Welche Vorhaben werden in der Allgemeinen Projektförderung unterstützt?
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Der Einsendeschluss für die 50. Jurysitzung ist der 31. Juli 2026, 12:00 Uhr (MEZ). Die Jury tagt anschließend im November 2026. Eingereichte Projekte dürfen nicht vor der Jurysitzung beginnen.
Förder-Check & Erklärvideos
Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung
Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Wenn Sie sich mit Ihrem Projekt bei uns bewerben möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die auf unserer Website veröffentlichten Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes und die Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung. Unter Häufig gestellte Fragen können Sie vor Antragstellung prüfen, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes in Frage kommt.
Wichtige Informationen auf einen Blick
Termine der Jurysitzung
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Eine unabhängige Fachjury empfiehlt aus den eingegangenen Anträgen dem Vorstand Projekte zur Förderung.
Zweimal im Jahr gibt es einen Antragsschluss mit anschließender Jurysitzung. Über Anträge, die bis zum 31. Januar eingereicht werden, entscheidet die Jury im Frühjahr, meist Anfang Mai. Über Anträge, die bis zum 31. Juli eingehen, entscheidet sie im Herbst, meist Anfang November.
Beratung
Infos, wenn gerade keine Termine für Online-Beratung
Derzeit sind keine Online-Beratungen geplant.
Häufig gestellte Fragen beantworten wir auf unserer Website unter “Fragen & Antworten”. In einem Erklärvideo zur Allgemeinen Projektförderung erklären wir, wer antragsberechtigt ist und welche Projekte in das Profil unserer Allgemeinen Projektförderung passen. In einem Video-Tutorial zu den 5 häufigsten Fehlern bei der Antragstellung geben wir Tipps, was Sie im Antrag und bei der Kosten- und Finanzierungsplanung beachten müssen. Sollten Sie darüber hinaus dringende Fragen haben, stehen wir Ihnen telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Über neue Termine für die Online-Beratung informieren wir hier oder über unseren Newsletter.
Fragen & Antworten
Bitte klappen Sie das blaue FAQ-Element über die Pfeiltaste auf, um alle häufig gestellten Fragen zur Allgemeinen Projektförderung zu lesen. Weitere allgemeine Fragen zur Förderung beantworten wir unter “Fragen & Antworten (FAQ)”.
Häufig gestellte Fragen zur Allgemeinen Projektförderung (FAQ)
Häufig gestellte Fragen zur Allgemeinen Projektförderung (FAQ)
Was ist die Allgemeine Projektförderung?
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes unterstützt zeitgenössische, nicht-kommerzielle künstlerische Projekte in allen Sparten – von den Darstellenden Künsten über Musik, Literatur und Visuelle Künste bis hin zu Architektur und spartenübergreifenden Vorhaben. Gefördert werden Kultureinrichtungen und gefestigte Organisationen, keine Einzelkünstler*innen.
- Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden.
- Antragsschlüsse: 31. Januar und 31. Juli, jeweils 12 Uhr.
- Projekte dürfen vor der Förderentscheidung nicht begonnen werden.
- Die Anträge werden von einer spartenübergreifenden Fachjury bewertet. Sie wählt Projekte aus, die sie dem Vorstand zur Förderung empfiehlt.
- Förderentscheidungen bis 250.000 € trifft der Vorstand; bei höheren Summen entscheidet zusätzlich der Stiftungsrat.
- Projekte müssen im internationalen Kontext wirken oder in eine andere Förderkompetenz – also Zuständigkeit – des Bundes (und nicht der einzelnen Länder) fallen.
- Projekte und Medien müssen in Deutschland sichtbar sein; Publikationen sollen mindestens auch auf Deutsch erscheinen.
- Die Förderung dient als Teilfinanzierung. Antragstellende müssen 20 % Eigen- und/oder Drittmittel des Gesamtvolumens einbringen. Diese Mittel müssen zum Antragsschluss verbindlich zugesagt und schriftlich bestätigt sein.
- Die Mindestantragssumme beträgt 50.000 €.
Was gilt als „Projekt“?
Ein Projekt umfasst die Produktion, Planung, Bewerbung oder Durchführung einzelner Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexe, z. B. Ausstellungen, Aufführungen oder Symposien.
- Keine institutionelle Förderung: Unterstützt werden ausschließlich einzelne Projekte.
- Nicht förderfähig sind Ankäufe, bauliche Maßnahmen, reine Gastspiele im Ausland sowie reine Druckkostenzuschüsse.
- Veranstaltungsreihen oder regelmäßig wiederkehrende Projekte werden grundsätzlich nicht gefördert. Ausnahmen sind einzelne Teile oder Vorhaben solcher Reihen oder Festivals, z. B. Symposien.
Wie wird „internationaler Kontext“ definiert?
Ein Projekt gilt in der Regel als international, wenn:
- es in Kooperation mit mindestens einem ausländischen Partner durchgeführt wird,
- eine Teilveranstaltung außerhalb Deutschlands stattfindet,
- Kulturschaffende aus mehreren Staaten beteiligt sind,
- internationale Zusammenarbeit für Recherche oder Vorbereitung erforderlich ist,
- das Projekt zahlreiche Mitwirkende oder Teilvorhaben vernetzt,
- oder die Beteiligung international herausragender Institutionen vorgesehen ist.
Wichtig: Das Projekt muss dennoch in Deutschland sichtbar sein; Publikationen sollen mindestens auch auf Deutsch erscheinen.
Wann ist eine Förderung aus formalen Gründen ausgeschlossen?
Ein Antrag wird abgelehnt, wenn:
- die Antragssumme unter 50.000 € liegt,
- zum Antragsschluss keine gesicherten Eigen- oder Drittmittel in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten vorliegen,
- die Antragsfrist versäumt wurde,
- das Projekt vor der Jurysitzung beginnt,
- es bereits andere Bundesmittel erhält,
- das Projekt weder im internationalen Kontext steht noch in eine andere Bundeskompetenz fällt,
- das Projekt nicht in Deutschland sichtbar ist,
- der*die Antragstellende eine Einzelperson ist,
- das Online-Formular nicht oder unvollständig ausgefüllt wurde,
- der Antrag bereits durch die Jury abgelehnt wurde,
- eine Befangenheit eines Jurymitglieds vorliegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Förderanträge werden nur berücksichtigt, wenn:
- das Online-Formular vollständig ausgefüllt ist,
- die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt,
- die Finanzierung mindestens 20 % gesicherte Eigen- oder Drittmittel enthält,
- schriftliche Bestätigungen aller Förderer, Kooperationspartner sowie maßgeblich mitwirkenden Künstler*innen vorliegen,
- das Projekt nicht vor der Jurysitzung begonnen wurde.
Wie wird der Antrag gestellt?
- Nutzen Sie das Online-Formular auf unserer Website.
- Anträge müssen mindestens auch in deutscher Sprache gestellt werden.
Zusätzlich hochzuladen sind:
- schriftliche Zusicherung der künstlerischen Leitung oder vergleichbar verantwortlicher Personen,
- schriftliche Zusagen anderer Förderer (oder Absichtserklärungen),
- schriftliche Zusicherungen der Kooperationspartner, inklusive finanzieller Beteiligung,
- KFP / Kosten- und Finanzierungsplan (Langfassung, max. 2 Seiten, A4, im Excel-Format; Download über die Website),
- ausführliche Künstlerliste mit Herkunftsland und Kurzbiografie,
- ausführliche Projektbeschreibung (max. 10 Seiten).
Hinweis: Ergänzende Materialien wie Texte, Abbildungen sowie Bild- oder Tonmedien können digital beigefügt werden, um den Projektcharakter anschaulich zu vermitteln. Beispiel: Wenn Sie ein Musikprojekt planen, können Sie Links zu Musikvideos oder Tondateien anfügen. Bei einem Tanzprojekt können Sie ebenfalls auf Videos verlinken. Planen Sie eine Ausstellung mit Bildender Kunst, können Sie Abbildungen in die ausführliche Projektbeschreibung integrieren.
Wie stelle ich mein Projekt dar?
- Kurzdarstellung (max. 1 A4-Seite) im Online-Antragsformular:
- Was planen Sie konkret?
- Welche Ziele verfolgen Sie?
- Welche Mittel setzen Sie ein?
- Wer ist beteiligt?
- Wie wird das Projekt umgesetzt?
- Detaillierte Projektbeschreibung: Hier können Sie Materialien zur weiteren Veranschaulichung des Projekts hochladen.
- Kurzdarstellung (max. 1 A4-Seite) im Online-Antragsformular:
Gibt es Antragsfristen?
- Einreichfristen sind der 31. Januar und der 31. Juli, jeweils 12 Uhr.
- Die Jury tagt zweimal jährlich; Förderentscheidungen erfolgen auf Grundlage ihrer Empfehlung.
- Das Projekt darf nicht vor der Jurysitzung beginnen.
Förderanträge, die später als bis zum 31.1. 12:00 Uhr (MEZ) oder 31.7. 12:00 Uhr (MEZ) (Eingang des Online-Formulars) eingehen, können in der nächstfolgenden Sitzung der Jury nicht mehr berücksichtigt werden – es sei denn, das Fristende fällt auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag. In diesem Fall werden auch Anträge berücksichtigt, die spätestens am darauffolgenden Werktag bis 12:00 Uhr (MEZ) eingereicht wurden. Die erneute Einreichung verfristeter Anträge zum nächsten Antragsschluss ist möglich.
Kann ich einen Antrag erneut einreichen?
Nein. Innerhalb desselben Förderbereichs darf ein durch die Jury bereits abgelehnter Antrag nicht erneut eingereicht werden.
Deutsche Gebärdensprache (DGS)
Geförderte Projekte
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Projekte, die in der Vergangenheit zur Förderung ausgewählt wurden. Die Auswahl der letzten Jurysitzung finden Sie hier (externer Link, öffnet neues Fenster).










