Erläuterung
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Der Einsendeschluss für die 49. Jurysitzung ist der 31. Januar 2026, 12:00 Uhr (MEZ). Die Jury tagt anschließend im Mai 2026. Eingereichte Projekte dürfen nicht vor der Jurysitzung beginnen.
Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung
Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Wenn Sie sich mit Ihrem Projekt bei uns bewerben möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die auf unserer Website veröffentlichten Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes und die Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung. Unter Häufig gestellte Fragen können Sie vor Antragstellung prüfen, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes in Frage kommt.
Wichtige Informationen auf einen Blick
Allgemeine Projektförderung einfach erklärt
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Termine der Jurysitzung
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Eine unabhängige Fachjury empfiehlt aus den eingegangenen Anträgen dem Vorstand Projekte zur Förderung.
Zweimal im Jahr gibt es einen Antragsschluss mit anschließender Jurysitzung. Über Anträge, die bis zum 31. Januar eingereicht werden, entscheidet die Jury im Frühjahr, meist Anfang Mai. Über Anträge, die bis zum 31. Juli eingehen, entscheidet sie im Herbst, meist Anfang November.
Online-Beratung
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Allgemeinen Projektförderung (AP). Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben, finden Sie alle weiterführenden Informationen auf dieser Website. Sollten darüber hinaus Nachfragen zu den Förderbedingungen und der Antragsstellung aufkommen, bieten wir Ihnen digitale Beratungstermine an.
Alle Informationen zu den Förderbedingungen – etwa, wer antragsberechtigt ist, welche Vorhaben wir fördern, welche Unterlagen für einen Antrag einzureichen sind, in welcher finanziellen Form und Höhe wir fördern – finden Sie in unseren Förderrichtlinien (externer Link, öffnet neues Fenster), den Fördergrundsätzen (externer Link, öffnet neues Fenster) sowie in den FAQs (externer Link, öffnet neues Fenster). Wir bitten Sie, die Dokumente und FAQs vor Ihrer Teilnahme an der Online-Beratung zu lesen.
Mit unserem Angebot sprechen wir kulturelle Institutionen wie zum Beispiel Museen, Theater, Literaturhäuser, gemeinnützige Kunstvereine an. Die Online-Beratung richtet sich an verantwortliches Personal solcher Institutionen, die erstmals einen Förderantrag in der AP erarbeiten, ausdrücklich jedoch nicht an Einzelpersonen. In Ihrer Funktion bringen Sie bereits konkrete Vorstellungen von dem Projekt, vielleicht bereits eine grobe Budgetplanung und Kooperationszusagen zur Vorbereitung mit.
Termine für die Online-Beratung (Hinweis ohne Link) nach dem 10.6.
Termine für die Online-Beratung
- Di: 16.12.2025 – 14:00 Uhr (Entfällt! Bitte nutzen Sie den kommenden Termin.)
- Mi: 14.01.2026 – 10:00 Uhr
Die Beratungen finden im MS-Teams Format statt. Über diesen Link können Sie teilnehmen (externer Link, öffnet neues Fenster).
Die Sitzung findet in deutscher Sprache statt. Auf Anfrage bieten wir Beratungen mit Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache an – mehr dazu hier.
Geförderte Projekte
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Projekte, die in der 39. bis 46. Jurysitzung zur Förderung ausgewählt wurden. Die Auswahl der letzten Jurysitzung finden Sie hier (externer Link, öffnet neues Fenster).
Kontakt
Dr. Marie Cathleen Haff
Leitung Allgemeine Projektförderung
Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 2
06110 Halle an der Saale
Tel: 49 (0)345 2997 - 156 / - 201 / - 123
Fax: 49 (0)345 2997 333
E-Mail







