Allgemeine Förderrichtlinien 

Fragen und Antworten

Mit Hilfe dieser Fragen und Antworten können Sie sich über die „Allgemeinen Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes“ informieren. Klicken Sie auf den kleinen Pfeil am Ende jeder Frage. Die ausführlichen Antworten werden dann angezeigt.

Das rechtsgültige Dokument ist auf unserer Web-Seite veröffentlicht: Allgemeine Förderrichtlinien.

1. Was ist die Aufgabe der Kulturstiftung des Bundes?

Im Jahr 2002 gründete die Bundesregierung die „Kulturstiftung des Bundes.“ Der „Beauftragte für Angelegenheiten der Kultur und der Medien“ vertrat dabei die Bundesregierung.
Die Kulturstiftung unterstützt künstlerische Projekte.
Sie fördert Projekte zu Themen, die besondere Bedeutung für aktuelle Diskussionen über Kunst und Gesellschaft in der gesamten Bundesrepublik haben.
Das sind vor allem neuartige Projekte und Vorhaben in einem internationalen Rahmen.

2. Wer entscheidet über Förderanträge?

Der Vorstand der Kulturstiftung entscheidet über alle Anträge. Wünscht ein Antrag mehr als 250.000 Euro Förderung, muss auch der Stiftungsrat seine Zustimmung dazu geben.

3. Was kann die Kulturstiftung fördern?

Alle Bereiche des Kulturschaffens können gefördert werden.

Dazu zählen

bildende Kunst,
darstellende Kunst,
Literatur,
Musik,
Film,
Fotografie, 
Architektur, 
kunst- und kulturhistorische Ausstellungen zu Fragen und Themen unserer Zeit, 
Neue Medien, 
verwandte Formen und Vorhaben, die verschiedene Bereiche ansprechen.

Der Zweck eines Projektes darf nicht allein der wirtschaftliche Gewinn sein. In ganz Deutschland muss es möglich sein, dass man von dem Projekt erfahren und sich darüber informieren kann. Alle Veröffentlichungen, die im Rahmen des Projektes entstehen, müssen auch in deutscher Sprache erscheinen.

4. Gibt es verschiedene Förderprogramme?

In der „Allgemeinen Projektförderung“ fördert die Kulturstiftung neuartige oder internationale Projekte aus allen Bereichen des Kulturschaffens, für die mindestens 50.000 Euro Förderung beantragt werden. Daneben entwickelt die Kulturstiftung auch eigene Förderprogramme zu aktuellen Themen der Kultur.

Zu allen Förderungen gibt es besondere, zusätzliche Förderbedingungen. Die Kulturstiftung macht sie auf ihrer Web-Seite zusammen mit den „Allgemeinen Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes“ bekannt.

5. Was wird nicht gefördert?

Die Kulturstiftung fördert nicht die gesamte Tätigkeit oder den laufenden Betrieb einer Kultureinrichtung. Sie unterstützt keine Ankäufe, keine Baumaßnahmen und keine bloßen Gastspiele im Ausland.

Die Kulturstiftung kann den Beginn neuer Angebote oder die Gründung neuer Einrichtungen fördern. Der Beginn oder die Gründung wird als ein Projekt betrachtet. Die Förderung wird nur für eine genau bestimmte Zeit gewährt. Die weitere Finanzierung nach dem Beginn des neuen Angebotes oder der Gründung der neuen Einrichtung muss gesichert sein.

Veranstaltungsreihen oder regelmäßig wiederholte Projekte werden nicht gefördert. Der Stiftungsrat entscheidet über Ausnahmen von dieser Regel. Für solche Förderungen darf die Stiftung nur einen bestimmten Teil ihres Geldes ausgeben. Diese Förderungen werden auf der Web-Seite der Kulturstiftung als „Kulturelle Leuchttürme“ bekannt gemacht.

Die Kulturstiftung kann aber besondere einzelne Teile oder einzelne Vorhaben von Veranstaltungsreihen oder wiederholten Projekten fördern.

6. Wer wird gefördert?

Die Kulturstiftung fördert Einrichtungen in Deutschland und im Ausland. Es spielt keine Rolle, welche rechtliche Form die Einrichtung hat (zum Beispiel: Stiftung, Verein, Einrichtung nach öffentlichem Recht oder nach privatem Recht).

Die Kulturstiftung fördert in der Regel keine Projekte von Einzelpersonen oder losen Gruppen von Personen.

Wenn ein Projekt schon eine Förderung durch die „Beauftragte für Angelegenheiten der Kultur und der Medien der Bundesregierung“ oder eine damit verbundene Einrichtung bekommt, gibt die Kulturstiftung in der Regel keine weitere Förderung dazu.

Die Kulturstiftung fördert nur Projekte, die erst nach der Entscheidung der Kulturstiftung über die Förderung beginnen.

7. Wie stellt man einen Förderantrag?

Für alle Förderungen und Förderprogramme der Kulturstiftung gibt es besondere Online-Formulare auf der Web-Seite.

Die Förderanträge kann man nur in deutscher Sprache stellen.

Man muss alle Formulare rechtzeitig und vollständig ausfüllen. Die schriftlichen Bestätigungen von allen Partnern, Geldgebern und den beteiligten Künstlerinnen und Künstlern müssen auch rechtzeitig abgegeben werden.

Die Förderanträge sollen das Projekt beschreiben und erklären, welche Bedeutung es hat. Dafür soll man auch zusätzliche Dokumente (zum Beispiel Texte, Abbildungen, Videos oder Tonaufnahmen) hinzufügen. Die Kulturstiftung bewahrt diese zusätzlichen Dokumente auf, wenn der Antrag genehmigt wird. Wird ein Antrag abgelehnt, werden die Dokumente zurückgegeben, wenn es ohne besonderen Aufwand möglich ist.

Die Kulturstiftung fördert immer nur einen Anteil oder einen bestimmten Prozentsatz der gesamten Kosten des Projektes.

8. Wie geht es weiter?

Die Kulturstiftung schickt für jeden Antrag sofort eine Bestätigung zurück.

Sie prüft dann, ob die Regeln für den Antrag eingehalten wurden und teilt das Ergebnis mit. Die Stiftung kümmert sich aber nicht selbst darum, die fehlenden Informationen zu bekommen oder offene Fragen zum Antrag zu beantworten. Das ist die Aufgabe der Antragsteller.

9. Wie bekommt man das Geld?

Die Kulturstiftung überprüft, wie die Förderung verwendet wird. Das geschieht nach den Regeln des Haushaltsrechtes der Bundesrepublik Deutschland.

Über die Förderung wird ein Fördervertrag geschlossen. Dann wird das Geld ausgezahlt. Die Bestimmungen des Fördervertrages müssen genau beachtet werden.

Der Vertag legt auch fest, wie die richtige Verwendung des Geldes nachgewiesen wird (Verwendungsnachweis).

Hält man die Regeln des Fördervertrages nicht ein, kann die Kulturstiftung das gezahlte Geld zurückfordern.

10. Wann gelten die „Allgemeinen Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes“?

Die „Allgemeinen Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes“ gelten ab dem 1. Januar 2017. Sie gelten so lange, bis der Stiftungsrat sie ändert oder aufhebt.

Allgemeine Förderrichtlinien in Schwerer Sprache

Die rechtsgültigen Allgemeinen Förderrichtlinien sind ebenfalls auf unserer Web-Seite veröffentlicht. Klicken Sie auf den Link.