der Kommunikationsabteilung vor dem Druck bzw. vor der Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt werden.
- Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich Änderungen ergeben, insbesondere für Termine wie Pressekonferenzen, Eröffnungen oder Premieren.
- Bitte senden Sie uns Belegexemplare der gedruckten Materialien zu.
Können im Rahmen des Projekts geförderte Publikationen auch in anderen Sprachen als auf Deutsch erscheinen?
Alle Veröffentlichungen, die im Rahmen des Projektes entstehen, müssen auch in deutscher Sprache erscheinen, z.B.
- Bücher
- Videos
- Websites zum Projekt
Darüber hinaus können sie in anderen Sprachen erscheinen.
Wie kann ich ökologisch-nachhaltig wirtschaften?
Wir setzen uns für ökologisch verantwortliche Planung, Durchführung und Nachbereitung von Kulturprojekten ein.
Unser Nachhaltigkeits-Kompass „Einfach machen!“ gibt Ihnen nützliche Hinweise und Tipps für nachhaltiges Produzieren im Kulturbereich an die Hand.Wie formuliere ich messbare Ziele und die dazugehörigen Indikatoren?
Im Rahmen der Vorbereitung des Fördervertrags fragen wir Sie nach messbaren Zielen Ihres Projektes. Beschreiben Sie, welche Ziele Sie im Rahmen Ihres Projekts erreichen möchten, und erläutern Sie, woran Sie nach Abschluss erkennen, ob und in welchem Umfang diese Ziele erreicht wurden.
Damit Sie bei der Formulierung gut unterstützt werden, erhalten Sie mit dem Zusageschreiben zu einer Förderung eine Einladung zu unserem Online-Seminar „Ziele definieren und messen“. Dort zeigen wir anhand zahlreicher Praxisbeispiele, wie Sie sinnvolle Ziele entwickeln, ihre Erreichung überprüfen und die Wirkung Ihres Projekts belegen können.
Die Entwicklung klarer, messbarer Ziele braucht etwas Überlegung. Sie trägt nicht nur dazu bei, den Projekterfolg am Ende zu überprüfen, sondern schafft auch eine Grundlage für institutionelles Lernen – indem Sie nach Projektende fundiert über Erfolge, Herausforderungen und mögliche Verbesserungen reflektieren.
Test für die Qualität von Zielformulierungen:
- Können die Ergebnisse erfragt werden? (Was genau soll erreicht werden? Bei wem?)
- Können sie gemessen werden? (Wie viele? Wie oft?)
- Lassen sie sich in Zahlen ausdrücken?
Beispiel: Statt „Wir wollen mehr Menschen erreichen“ nennen Sie eine konkrete Größe: „Die Zahl der Besucherinnen und Besucher der neugestalteten Dauerausstellung soll in den nächsten zwei Jahren um mindestens 10 % steigen.“
Die Schweizer Kulturstiftung „Pro Helvetia“ hat einen Leitfaden für nachhaltigen Projekterfolg herausgegeben, den wir Ihnen zur Lektüre empfehlen.
Fragen zur Abrechnung
Wie muss die Abrechnung eines Projekts aussehen?
Sie müssen Ihre Abrechnung in deutscher Sprache verfassen. Und Ihre Abrechnung muss grundsätzlich die Form eines so genannten „Verwendungsnachweises“ haben.
Wie ein Verwendungsnachweis aufgebaut ist, erklären wir Ihnen in unserem Leitfaden zur Abrechnung. In diesem Leitfaden finden Sie auch eine Sammlung der häufigsten Missverständnisse oder Fehler bei der Abrechnung mit ausführlichen Erläuterungen.Bitte reichen Sie den zahlenmäßigen Nachweis ausschließlich in einem der folgenden Formate ein:
- Excel (.xls, .xlsx)
- CSV (.csv)
- ODS (.ods)
- XML Spreadsheet (.xml)
Was ist, wenn ich den Verwendungsnachweis nicht fristgerecht einreiche?
Bitte reichen Sie den Verwendungsnachweis innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung des Förderzwecks ein – spätestens jedoch bis zum Ende des dritten Monats nach Abschluss des Förderzeitraums. Wird diese Frist überschritten, kann dies dazu führen, dass wir vom Fördervertrag zurücktreten müssen.
Fragen zu Ansprechpartnern in der Stiftung
Ansprechpartner Allgemeine Projektförderung
Wenn Sie sich mit Ihrem Projekt bei uns bewerben möchten, informieren Sie sich bitte zunächst über unsere Fördergrundsätze.
- Für Fragen zu unseren Fördergrundsätzen und zum Antragsformular:
Abteilung „Allgemeine Projektförderung“ | 0345/2997-156 | allgemeine.projektfoerderung(at)kulturstiftung-bund.de - Für alle inhaltlichen und besonderen Fragen zu Ihrem Antrag:
Frau Dr. Marie Cathleen Haff, Leiterin der Allgemeinen Projektförderung |
0345/2997-123 | marie.haff(at)kulturstiftung-bund.de
- Für Fragen zu unseren Fördergrundsätzen und zum Antragsformular:
Ansprechpartner Spezielle Förderprogramme
Unsere wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen betreuen gemeinsam mit den Programmsachbearbeiter*innen die Förderprogramme.
Informationen über Ziele, Antragsfristen, Jurys und Formulare finden Sie auf unserer Website unter Programmförderung. Den Kontakt zu den Mitarbeiter*innen der Programme finden Sie auf der Unterseite des jeweiligen Programms am Seitenende in einer Kontakt-Box oder auf unserer Team-Seite.
Kontakt zur Vertragsabteilung
Für Fragen zur Planung und Abrechnung von Ausgaben und Einnahmen
gemäß dem Haushaltsrecht des Bundes und weiterer Rechtsgebiete, z.B.:- Vergaberecht
- Reisekosten
- Tarifrecht des Bundes
- Frau Anja Petzold, Vorbereitung von Förderverträgen |
0345/2997-109 | anja.petzold(at)kulturstiftung-bund.de - Herr Steffen Schille, Prüfung von Verwendungsnachweisen |
0345/2997-128 | steffen.schille(at)kulturstiftung-bund.de.
Abstimmung zur Kommunikation / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Für Fragen zur Öffentlichkeitsarbeit wie z.B.:
- zur Verwendung unseres Logos
- zu den Freigaben
- zur Abstimmung von Presseterminen etc.:
Frau Tinatin Eppmann, Stellvertretende Leitung Kommunikation
0345/2997-124 | E-Mail: tinatin.eppmann(at)kulturstiftung-bund.de
Weitere Ansprechpartner*innen erhalten Sie über das Informationsblatt zur Kommunikation, das wir Ihnen mit der Förderzusage zusenden.
Für Pressemitteilungen, Bilder, unser Profil und den Kontakt zur Leitung der Kommunikation, Viola Noll, besuchen Sie unsere Presse-Seite (link).
Fragen zur Allgemeinen Projektförderung
Was ist die Allgemeine Projektförderung?
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes unterstützt zeitgenössische, nicht-kommerzielle künstlerische Projekte in allen Sparten – von den Darstellenden Künsten über Musik, Literatur und Visuelle Künste bis hin zu Architektur und spartenübergreifenden Vorhaben. Gefördert werden Kultureinrichtungen und gefestigte Organisationen, keine Einzelkünstler*innen.
- Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden.
- Antragsschlüsse: 31. Januar und 31. Juli, jeweils 12 Uhr.
- Projekte dürfen vor der Förderentscheidung nicht begonnen werden.
- Die Anträge werden von einer spartenübergreifenden Fachjury bewertet. Sie wählt Projekte aus, die sie dem Vorstand zur Förderung empfiehlt.
- Förderentscheidungen bis 250.000 € trifft der Vorstand; bei höheren Summen entscheidet zusätzlich der Stiftungsrat.
- Projekte müssen im internationalen Kontext wirken oder in eine andere Förderkompetenz – also Zuständigkeit – des Bundes (und nicht der einzelnen Länder) fallen.
- Projekte und Medien müssen in Deutschland sichtbar sein; Publikationen sollen mindestens auch auf Deutsch erscheinen.
- Die Förderung dient als Teilfinanzierung. Antragstellende müssen 20 % Eigen- und/oder Drittmittel des Gesamtvolumens einbringen. Diese Mittel müssen zum Antragsschluss verbindlich zugesagt und schriftlich bestätigt sein.
- Die Mindestantragssumme beträgt 50.000 €.
Was gilt als „Projekt“?
Ein Projekt umfasst die Produktion, Planung, Bewerbung oder Durchführung einzelner Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexe, z. B. Ausstellungen, Aufführungen oder Symposien.
- Keine institutionelle Förderung: Unterstützt werden ausschließlich einzelne Projekte.
- Nicht förderfähig sind Ankäufe, bauliche Maßnahmen, reine Gastspiele im Ausland sowie reine Druckkostenzuschüsse.
- Veranstaltungsreihen oder regelmäßig wiederkehrende Projekte werden grundsätzlich nicht gefördert. Ausnahmen sind einzelne Teile oder Vorhaben solcher Reihen oder Festivals, z. B. Symposien.
Wie wird „internationaler Kontext“ definiert?
Ein Projekt gilt in der Regel als international, wenn:
- es in Kooperation mit mindestens einem ausländischen Partner durchgeführt wird,
- eine Teilveranstaltung außerhalb Deutschlands stattfindet,
- Kulturschaffende aus mehreren Staaten beteiligt sind,
- internationale Zusammenarbeit für Recherche oder Vorbereitung erforderlich ist,
- das Projekt zahlreiche Mitwirkende oder Teilvorhaben vernetzt,
- oder die Beteiligung international herausragender Institutionen vorgesehen ist.
Wichtig: Das Projekt muss dennoch in Deutschland sichtbar sein; Publikationen sollen mindestens auch auf Deutsch erscheinen.
Wann ist eine Förderung aus formalen Gründen ausgeschlossen?
Ein Antrag wird abgelehnt, wenn:
- die Antragssumme unter 50.000 € liegt,
- zum Antragsschluss keine gesicherten Eigen- oder Drittmittel in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten vorliegen,
- die Antragsfrist versäumt wurde,
- das Projekt vor der Jurysitzung beginnt,
- es bereits andere Bundesmittel erhält,
- das Projekt weder im internationalen Kontext steht noch in eine andere Bundeskompetenz fällt,
- das Projekt nicht in Deutschland sichtbar ist,
- der*die Antragstellende eine Einzelperson ist,
- das Online-Formular nicht oder unvollständig ausgefüllt wurde,
- der Antrag bereits durch die Jury abgelehnt wurde,
- eine Befangenheit eines Jurymitglieds vorliegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Förderanträge werden nur berücksichtigt, wenn:
- das Online-Formular vollständig ausgefüllt ist,
- die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt,
- die Finanzierung mindestens 20 % gesicherte Eigen- oder Drittmittel enthält,
- schriftliche Bestätigungen aller Förderer, Kooperationspartner sowie maßgeblich mitwirkenden Künstler*innen vorliegen,
- das Projekt nicht vor der Jurysitzung begonnen wurde.
Wie wird der Antrag gestellt?
- Nutzen Sie das Online-Formular auf unserer Website.
- Anträge müssen mindestens auch in deutscher Sprache gestellt werden.
Zusätzlich hochzuladen sind:
- schriftliche Zusicherung der künstlerischen Leitung oder vergleichbar verantwortlicher Personen,
- schriftliche Zusagen anderer Förderer (oder Absichtserklärungen),
- schriftliche Zusicherungen der Kooperationspartner, inklusive finanzieller Beteiligung,
- KFP / Kosten- und Finanzierungsplan (Langfassung, max. 2 Seiten, A4, im Excel-Format; Download über die Website),
- ausführliche Künstlerliste mit Herkunftsland und Kurzbiografie,
- ausführliche Projektbeschreibung (max. 10 Seiten).
Hinweis: Ergänzende Materialien wie Texte, Abbildungen sowie Bild- oder Tonmedien können digital beigefügt werden, um den Projektcharakter anschaulich zu vermitteln. Beispiel: Wenn Sie ein Musikprojekt planen, können Sie Links zu Musikvideos oder Tondateien anfügen. Bei einem Tanzprojekt können Sie ebenfalls auf Videos verlinken. Planen Sie eine Ausstellung mit Bildender Kunst, können Sie Abbildungen in die ausführliche Projektbeschreibung integrieren.
Wie stelle ich mein Projekt dar?
- Kurzdarstellung (max. 1 A4-Seite) im Online-Antragsformular:
- Was planen Sie konkret?
- Welche Ziele verfolgen Sie?
- Welche Mittel setzen Sie ein?
- Wer ist beteiligt?
- Wie wird das Projekt umgesetzt?
- Detaillierte Projektbeschreibung: Hier können Sie Materialien zur weiteren Veranschaulichung des Projekts hochladen.
- Kurzdarstellung (max. 1 A4-Seite) im Online-Antragsformular:
Gibt es Antragsfristen?
- Einreichfristen sind der 31. Januar und der 31. Juli, jeweils 12 Uhr.
- Die Jury tagt zweimal jährlich; Förderentscheidungen erfolgen auf Grundlage ihrer Empfehlung.
- Das Projekt darf nicht vor der Jurysitzung beginnen.
Förderanträge, die später als bis zum 31.1. 12:00 Uhr (MEZ) oder 31.7. 12:00 Uhr (MEZ) (Eingang des Online-Formulars) eingehen, können in der nächstfolgenden Sitzung der Jury nicht mehr berücksichtigt werden – es sei denn, das Fristende fällt auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag. In diesem Fall werden auch Anträge berücksichtigt, die spätestens am darauffolgenden Werktag bis 12:00 Uhr (MEZ) eingereicht wurden. Die erneute Einreichung verfristeter Anträge zum nächsten Antragsschluss ist möglich.
Kann ich einen Antrag erneut einreichen?
Nein. Innerhalb desselben Förderbereichs darf ein durch die Jury bereits abgelehnter Antrag nicht erneut eingereicht werden.
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D-06110 Halle an der Saale
Tel.: +49 (0)345 2997 0
Fax: +49 (0)345 2997 333
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