Förderung

Erläuterung

Die Kulturstiftung des Bundes wählt zwei Mal im Jahr Projekte zur Förderung in der spartenübergreifenden und antragsoffenen Allgemeinen Projektförderung aus. In den von der Stiftung selbst entwickelten Programmen zur Strukturförderung widmet sich die Stiftung ausgewählten Themen wie Diversität, Inklusion, Nachhaltigkeit oder Digitalität.

Allgemeine Projektförderung

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

Programmförderung

Parallel zur Arbeit der Allgemeinen Projektförderung entwickelt die Kulturstiftung eigene Programme. Aktuell können sich Künstlerinnen und Künstler in pik - Programm für inklusive Kunstpraxis im Rahmen des Mentoring-Programm für Disabled Leadership für eine Förderung bewerben.

Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes

Sie möchten sich informieren, ob Ihr Projekt für eine Förderung bei der Kulturstiftung des Bundes geeignet ist und einen Antrag stellen? In unseren Förderrichtlinien können Sie nachlesen, in welchem Rahmen die Kulturstiftung des Bundes fördert.

 

Ihr Projekt kommt in Frage? Über unser Online-Antragsformular können Sie sich für eine Förderung bei der Kulturstiftung des Bundes bewerben.

 

Dokumente zur Antragstellung, wie z.B. den Kosten- und Finanzierungsplan finden Sie im Bereich Downloads.

Sie werden gefördert

Eine unserer unabhängigen Fachjuries hat Ihr Projekt zur Förderung ausgewählt? 

Dokumente zur Abrechnung Ihres Projekts finden Sie unter Downloads.

Einreichtermine

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