Allgemeine Projektförderung

Antragsschlüsse: 31.7.2024 & 31.1.2025

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Erläuterung

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

Der Einsendeschluss für die 46. Jurysitzung ist der 31. Juli 2024. Die nächste Jurysitzung findet Anfang Mai 2024 statt.

Förderantrag online stellen

Über das unten verlinkte Antragsformular können Sie Ihren Förderantrag online stellen.
Wenn Sie Probleme mit dem Ausfüllen haben, senden Sie Ihre Fragen bitte per E-Mail an: support(at)kulturstiftung-bund.de

 

Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung

Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.

Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

Wenn Sie sich mit Ihrem Projekt bei uns bewerben möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die auf unserer Website veröffentlichten Allgemeinen Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes und die Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung. Unter Häufig gestellte Fragen können Sie vor Antragstellung prüfen, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes in Frage kommt.

Wichtige Informationen auf einen Blick

Häufige Fragen

Was fördert die Kulturstiftung des Bundes?
Wann darf ich mit dem Projekt beginnen?
Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?
 

Vor der Antragstellung bei der Kulturstiftung des Bundes beantworten wir gern Ihre Fragen.

Allgemeine Förderrichtlinien

Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen, die inhaltlich besondere Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs besitzen. Ein Schwerpunkt ist dabei die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext.

Online-Beratung

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Allgemeinen Projektförderung (AP). Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben, finden Sie alle weiterführenden Informationen auf dieser Website. Sollten darüber hinaus Nachfragen zu den Förderbedingungen und der Antragsstellung aufkommen, bieten wir Ihnen digitale Beratungstermine an.

Alle Informationen zu den Förderbedingungen – etwa, wer antragsberechtigt ist, welche Vorhaben wir fördern, welche Unterlagen für einen Antrag einzureichen sind, in welcher finanziellen Form und Höhe wir fördern – finden Sie in unseren Allgemeinen Förderrichtlinien (externer Link, öffnet neues Fenster), den Fördergrundsätzen (externer Link, öffnet neues Fenster) sowie in den FAQs (externer Link, öffnet neues Fenster). Wir bitten Sie, die Dokumente und FAQs vor Ihrer Teilnahme an der Online-Beratung zu lesen.

Mit unserem Angebot sprechen wir kulturelle Institutionen wie zum Beispiel Museen, Theater, Literaturhäuser, gemeinnützige Kunstvereine an. Die Online-Beratung richtet sich an verantwortliches Personal solcher Institutionen, die erstmals einen Förderantrag in der AP erarbeiten, ausdrücklich jedoch nicht an Einzelpersonen. In Ihrer Funktion bringen Sie bereits konkrete Vorstellungen von dem Projekt, vielleicht bereits eine grobe Budgetplanung und Kooperationszusagen zur Vorbereitung mit.

Ab Mai 2024 bieten wir neue Termine an, die an dieser Stelle veröffentlicht werden.

Termine der Jurysitzung

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Eine unabhängige Fachjury empfiehlt aus den eingegangenen Anträgen dem Vorstand Projekte zur Förderung.

Die nächste Jurysitzung findet Anfang Mai 2024 statt. Dort wird über Anträge beraten, die bis zum 31. Januar 2024 eingegangen sind. Bitte beachten Sie, dass der Projektbeginn nicht vor dem Termin der Jurysitzung liegen darf.

Über Projekte, die zwischen dem 1. Februar 2024 und 31. Juli 2024 eingereicht werden, entscheidet die Jury voraussichtlich im Herbst 2024.

Geförderte Projekte

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Projekte, die in der 39. bis 44. Jurysitzung zur Förderung ausgewählt wurden. Hier stellen wir noch einmal gesondert alle Projekte der aktuellen Förderrunde vor.

Kontakt

Dr. Marie Cathleen Haff

Leitung Allgemeine Projektförderung
Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 2
06110 Halle an der Saale

Tel: 49 (0)345 2997 - 156 / - 201 / - 123
Fax: 49 (0)345 2997 333
E-Mail