pik

Programm für inklusive Kunst-Praxis

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Programmbeschreibung

Inklusive Kunst-Praxis bedeutet:
Künstlerinnen und Künstler mit und ohne Behinderung
arbeiten zusammen.
Sie üben zusammen.
Und sie zeigen ihre Kunst.
Zum Beispiel bei Aufführungen im Theater.
Oder an anderen Orten der Kunst.

Die Kultur-Stiftung des Bundes möchte
Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung unterstützen.
Damit Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung
leichter eine Arbeit finden.
Dafür gibt die Kultur-Stiftung des Bundes
für die Jahre 2022 bis 2025
fast 4 Millionen Euro Förder-Geld.
Fördern bedeutet: helfen, unterstützen.

Das Förder-Geld ist für die Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung.
Und für die Kultur-Einrichtungen.
Das sind die Orte der Kunst,
wo die Künstlerinnen und Künstler arbeiten.
Zum Beispiel Theater.
Konzert-Häuser.
Orte für Ballett und Tanz.
Und andere Orte der Kunst.

Die Kultur-Stiftung des Bundes will auch Kultur-Einrichtungen unterstützen.
Und ihnen Mut machen.
Die Kultur-Einrichtungen sollen ausprobieren:

  • Wie klappt das,
    wenn Künstlerinnen und Künstler mit und ohne Behinderung
    zusammen Kunst machen.
  • Welche neue Art von Kunst können wir machen.
  • Welche besondere Kunst können wir machen,
    wenn Menschen mit und ohne Behinderung zusammen-arbeiten.

Menschen mit Behinderung gehören zu unserer Gesellschaft dazu.
Sie können überall dabei sein.
Und überall mitmachen.
Die Gesellschaft muss dafür sorgen,
dass das geht.

Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung
gehören auch zu unserer Gesellschaft dazu.
Sie müssen genauso eine Arbeit finden
wie Künstlerinnen und Künstler ohne Behinderung.
Bei vielen Kultur-Einrichtungen ist das noch nicht so.
Das soll sich ändern.
Deshalb gibt es das Programm für inklusive Kunst-Praxis.
Es heißt pik.

Das Programm pik ist für Menschen mit Beeinträchtigungen,
die im Bereich Kunst arbeiten möchten.
Das können Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen,
mit seelischen Beeinträchtigungen
oder mit Lernschwierigkeiten sein.

Das Programm hat im Jahr 2022 angefangen.
Es dauert bis Ende 2025.
Das sind 4 Jahre.

    3 Bereiche

    Beim Programm für inklusive Kunst-Praxis gibt es 3 Bereiche:

    • Das Mentoring-Programm

    Das ist ein Programm für Menschen mit Behinderung,
    die später mal Chefin oder Chef im Bereich Kunst werden möchten.

    • Das Netzwerk für inklusive Zusammen-Arbeit bei Theater und Tanz

    Bei einem Netzwerk arbeiten verschiedene Gruppen und Einrichtungen zusammen.
    Inklusiv bedeutet: Menschen mit und ohne Behinderung machen mit.
    Sie spielen zum Beispiel zusammen Theater oder tanzen gemeinsam.

    • Beratungs-Gruppe für Kultur und Inklusion

    Die Gruppe ist für ganz Deutschland zuständig.
    Sie will die Kultur-Einrichtungen beraten.
    Und sie will neue Ausbildungs-Programme
    für Menschen im Kunst-Bereich machen.

    Das Mentoring-Programm

    Viele Kultur-Einrichtungen denken:
    Menschen mit Behinderung können nicht Chefin oder Chef werden.
    Sie denken,
    dass die Arbeit für Menschen mit Behinderung vielleicht zu schwierig ist.
    Das stimmt aber nicht.
    Menschen mit Behinderung können auch Chefin oder Chef werden.

    Das Mentoring-Programm ist für Menschen mit Behinderung,
    die gerne Chefin oder Chef im Bereich Kunst werden möchten.
    Es unterstützt die Menschen bei ihrer Ausbildung
    als Chefin oder Chef im Bereich Kunst.
    Die Auszubildenden können Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung sein.
    Oder Personen, die im Bereich Kunst arbeiten wollen.
    Zum Beispiel als Theater-Leiterin oder Kunst-Vermittler.

    Jeder Auszubildende bekommt einen Mentor oder eine Mentorin.
    Die Auszubildenden heißen Mentees.
    So spricht man das: Men-ties.

    Ein Mentor ist so ähnlich wie ein Lehrer.
    Er zeigt und erklärt seinem Mentee alles.
    Er beantwortet Fragen.
    Und er hilft dem Mentee weiter.
    Der Mentor oder die Mentorin ist immer für seine Mentees da.

    Die Mentees wählen ihren Mentor oder ihre Mentorin selbst aus.

    Die Mentorinnen und Mentoren sind Fachleute im Bereich Kunst.
    Sie arbeiten als Künstlerinnen und Künstler.
    Oder in einem anderen Beruf, der mit Kunst zu tun hat.
    Zum Beispiel als Museums-Direktor.

    Die meisten Mentorinnen und Mentoren sind Menschen mit Behinderung.
    Sie wissen genau, was Menschen mit Behinderung brauchen.
    Und wo Menschen mit Behinderung Schwierigkeiten haben.

    Die Mentees können mit ihrem Mentor oder ihrer Mentorin über ihre Wünsche sprechen.
    Und was sie in ihrem Beruf erreichen möchten.
    Der Mentor oder die Mentorin berät sie.
    Und gibt ihnen Tipps.

    Die Ausbildung  für die Mentees dauert 8 Monate.

    Für das Mentoring-Programm muss man sich bewerben.

    Die Kultur-Stiftung des Bundes gibt Geld
    für das Mentoring-Programm.
    3 Jahre lang.
    In jedem Jahr können 15 Mentees mitmachen.

    Jeder Mentee bekommt fünf-hundert Euro im Monat.

    Eine Gruppe von Fachleuten schaut alle Bewerbungen an.
    Die Fachleute machen eine Liste
    für den Vorstand der Kultur-Stiftung des Bundes.
    Der Vorstand der Kultur-Stiftung sucht dann die 15 Mentees
    für das Mentoring-Programm aus.

    Die Regeln für die Bewerbung sind so gemacht,
    dass Menschen mit Behinderung sich gut bewerben können.

    Das Mentoring-Programm gilt für verschiedene Arten von Kunst.
    Für Theater. Für Musik. Für Tanz. Für Malerei.
    Und für andere Kunst.

    Einen Antrag stellen

    Ab Frühjahr 2023 gibt es Förder-Grundsätze für das Mentoring-Programm.

    In den Förder-Grundsätzen steht:

    Wie funktioniert das Mentoring-Programm.

    Wer kann sich bewerben.
     

    Beratungen zum Antrag gibt es ab Frühjahr 2023.

    Hier erzählen wir:

    Wie kann man sich bewerben.

     

    Im Herbst 2023 endet die Bewerbungszeit.

    Das Netzwerk für inklusive Zusammen-Arbeit bei Theater und Tanz

    Bei einem Netzwerk arbeiten verschiedene Gruppen und Einrichtungen zusammen.

    Inklusiv bedeutet:
    Künstlerinnen und Künstler mit und ohne Behinderung machen zusammen Kunst.
    Zum Beispiel:
    Sie spielen zusammen Theater. Oder sie tanzen gemeinsam.

    Beim Netzwerk für inklusive Zusammen-Arbeit bei Theater und Tanz machen 7 Partner mit:

    1. Freie Bühne München und Münchner Kammerspiele
    2. Schauspiel Leipzig und Fachleute für Deutsche Gebärden-Sprache
    3. Freie Gruppe „I can be your translator“ und Schauspiel Dortmund
    4. Theater Thikwa und Grips Theater, Berlin
    5. Theater RambaZamba und Deutsches Theater, Berlin
    6. Tanzbar Bremen und Theater Bremen
    7. Dan Daw und Kampnagel, Hamburg

    Die Partner machen verschiedene Theater-Projekte und Tanz-Projekte.
    Bei diesen Projekten machen Künstlerinnen und Künstler mit und ohne Behinderung mit.

    Die Kultur-Stiftung des Bundes schaut sich alle Projekte genau an.
    Sie will wissen:

    • Was klappt gut bei diesen Projekten.
    • Wo gibt es noch Schwierigkeiten.
    • Was kann man noch besser machen.

    Die Kultur-Stiftung des Bundes schreibt dann einen Bericht.
    Dort können Theater und andere Kultur-Einrichtungen nachschauen:
    Was muss ich beachten, wenn Menschen mit und ohne Behinderung zusammen Kunst machen.

    Beratungs-Gruppe und Ausbildungs-Programm für Kultur und Inklusion

    Die Kultur-Stiftung des Bundes will eine Beratungs-Gruppe für inklusive Kunst-Projekte machen.
    Das bedeutet:
    Für Kunst-Projekte, wo Menschen mit und ohne Behinderung zusammen-arbeiten.
    Zum Beispiel als Künstlerinnen und Künstler.
    Oder bei anderen Arbeiten in Kultur-Einrichtungen und Kunst-Projekten.

    In der Beratungs-Gruppe arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung zusammen.
    Alle sind Fachleute für Kunst.

    Die Beratungs-Gruppe ist für ganz Deutschland zuständig.

    Die Beratungs-Gruppe soll die Kultur-Einrichtungen beraten.
    Und sie soll verschiedene Ausbildungs-Programme für Menschen mit und ohne Behinderung im Bereich Kunst machen.

    Die Beratungs-Gruppe will die neuen Ausbildungs-Programme genau beobachten.
    Und sie will einen Bericht schreiben.
    Dann kann man lernen,
    was man bei den Ausbildungs-Programmen besser machen kann.

    Die Beratungs-Gruppe will auch Menschen aus der Politik
    und anderen Bereichen der Kunst zusammen-bringen.
    Sie sollen über Inklusion in der Kunst sprechen.
    Zum Beispiel:

    • Wie können Menschen mit und ohne Behinderung im Bereich Kunst zusammen-arbeiten. Welche Möglichkeiten gibt es.
    • Welche Kunst-Projekte gibt es schon.
    • Was muss man beachten.
    • Was hat gut geklappt. Was war nicht so gut.
    • Was kann man besser machen.

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    Kontakt

    Haben Sie Fragen? Möchten Sie mehr darüber wissen?
    Frau Steffen Sünkel hilft Ihnen gerne weiter.

    Steffen Sünkel

    pik – Programm für inklusive Kunstpraxis

    Telefon: 0345 / 29 97 – 232
    Fax: 0345 / 29 97 – 333
    E-Mail

    Adresse:
    Kulturstiftung des Bundes
    Franckeplatz 2
    06110 Halle an der Saale