Hinweis zu den FAQ Fonds Anbahnung
Die folgenden Fragen und Antworten unterstützen Sie bei der Antragstellung im Fonds Anbahnung im Programm WAYS – Faire und nachhaltige internationale Partnerschaften.
Die FAQ ergänzen die vollständigen und rechtsverbindlichen Fördergrundsätze (öffnet neues Fenster) zum Fonds Anbahnung, in denen Sie gebündelt alle wichtigen Informationen finden. Bei Unklarheiten oder Abweichungen ist der Wortlaut der Fördergrundsätze maßgeblich.
Über das Gesamtprogramm WAYS und die auf den Fonds Anbahnung aufbauenden Fonds Fellows-at-Large und Tandem können Sie sich auf unserer Programmwebseite informieren.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie gern unsere Online-Antragsberatung besuchen (Termine und Anmeldelinks unten auf der Seite) oder uns eine E-Mail schreiben: ways(at)kulturstiftung-bund.de.
Generelle Fragen
Was wird im Fonds Anbahnung gefördert?
Gefördert werden Recherche- und Anbahnungsvorhaben, um einen geeigneten Partner für eine langfristige künstlerische Zusammenarbeit zu finden und gut kennenzulernen. Durch Aufenthalte vor Ort, Gespräche und Workshops sollen künstlerische Ziele und Formen einer fairen und nachhaltigen Zusammenarbeit entwickelt werden. Institutionelle Förderung bzw. Produktionsförderung werden nicht gewährt.
Wieviel Zeit habe ich für das Anbahnungsvorhaben?
Der Förderzeitraum beträgt 9,5 Monate.
Muss ich schon einen Partner haben?
Nein. Der Fonds Anbahnung ermöglicht die Partnersuche. Hierbei sollen neue Kontakte geknüpft oder vorhandene Kontakte intensiviert werden, die bislang nicht zu einer mehrjährigen Zusammenarbeit geführt haben.
Kann ich mehr als einen Partner suchen?
Nein. Das Programm fördert eine Partnerschaft von zwei Partnern. Einer der Partner muss seinen Sitz in Deutschland haben.
Muss ich für den Antrag im Fonds Anbahnung bereits ein künstlerisches Projekt entwickeln?
Nein. Es geht ausschließlich um die Anbahnung einer langfristigen Partnerschaft. Künstlerische Projekte sind im Fonds Anbahnung nicht förderfähig.
Fragen zur Antragsberechtigung im Fonds Anbahnung
Wer kann einen Antrag stellen?
Kultureinrichtungen (Kulturinstitutionen und Freie Gruppen) aus Deutschland sowie aus dem außereuropäischen Ausland, insbesondere aus Afrika, Lateinamerika und der Karibik, Naher und Mittlerer Osten, Ozeanien, Zentral-, Süd- und Südostasien können einen Antrag stellen. Mehr Informationen dazu finden Sie in den Fördergrundsätzen zum Fonds Anbahnung (öffnet neues Fenster).
Wer ist nicht antragsberechtigt?
Einrichtungen, die ausschließlich auf Bildung, Ausbildung und wissenschaftliche Forschung zielen sowie Verbände, Einzelkünstler*innen und Wissenschaftler*innen sind nicht antragsberechtigt. Gemeinsame Anträge mehrerer Kultureinrichtungen sind nicht zugelassen. Kultureinrichtungen, die unter ihrem Dach mehrere Institutionen vereinen, können maximal zwei Anträge im Fonds Anbahnung einreichen.
Ist eine Antragstellung aus dem außereuropäischen Ausland möglich?
Ja. Anträge aus dem außereuropäischen Ausland sind möglich, insbesondere aus Afrika, Lateinamerika und der Karibik, Naher und Mittlerer Osten, Ozeanien, Zentral-, Süd- und Südostasien. Anträge aus der Russischen Föderation und der Türkei sind unzulässig.
Ist der Fonds Anbahnung Voraussetzung für die Fonds Fellows-at-Large und Tandem?
Ja. Die Förderung im Fonds Anbahnung ist zwingende Voraussetzung für eine Antragstellung in den darauf aufbauenden Fonds.
Kann ich mich auf die auf den Fonds Anbahnung aufbauenden Fonds Fellows-at-Large und Tandem gleichzeitig bewerben?
Nein. Nach einer Förderung im Fonds Anbahnung ist eine Antragstellung nur in einem der beiden Fonds möglich. Beachten Sie, dass eine Antragstellung im Fonds Fellows-at-Large oder Fonds Tandem formal nur durch den deutschen Partner möglich ist. In diesen Fonds beträgt der Eigenanteil (Eigenmittel/Drittmittel) mindestens 20 % der Fördersumme. Mehr Infos finden Sie in den Fördergrundsätzen zum Fonds Fellows-at-Large und zum Fonds Tandem auf der Programmwebseite.
Fragen zur Antragstellung im Fonds Anbahnung
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Sie können sich ausschließlich über das Online-Antragsformular bewerben. Den Link zum Online-Antragsformular finden Sie auf unserer Programmwebseite.
Was ist bei der Schilderung meines Anbahnungsvorhabens besonders wichtig?
Stellen Sie dar, warum sie im gewählten Land eine Partnerschaft anbahnen wollen (oder für ausländische Bewerber*innen: warum Sie in Deutschland auf die Suche nach einem Partner gehen wollen). Legen Sie unter anderem auch dar, mit welchen Gesprächspartner*innen und/oder Institutionen vor Ort Sie den Austausch planen. Bitte nennen Sie dabei Name/n, Institution/en und Funktion/en und begründen Sie Ihre Auswahl. Mehr dazu in den Fördergrundsätzen (öffnet neues Fenster) unter Punkt 7.
Wie kann ich meine Bewerbung gut vorbereiten?
Lesen Sie die Fördergrundsätze genau durch und nehmen Sie an unserer Online-Antragsberatung (Deutsch/Englisch) teil. Die Termine stehen auf der Programmwebseite.
Bis wann kann ich einen Antrag stellen?
Der Antragsschluss im Fonds Anbahnung ist der 1. Oktober 2025, 12 Uhr MESZ.
Warum ist eine Verlängerung des Durchführungszeitraums über den 30. November 2026 hinaus ausgeschlossen?
Das Anbahnungsvorhaben endet mit der Antragstellung für einen der aufbauenden Fonds. Antragsschluss für den Fonds Fellows-at-Large oder Fonds Tandem ist der 30. November 2026.
Insbesondere für außereuropäische Antragsteller*innen: An wen kann ich mich mit (steuer)rechtlichen Fragen wenden?
Wenden Sie sich bitte an ways(at)kulturstiftung-bund.de und stellen Sie Ihre Fragen bis sechs Wochen vor Antragsschluss, damit eine Bearbeitung gewährleistet werden kann.
Fragen zur Finanzierung
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Fördersumme beträgt insgesamt bis zu 27.000 Euro pro Anbahnungsvorhaben. Die Mindestantragsumme beträgt 20.000 Euro.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Die Fördermittel stehen vornehmlich für Reisen in beide Richtungen (Deutschland oder außereuropäisches Ausland), Unterkunft, Workshops, Honorare (für Freie Gruppen), Gebühren (z. B. Visagebühren), mögliche Beratungsleistungen unseres Kooperationspartners, des Goethe-Instituts und Maßnahmen zur Kompensation von Emissionen aus Flügen zur Verfügung.
Wie hoch ist der Eigenanteil im Fonds Anbahnung?
Ein gesicherter Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 10 % der beantragten Fördersumme muss vorliegen.
Fragen zur Roadmap of Collaboration
Was ist die Roadmap of Collaboration (RoC)?
Die Roadmap of Collaboration ist eine schriftliche Erklärung beider Partner zu Zielen, Interessen und Werten im Sinne einer fairen und nachhaltigen Partnerschaft. Sie legt einen wichtigen Grundstein für die zukünftige Zusammenarbeit.
Wo finde ich die Leitfragen für die Roadmap of Collaboration?
In den Fördergrundsätzen (öffnet neues Fenster) ab Seite 8.
Wann muss die Roadmap of Collaboration fertig sein?
Die RoC muss mit der Antragstellung für einen der aufbauenden Fonds (Fellows-at-Large oder Tandem) vorliegen, also am Ende des Durchführungszeitraums des Fonds Anbahnung. Sie ist verpflichtender Bestandteil einer Antragstellung für die nachfolgenden Fonds. (Antragsschluss für den Fonds Fellows-at-Large oder Fonds Tandem ist der 30. November 2026.)