Fragen und Antworten

Reload. Stipendien für Freie Gruppen

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Relaod. Stipendienprogramm für Freie Gruppen haben wir auf dieser Seite zusammengestellt.

– Aktualisiert am 26.5.2020 –

 

Fragen zur Antragsberechtigung


Wer kann sich bewerben?

Das Stipendienprogramm richtet sich an frei produzierende Künstlergruppen der Sparten Theater, Tanz und zeitgenössische Musik.


Wie ist die Zielgruppe "Freie Gruppe" definiert?

Die Freie Gruppe besteht aus mindestens drei Personen, die bereits über einschlägige Erfahrungen und Aufführungen als gefestigtes künstlerisches Team verfügen. Die Gruppe kann ggf. international besetzt und tätig sein, muss jedoch ihren Arbeitsschwerpunkt und Sitz in Deutschland haben.

Im Falle einer Förderung muss die Gruppe für den Stipendienvertrag mit der Kulturstiftung des Bundes eine rechtliche Form haben (GbR, eV o.ä.). Die Freie Gruppe kann in den künstlerischen Sparten Theater, Tanz, zeitgenössische Musik sowie innerhalb dieser spartenübergreifend verortet sein. Bitte wählen Sie im Online-Antrag eine der o.g. Sparten aus, der Sie sich schwerpunktmäßig zuordnen. Mehrfachnennungen sind leider nicht möglich.


Welche formalen Voraussetzungen müssen die Freien Gruppen und ihre Mitglieder erfüllen?

Entsprechend der Allgemeinen Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes kann die Förderung allen Freien Gruppen gewährt werden, die im zeitgenössischen und nicht-kommerziellen Bereich von Theater, Tanz und Musik tätig sind. Die Freien Gruppen müssen ihren Arbeitsschwerpunkt und Sitz in Deutschland haben.

Mindestens drei Mitglieder der Gruppe müssen in der Künstlersozialkasse versichert sein. Diese mindestens drei Mitglieder müssen eine gemeinsame Arbeitsbiografie als Gruppe über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren vorweisen können.

Die Rechtsform der antragstellenden Freien Gruppe (z.B. Verein, Gesellschaft bürgerlichen Rechts o.a.) ist für die Entscheidung über die Förderung des Stipendiums unerheblich.


Sind frei produzierende Ensembles oder Chöre der klassischen und alten Musik antragsberechtigt?

Entsprechend der Allgemeinen Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes kann die Förderung nur Freien Gruppen gewährt werden, die im Bereich zeitgenössische Musik tätig sind. In der Arbeitsbiografie und im Konzept sollte daher deutlich werden, inwiefern die bisherige Arbeit und Aufführungspraxis sowie das beantragte Arbeits- und Recherchevorhaben der Gruppe einen zeitgenössischen künstlerischen Ansatz verfolgt.


Wie lange muss die antragstellende Gruppe bereits existieren?

Die gemeinsame Arbeitsbiografie der mindestens drei Gruppenmitglieder muss eine einschlägige Zusammenarbeit und gemeinsame Aufführungen über die Dauer der letzten drei Jahre abbilden. Die Rechtsform der Gruppe muss bei Vertragsabschluss nachgewiesen werden.


Was ist, wenn Sie Mitglied in mehreren Gruppen sind?

Das Stipendienprogramm richtet sich ausschließlich an Freie Gruppen; einzelne Gruppenmitglieder (Einzelkünstlerinnen und -künstler) sind nicht antragsberechtigt. Ein Gruppenmitglied, das in mehrere Gruppen künstlerisch arbeitet und beteiligt ist, darf sich mit nur einer Gruppe bewerben.


Wird das Stipendium auch gewährt, wenn die Gruppe und ein Gruppenmitglied bereits von anderen öffentlichen Förderern ein Stipendium oder eine andere Förderung erhalten?

Da das Stipendium als Projektförderung für eine Gruppe gewährt wird, darf das im Konzept vorgeschlagene Vorhaben, an dem die Gruppe während der Stipendienzeit arbeiten möchte, nicht auch durch andere Mittel der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder einer von dieser ständig geförderten Einrichtung (bspw. Fonds Darstellende Künste) gefördert werden.


Fragen zum Stipendium


Wie hoch ist das Stipendium und in welcher Form wird es gewährt?

Die Höhe des Stipendiums beträgt 25.000 Euro für die gesamte Gruppe. Das Stipendium wird als Projektförderung mit Vollfinanzierung gewährt.


Wozu soll das Stipendium genutzt werden?

Das Stipendium soll die Zusammenarbeit frei produzierender Künstlergruppen, deren künstlerische Zusammenarbeit und Aufführungen aufgrund der Coronapandemie aktuell und in den nächsten Monaten nicht wie geplant möglich sein werden, sichern. Die Mittel stehen für gemeinsame Arbeits- und Recherchevorhaben zur Verfügung, mit denen Freie Gruppen ihre künstlerische Arbeit fortführen, vertiefen und auf eine gemeinsame Zukunft nach dem Ausnahmezustand ausrichten können.


Welcher Zeitraum wird gefördert?

Die Stipendien werden für den Zeitraum von Juli 2020 bis Dezember 2020 (6 Monate) gewährt.


Fragen zur Auswahl und Vergabe


Wer entscheidet über die Vergabe der Stipendien?

Der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes entscheidet über die Vergabe der Stipendien auf der Grundlage der Empfehlungen einer Fachjury.


Wann wird über die Stipendienvergabe entschieden?

Die Entscheidung fällt bis Ende Juni 2020 und wird unmittelbar danach veröffentlicht.


Wie wird die Entscheidung bekannt gegeben?

Die Kulturstiftung informiert die für ein Stipendium ausgewählten Gruppen per E-Mail an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse des Ansprechpartners der Gruppe.

Im Anschluss werden die Namen der für ein Stipendium ausgewählten Gruppen der Kulturstiftung des Bundes veröffentlicht.

Mit der Antragstellung stimmen Sie im Fall der Auswahl einer Veröffentlichung des Gruppennamens sowie der Namen der Mitglieder zu.


Werden auch Absagen kommuniziert?

Die Kulturstiftung wird auch die Antragsteller informieren, die kein Stipendium erhalten. Die Namen der Gruppen werden jedoch nicht veröffentlicht.


Fragen zum Stipendienvertrag


Wann werden die Stipendienbeträge ausgezahlt?

Auszahlungen können erst nach Abschluss eines Stipendienvertrags mit der Freien Gruppe erfolgen. Es sind drei Raten (Juli, September und November) vorgesehen. Den konkreten Auszahlungstermin regelt der Fördervertrag.