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Bildende Kunst
Fellowship Internationales Museum
Mit der Initiative Fellowship Internationales Museum möchte die Kulturstiftung des Bundes Museen und öffentlichen Sammlungen in Deutschland ermöglichen, hochkarätige Nachwuchswissenschaftler und Kuratoren aus dem Ausland an ihrem Haus zu beschäftigen. Ziel des Fellowship-Programms ist es, die Museen in Deutschland anzuregen, ihre Themen, Arbeitsweisen und Ausrichtungen zu internationalisieren und sie beim Erproben neuer Herangehensweisen an etablierte Sammlungszusammenhänge zu unterstützen. Weiterhin zielt das Programm darauf, die interkulturelle Kompetenz innerhalb deutscher Museumseinrichtungen zu verbessern und internationale Netzwerke von Wissenschaftlern, Kuratoren und Museologen zu stärken. Die Kulturstiftung des Bundes fördert auf Antrag der Museen je einen 18-monatigen projektbezogenen Arbeits- und Forschungsaufenthalt (Fellowship) eines Nachwuchswissenschaftlers oder Kurators aus dem Ausland. Insgesamt werden bis zu 20 Fellowships gefördert. Zur fachlichen Unterstützung der Fellows und um ihre Kontakte zu Institutionen in Deutschland und im Ausland zu befördern, ist ein Akademieprogramm geplant: Neben Workshops für alle Fellows und ihre Mentoren sind Fach-Kolloquien sowie eine bilanzierende Abschlussveranstaltung vorgesehen.
Außerdem will die Kulturstiftung mit der Förderung von bis zu zehn Folgeprojekten die nachhaltige Wirkung des Programms erhöhen. Nach Abschluss des Fellowships kann ein teilnehmendes Museum daher die Förderung einer Folgeausstellung beantragen, die vom Fellow eigenständig durchgeführt wird. Die Kulturstiftung des Bundes führt das Fellowship-Programm mit Unterstützung des Goethe-Instituts durch.
Fördergrundsätze Fellowship Internationales Museum
Fördergrundsätze Folgeausstellung
Antragsformular Fellowship Internationales Museum
Stiftung Kunstfonds
Die Stiftung Kunstfonds fördert die zeitgenössische bildende Kunst in Deutschland. Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf die Unterstützung des künstlerischen Nachwuchses und die Realisierung innovativer Projekte.
Einzelkünstler können sich projektunabhängig auf ein Arbeitsstipendium bewerben, haben aber auch die Möglichkeit einen Zuschuss zu den Sach- und Reisekosten eines konkreten künstlerischen Vorhabens zu beantragen. Für Restaurierungsmaßnahmen von Medienarbeiten gewährt der Fonds ebenfalls finanzielle Unterstützung an Einzelkünstler. In Einzelfällen übernimmt die Stiftung Kunstfonds Kosten bei der Erstellung von Werkverzeichnissen. Eine Jury aus Künstlern, Kunstvereinsleitern und Galeristen entscheidet einmal jährlich über die Vergabe.
Im Bereich der Kunstvermittlung fördert der Kunstfonds in erster Linie die Realisierung von Ausstellungen; das können Ausstellungen zur zeitgenössischen bildenden Kunst sein, aber auch Erstausstellungen von qualifizierten Einzelkünstlern. Im Sonderprogramm "Erstausstellungen" stehen überregional aktiven deutschen Ausstellungshäusern Finanzhilfen für die erste größere Einzelausstellung von in Deutschland lebenden bildenen Künstler/innen zur Verfügung. Außerdem vergibt der Kunstfonds an Verlage und Museen, Kunstvereine, Galerien, Artotheken u.a. Druckkostenzuschüsse für Publikationen und Dokumentationen herausragender künstlerischer Arbeiten. Eine zweite Fach-Jury der Stiftung Kunstfonds entscheidet ebenfalls einmal jährlich über die Vergabe der Fördermittel.
Kontakt:
Fellowship Internationales Museum
Dr. Marie Cathleen Haff
Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 1
06110 Halle (Saale)
Tel.: +49 (0)345 2997 136
Fax.: +49 (0)345 2997 333
>E-Mail
Stiftung Kunstfonds zur Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst
Weberstraße 61, 53113 Bonn
Tel.: +49 (0)228 9153 411
Fax: +49 (0)228 9153 441
info@kunstfonds.de
Weiterführende Informationen
Antragsformulare
Das Antragsformular für Fellowship Internationales Museum finden Sie unter dem weiterführenden Link. Die Stiftung Kunstfonds bietet Formulare für die unterschiedlichen Gruppen von Antragstellern (Künstler, Künstlergruppen, Kunstvermittler und Verlage) auf ihrer Website zum Herunterladen an.
Einsendeschluss
für das Fellowship Internationales Museum ist der 30. April 2012 (einmalig) und bei der Stiftung Kunstfonds je nach Art des Antrags entweder der 30. Juni oder der 31. Oktober eines Jahres.
Jurys
Über die Vergabe der Fellowships sowie die Förderung möglicher Folgeprojekte entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes auf Grundlage von Empfehlungen von fünf unabhängigen Experten. Über die Anträge bei der Stiftung Kunstfonds entscheidet die eigene Jury des Fonds.