Datenschutzhinweise

für den Onlineantrag des Reload. Stipendienprogramms für Freie Gruppen


Für das Online-Antragsformular des Reload. Stipendienprogramms für Freie Gruppen haben wir Ihnen die wichtigsten Datenschutz-Hinweise auf dieser Seite zusammengestellt.

 

  1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

    Aufgrund Ihrer Eingabe in das Formular „Onlineantrag zum Reload. Stipendienprogramm für Freie Gruppen“ verarbeiten wir geschäftliche Kommunikationsdaten und Daten, die für die Antragstellung zur Förderung zwingend erforderlich sind.

  2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

    Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e DSGVO; §§ 3, 23, 25 BDSG (2018);

  3. Zweck der Datenverarbeitung

    Zweck der Datenverarbeitung ist die Vertragsanbahnung oder -erfüllung. Wir nutzen Ihre Eingaben im Onlineformular, um Ihre Antragstellung zu bearbeiten und die Fördersumme bei erfolgreicher Antragstellung überweisen zu können.

    Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist vertraglich, jedoch nicht gesetzlich erforderlich. Eine Nichtbereitstellung Ihrer Daten hat zur Folge, dass wir Sie nicht in das Stipendienprogramm aufnehmen können.

  4. Dauer der Speicherung

    Im Rahmen der Antragstellung für das Stipendienprogramm werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Diese Daten, die Sie über unser Online-Antragsformular eingeben, benötigt die Kulturstiftung des Bundes für die weitere Bearbeitung der eingereichten Anträge. Ihre Daten bleiben für die Dauer des Bewerbungsprozesses und bei bewilligten Stipendien für die Dauer des Vertragsverhältnisses in unserer Antrags-Datenbank gespeichert. Dies betrifft alle Daten im Formular, wie auch die von Ihnen hochgeladenen Anhänge. Diese Daten werden für die spätere Entscheidungsfindung in der Kulturstiftung des Bundes aufbereitet und sowohl in Papierform wie auch digital an die Mitglieder der Jury weitergeleitet. Nach der Entscheidung über die Anträge werden die digitalen Antragsunterlagen gelöscht und die Antragsunterlagen in Papierform vernichtet. Bei einer Mittelvergabe ist die Kulturstiftung des Bundes steuergesetzlich verpflichtet, Ihre Unterlagen für die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren.

  5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

    Wenn Sie einen Onlineantrag für ein Reload Stipendium stellen wollen, ist die Erfassung und Speicherung der Daten zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.

 

Datenschutzerklärung


Alle weiteren Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.