Erläuterung
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Der Einsendeschluss für die 45. Jurysitzung ist der 31. Januar 2024. Die nächste Jurysitzung findet vom 8. bis 9. November 2023 statt.
Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung
Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Wenn Sie sich mit Ihrem Projekt bei uns bewerben möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die auf unserer Website veröffentlichten Allgemeinen Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes und die Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung. Unter Häufig gestellte Fragen können Sie vor Antragstellung prüfen, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes in Frage kommt.
Wichtige Informationen auf einen Blick
Online-Beratung
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Allgemeinen Projektförderung! Um Ihre offenen Fragen zu den Förderbedingungen und der Antragsstellung zu beantworten, bieten wir vor Antragsschluss eine Online-Beratung an. Den Beratungstermin für die kommende Förderrunde veröffentlichen wir demnächst an dieser Stelle.
Alle Informationen zu den Förderbedingungen – etwa, wer antragsberechtigt ist, welche Vorhaben wir im Programm fördern, welche Unterlagen für einen Antrag einzureichen sind und in welcher Höhe wir fördern – finden Sie auch in unseren Allgemeinen Förderrichtlinien (externer Link, öffnet neues Fenster), den Fördergrundsätzen (externer Link, öffnet neues Fenster) sowie in den FAQs (externer Link, öffnet neues Fenster). Wir bitten Sie, die Dokumente und FAQs vor Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung zu lesen.
Termine der Jurysitzung
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Eine unabhängige Fachjury empfiehlt aus den eingegangenen Anträgen dem Vorstand Projekte zur Förderung.
Die nächste Jurysitzung findet vom 8. bis 9. November 2023 statt. Dort wird über Anträge beraten, die bis zum 31. Juli 2023 eingegangen sind. Bitte beachten Sie, dass der Projektbeginn nicht vor dem Termin der Jurysitzung liegen darf.
Über Projekte, die zwischen dem 1. August 2023 und 31. Januar 2024 eingereicht werden, entscheidet die Jury voraussichtlich im Frühjahr 2024.
Geförderte Projekte
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Projekte, die in der 39. bis 43. Jurysitzung zur Förderung ausgewählt wurden. Hier stellen wir alle Projekte der aktuellen Förderrunde vor.