In seiner Sitzung am 15. März 2021 verabschiedete der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes unter Vorsitz von Kulturstaatsministerin Monika Grütters zwei neue Vorhaben: das bundesweite Programm Kultursommer 2021, das zu einer Rückkehr zum kulturellen Leben im öffentlichen Raum beitragen soll, sowie die Fortführung des erfolgreichen Förderprogramms dive in, das gegenwartsorientierte Kultureinrichtungen aller Sparten mit Sitz in Deutschland bei der Umsetzung innovativer, digitaler Vermittlungsformate unterstützt. Für die Fördermaßnahmen stellt der Bund insgesamt bis zu 51,8 Millionen Euro aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR (externer Link, öffnet neues Fenster) bereit. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat die Mittel freigegeben.
Kultursommer 2021
Um Künstlerinnen und Künstlern Perspektiven für Auftrittsmöglichkeiten zu eröffnen, lobt die Kulturstiftung des Bundes kurzfristig das antragsoffene Förderprogramm Kultursommer 2021 aus dem Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR der Bundesregierung aus. Ausgestattet mit einem Gesamtvolumen von bis zu 30,5 Millionen Euro werden mit dem Programm bundesweit mehr als 100 kreisfreie Städte und Landkreise bei der Gestaltung eines neu entwickelten, vielfältigen Kulturprogramms für die Zeit nach dem Lockdown unterstützt. Gefördert werden unter anderem Open-Air-Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Performances und Ausstellungen im öffentlichen Stadtraum.
Dazu Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Nach einem Jahr der Pandemie setzen wir alles daran, die Künste überall in unseren Städten wiederzubeleben. Die Sehnsucht nach Kulturgenuss ist groß - beim Publikum, vor allem aber bei den Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen, die endlich wieder zum Einsatz kommen wollen. Der Kultursommer soll helfen, verantwortungsbewusst Kultur neu zu starten. Vor allem aber ist der Kultursommer Ausdruck der Wertschätzung für die Kreativen und eine Anerkennung ihres großartigen Beitrags für unser Gemeinwesen.“
Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Landkreise. Das Förderprogramm soll insbesondere Künstlerinnen und Künstlern der Freien Szenen, lokalen Akteuren und Bündnissen sowie der Kultur- und Veranstaltungsbranche zugutekommen. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller neben dem Kunst- und Kulturprogramm ein Hygienekonzept für die geplanten Veranstaltungen umsetzen. Förderanträge können bis zum 22. April 2021 über die Website der Kulturstiftung des Bundes gestellt werden.
Neue digitale Formate für Austausch und Vermittlung erproben
Zur weiteren Unterstützung von Kultureinrichtungen in der Corona-Pandemie bewilligte der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes außerdem die Fortführung des Förderprogramms dive in. Programm für digitale Interaktionen. Damit unterstützt die Kulturstiftung des Bundes aktuell 68 Kulturinstitutionen bei der Entwicklung und Umsetzung digitaler Vermittlungsformate, die neue Formen des Austauschs und innovative Zugänge zu künstlerischen Angeboten ermöglichen. Für das Programm stellt der Bund nun zusätzlich bis zu 21,3 Millionen Euro aus NEUSTART KULTUR zur Verfügung.
Dazu erklärt die Kulturstaatsministerin: „Mit der Fortsetzung des erfolgreichen Digitalprogramms dive in unterstützen wir zugleich Kultureinrichtungen in ganz Deutschland dabei, zeitgemäße Vermittlungs- und Ausstellungsformate zu entwickeln. So können sie mit ihrem Publikum auch auf digitalem Weg in Verbindung bleiben und neue Zielgruppen erreichen.“
Auch in der zweiten Förderrunde werden die Entwicklung und Umsetzung innovativer Projekte und Formate gefördert: Die digitalen Vorhaben, beispielsweise Games, Virtual- und Augmented-Reality-Anwendungen, Apps, interaktive Websites, KI- oder Citizen-Science-Projekte sollen neue Formate der Wissensvermittlung und künstlerischen Auseinandersetzung, der spielerischen Aneignung oder Partizipation erproben. Im Programm dive in können Fördermittel zwischen 50.000 und 200.000 Euro beantragt werden. Alle Informationen zum Antragsverfahren werden Anfang Mai auf der Website der Kulturstiftung des Bundes veröffentlicht.